Obergericht Verden
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Das Obergericht Verden war ein Großes Obergericht im Königreich Hannover. Es hatte seinen Sitz in Verden (heute zu Niedersachsen).
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1]
Zum 1. Oktober 1852 wurden zwölf Große und vier Kleine Obergerichte als Gerichte zweiter Instanz (vergleichbar mit heutigen Landgerichten), darunter das Obergericht Verden eingerichtet.[2]
In Stade bestand bisher die Justizkanzlei Stade. Dieses wurde aufgehoben. Sein Sprengel verteilte man auf das kleine Obergericht Lehe sowie die großen Obergerichte Stade und Verden.
Dem Obergericht Verden waren folgende Amtsgerichte nachgeordnet:
- Amtsgericht Achim
- Amtsgericht Lesum
- Amtsgericht Lilienthal
- Amtsgericht Osterholz
- Amtsgericht Ottersberg
- Amtsgericht Zeven
- Amtsgericht Schneverdingen
- Amtsgericht Verden
- Amtsgericht Rotenburg (Wümme)
- Amtsgericht Blumenthal[3]
Mit Verordnung vom 31. März 1859 wurden die Amtsgerichte Lesum, Ottersberg und Schneverdingen aufgehoben. Im gleichen Jahr wurde auch das Obergericht Lehe aufgehoben. Das Obergericht Verden erhielt aus dessen Sprengel die Amtsgerichte Amtsgericht Dorum, Amtsgericht Hagen und Lehe zugeordnet. Damit umfasste der Sprengel des Obergerichts Verden die Amtsgerichte Achim, Blumenthal, Dorum, Hagen, Lehe, Lilienthal, Osterholz, Rotenburg, Verden und Zeven. 1864/65 kam noch das neuerrichtete Amtsgericht Geestemünde hinzu.
Am Obergericht Verden waren ein Obergerichtsdirektor bzw. Präsident, ein Vizedirektor sowie fünf bis sechs Obergerichtsräte und ein bis drei Obergerichtsassessoren als Richter beschäftigt. Aus diesem richterlichen Personal wurden die Senate gebildet. Ein großer Senat bestand aus fünf, ein kleiner Senat aus drei Richtern.
Mit der Annexion Hannovers durch Preußen 1866 wurde es zunächst zu einem preußischen Obergericht und 1879 dann in das Landgericht Verden umgewandelt.