Oblation (Rechtswesen)
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Oblation ist ein Begriff des Rechtswesens und bezeichnet die freiwillige Übernahme einer rechtlichen Verpflichtung oder Übergabe eines Rechtstitels.
Bei der mittelalterlichen „oblatio feudi“ – der sogenannten Lehnsauftragung – übertrug jemand, um sich unter den Schutz eines mächtigeren Lehnsherrn zu begeben, diesem sein Allod zum Eigentum, um es dann von jenem als Lehen zurückzuempfangen.[1]
Von einer „oblatio litis“ spricht man, wenn jemand einen Rechtsstreit als Beklagter übernimmt, ohne der eigentliche Beklagte zu sein, beispielsweise bei der Prozessführung für einen Schutzbefohlenen (lege agere pro tutela).[2]
Literatur
- Oblation. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band 14: Mittewald–Ohmgeld. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1908, S. 877 (zeno.org).
Weblinks
Wiktionary: tutela – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen