Nationalität
Zugehörigkeit einer Person zu einer Nation oder Ethnie
From Wikipedia, the free encyclopedia
Der Begriff Nationalität bezeichnet die Zugehörigkeit eines Menschen zu einer Ethnie und dessen Volk über den Begriff der Volkszugehörigkeit.[1]
Die rechtliche Zuordnung einer Person zu einem Staat im Sinne der Staatsangehörigkeit bezieht sich bei einem reinen Nationalstaat, die es nur sehr wenige gibt, auf eine gemeinsame Ethnie seiner Bürger, bei einem Nationalitäten- oder Vielvölkerstaat dagegen auf mehrere Nationalitäten, die auch als Volksgruppen bezeichnet werden.
Davon unabhängig ist die nationale Identität eines Menschen, zu welcher Gruppe/Gemeinschaft von Menschen, z. B. einem Staat oder einer Sprach- und Kulturgemeinschaft, sich eine Person zugehörig fühlt oder sich mit ihr identifiziert. Beispiele hierfür sind die klassischen Einwanderungsstaaten USA, Kanada, Australien usw. die sich als Nationen bezeichnen, aber die Kriterien dafür nicht erfüllen, deren indigene Völker dagegen schon. Einen einfachen Staat als Nation zu bezeichnen hat zumeist andere Gründe, z. B. um das Zugehörigkeits-/ Gemeinschaftsgefühl seiner Bürger zu fördern und zu stärken.
Nationalität als ethnische Zuordnung
In Deutschland wurde der Begriff „Nationalität“ anders als der Begriff nationality im englischen Sprachgebrauch nie als Rechtsbegriff gesehen, sondern als ethnisch-sozialer Begriff. Die „deutsche Nationalität“ wurde auch nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit gleichgesetzt (z. B. Staatsangehörigkeit: DDR, Nationalität: deutsch; in der BRD wurde nur die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt).[2] Der Inhalt der Begriffe „Nationalität“ und „Nation“ wurde in der DDR folgendermaßen umschrieben:
„Dieser Gesamtkomplex ethnischer Eigenschaften, Züge und Merkmale einer Bevölkerung wird als ‚Nationalität‘ bezeichnet. Der Begriff der Nationalität ist also enger als der Nationsbegriff, denn er umfasst nur eine der Komponenten der Nation. Der Begriff der Nation ist umfassender, denn er umschließt die Gesamtheit von Faktoren in der Einheit mit dem Ethnischen […]. Die Bürger der DDR sind in ihrer überwiegenden Mehrheit ihrer Herkunft, ihrer Sprache, ihrem Lebensgewohnheiten und Traditionen – kurzum ihren ethnischen Eigenheiten, also ihrer Nationalität nach Deutsche. Die Nation in der DDR ist deutscher Nationalität.“[2]
So war man auch beispielsweise „Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik sorbischer Nationalität“.[3]
Die sowjetischen Inlandsausweise enthielten eine Angabe zur Nationalität, die außer russisch etwa auch armenisch, georgisch oder tatarisch lauten konnte.[4] Volksgruppen konnten nach dem Verständnis des Ostblocks in „Mehrnationalitätenstaaten“ entweder den Status einer souveränen Nation haben oder den einer nationalen Minderheit.[5] In postkommunistischen Staaten besteht bis heute die Praxis, zwischen Staatsbürgerschaft und Nationalität zu differenzieren und dies auch in amtlichen Dokumenten ihrer Staatsbürger zu vermerken.
In Vielvölkerstaaten wie Russland und Volksrepublik China werden bis heute sprachlich eindeutig zwischen Staatsbürgerschaft einerseits und Nationalität andererseits unterschieden. So bezieht sich das Wort rossijanin (deutsch „Russländer“) auf alle Staatsbürger der Russischen Föderation ungeachtet ihrer ethnischen Zugehörigkeit, während das Adjektiv russkij, das zum Ethnonym der (Groß-)Russen (russkie) wurde,[6] hingegen ausschließlich für ethnische Russen verwendet wird.[7]
In China werden chinesische Staatsbürger Zhōngguóren (deutsch „Mensch aus den Mittellanden“ bzw. „Menschen aus dem Reich der Mitte“) genannt, während die dominanten Han-Chinesen als Hànrén (dt. „Menschen des Han-Volkes“) bezeichnet werden (siehe auch: Völker Chinas),[8] und erst in jüngerer Geschichte wird versucht, eine übergeordnete chinesische Nationalität (Zhōnghuá Mínzú) auszuprägen.
Nationalität als Zuordnung zu einem Staat
Der Begriff „Nationalität“ wird nicht nur benutzt, um Menschen einer Ethnie zuzuordnen, sondern auch dazu, die Zugehörigkeit zu einem als „Nation“ definierten (National-)Staat zu bezeichnen. Bei dieser Begriffsverwendung ist Nationalität (englisch nationality, französisch nationalité) ein Synonym für Staatsangehörigkeit bzw. Staatsbürgerschaft, letztere im innerstaatlichen Recht, vor allem in Westeuropa.[9] Insoweit wird der sogenannte Nationalstaat mehrheitlich fälschlicherweise von Menschen gleicher Nationalität bevölkert.
Begriffsgebrauch in Ländern ohne Mehrheitsethnie
In Ländern wie den USA und Kanada wird das eigene Land trotz der unterschiedlichen ethnischen Herkunft seiner Bewohner und dem Fehlen einer Mehrheits-Ethnie ebenfalls als Nation bezeichnet, und es wird deshalb von amerikanischer beziehungsweise kanadischer Nationalität gesprochen. Aus der Sicht von US-Amerikanern und Kanadiern ist die Nation das Ergebnis von politischen und verfassungsmäßigen Entwicklungen. Mit Bezug auf Deutschland bezeichnete Dolf Sternberger dieses Verständnis des Begriffs „Nation“ als Verfassungspatriotismus, in der trotz der Teilung Deutschlands (1979) eine Nation mit einer ganzen Verfassung in einem ganzen Staat lebte.[10] Ein verwandtes Konzept hierbei ist die Willensnation, wie z. B. in der Schweiz, die über keine einheitliche Sprache oder Religion verfügt, aber sich als eine Nation sieht.[11]
Staaten, die auf mehrere Volkszugehörigkeiten beruhen, werden als Vielvölkerstaaten bezeichnet. Ein Vielvölkerstaat weist mehrere (größere) sprachlich, ethnisch oder religiös unterschiedene Bevölkerungsgruppen auf.[12]
Strittig ist, ob durch die lange Zeit des Zusammenlebens und durch den Gebrauch einer gemeinsamen Landessprache im Laufe der Zeit neue Ethnien (hier: ethnische US-Amerikaner bzw. ethnische Kanadier) und insofern auch ethnisch bestimmte Nationalitäten entstehen, ob also, wie für die Vereinigten Staaten diskutiert, ein Konzept des „Melting Pots“ (‚Schmelztiegel‘) mit tatsächlichen Verschmelzungen der ehemaligen Verschiedenheiten stattfindet oder eher eine „Salad Bowl“ (‚Salatschüssel‘) mit nebeneinander wohnenden, aber nicht ineinander übergehenden Individuen Realität ist.[13]
Siehe auch
Literatur
- Christian Jansen, Henning Borggräfe: Nation – Nationalität – Nationalismus (= Historische Einführungen. Nr. 1). 2. Auflage. Campus Verlag, Weinheim 2020, ISBN 978-3-593-51197-9.
- Karl Kautsky: Nationalität und Internationalität. BMV, Zittau 2012, ISBN 978-3-941731-09-7.