Mitglieder-Aufnahmesperre der NSDAP

Mitgliedspolitik der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei From Wikipedia, the free encyclopedia

Am 19. April 1933 führte die NSDAP eine Aufnahmesperre für Neumitglieder ein, um des Ansturms von Aufnahmeanträgen nach ihrer Machtergreifung am 30. Januar 1933 Herr zu werden. Diese Sperre wurde erst am 20. April 1937 gelockert und am 10. Mai 1939 vollständig aufgehoben.

Vorgeschichte

Sowohl die Machtergreifung der Nationalsozialisten zu Beginn des Jahres 1933, in der Sprache des Nationalsozialismus als „Machtübernahme“ oder „nationale Erhebung“ bezeichnet, als auch der Ablauf und Ausgang der Reichstagswahl vom 5. März 1933 führten in allen anderen Parteien Deutschlands zu Massenaustritten. Besonders betroffen waren die KPD und die SPD, aber auch die katholische Zentrumspartei und weitere Parteien des Mitte-Rechtsspektrums. In der Folgezeit stellten Hunderttausende Deutsche einen Aufnahmeantrag für die NSDAP. Die Zahl der Parteimitglieder stieg dadurch von 850.000 (Januar 1933) auf fast 2,5 Millionen (Januar 1935) an.[1] Die zahlreichen neuen Mitglieder wurden spöttisch und abwertend als „Märzgefallene“ bezeichnet.[2]

Die NSDAP-Führung selbst vermutete unter der hohen Zahl von Neuanmeldungen, die auch die Verwaltung der Partei überforderte, Tausende von „Konjunkturrittern“[3] und politischen Gegenkräften. Anders als die Alten Kämpfer würden sie nicht aus nationalsozialistischer Überzeugung heraus Mitglied werden wollen, sondern zum persönlichen Vorteil oder mit dem Ziel der Sabotage.

Verhängung der Aufnahmesperre

Um dem entgegenzutreten, reagierte die Parteiführung am 19. April 1933 auf den Mitgliederzulauf mit einer reichsweiten, zeitlich unbegrenzten Mitglieder-Aufnahmesperre, die in der Anordnung vom 19. April 1933 des Reichsschatzmeisters der NSDAP, Franz Xaver Schwarz, fixiert wurde und am 1. Mai 1933 in Kraft trat. Weiter hieß es zur Sperre im Verordnungsblatt der Reichsleitung der NSDAP vom 30. April 1933: „Nach diesem Zeitpunkt darf keine Dienststelle der Bewegung Neuanmeldungen mehr entgegennehmen. Die Gaue können bis längstens 15. Mai die vor dem 1. Mai bei den Dienststellen eingegangenen Neuanmeldungen der Reichsleitung vorlegen.“ Zum 1. Mai 1933, dem „Tag der nationalen Arbeit“, war dementsprechend eine sehr hohe Anzahl von Parteieintritten zu verzeichnen.

Ausgenommen von der Aufnahmesperre waren männliche Angehörige der Hitler-Jugend ab 18 Jahren und weibliche Angehörige des BDM ab 21, die vier Jahre der Organisation angehörten. Ihnen wurde somit weiterhin der Eintritt in die NSDAP ermöglicht.

Kleinere Lockerungen

Die umfassende Aufnahmesperre erfuhr in der Folgezeit, neben den bestehenden Sonderregelungen, einige Lockerungen. Hans Schemm, dem Gauleiter der Bayerischen Ostmark, gelang es für seinen Gau eine Ausnahme zu erwirken, so dass dort zum 1. Mai 1935 eine Aufnahme in die Partei möglich wurde. Am 8. November 1935 wurde den Mitgliedern des Stahlhelms, die sich vor dem 30. Januar 1933 der Organisation angeschlossen hatten, der Beitritt zur NSDAP erlaubt, das Aufnahmedatum war der 1. April 1936. Schließlich gestattete Reichsschatzmeister Schwarz 1937 mit der Anordnung 3/37 die Aufnahme der alten NSBO- und NS-Hago-Mitglieder (Nationalsozialistische Handels- und Gewerbeorganisation) in die NSDAP zum 1. März 1937.

Für das Saarland, das bis 1935 Mandatsgebiet des Völkerbundes war, wurde die Aufnahmesperre zum Aufnahmedatum 1. November 1935 gelockert, in der Freien Stadt Danzig spätestens zum 1. Mai 1936.

Weitreichende Lockerung

Mit der Anordnung 18/37 vom 20. April 1937 wurde schließlich all denjenigen der Beitritt in die NSDAP ermöglicht, die seit der Machtübernahme in den Gliederungen und angeschlossenen Verbänden der Partei als Nationalsozialisten tätig gewesen waren. Nach abgeschlossener Durchführung der Anordnung 18/37 legte Adolf Hitler als ideales Ziel ein Verhältnis von 1:10 zwischen der Zahl der Parteigenossen und der Zahl deutscher Bürger fest.[4]

Diese zum 1. Mai 1937 eingetretenen Mitglieder hatten zuerst den Status eines „Parteianwärter“, somit alle Pflichten, insbesondere die Beitrags- und Meldepflicht zu übernehmen, und durften auch ab Januar 1938 das Parteiabzeichen tragen, doch hatten sie nur eine Anwartschaft auf Aufnahme in die Partei, bis ihnen von der Reichsleitung eine rote Mitgliedskarte zugestellt wurde.[5] Das Beitrittsdatum 1. Mai 1937 ist das am häufigsten auftretende bei allen NSDAP-Mitgliedern, noch vor dem 1. Mai 1933.

Mit diesen erweiterten Sonderregelungen zum Parteieintritt wuchs ab 1937 die Mitgliederzahl erheblich an, sodass die NSDAP im März 1939 rund 5,3 Millionen Parteimitglieder führte.[6]

Vollständige Aufhebung

Nach der vollständigen Aufhebung der Mitgliederaufnahmesperre für das Altreich und den Gau Danzig mit der Anordnung 34/39 vom 10. Mai 1939, die rückwirkend zum 1. Mai 1939 in Kraft trat, erhöhte sich die Mitgliederzahl nochmals. Die Einrichtung der Parteianwärterschaft wurde zugleich aufgehoben.

Erneute und endgültige Aufnahmesperre ab 1942

Am 2. Februar 1942 wurde eine erneute Aufnahmesperre verkündet, die im Wesentlichen nur noch den Jahrgängen von HJ und BDM die Aufnahme in die Partei gestattete und bis Kriegsende in Kraft blieb.

1945 belief sich die Zahl der vergebenen Mitgliedsnummern auf ca. 10,17 Millionen von etwa 79 Millionen Einwohnern (13 %).

Literatur

Einzelnachweise

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