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Oblation (Rechtswesen)

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Oblation ist ein Begriff des Rechtswesens und bezeichnet die freiwillige Übernahme einer rechtlichen Verpflichtung oder Übergabe eines Rechtstitels.

Bei der mittelalterlichen „oblatio feudi“ – der sogenannten Lehnsauftragung – übertrug jemand, um sich unter den Schutz eines mächtigeren Lehnsherrn zu begeben, diesem sein Allod zum Eigentum, um es dann von jenem als Lehen zurückzuempfangen.[1]

Von einer „oblatio litis“ spricht man, wenn jemand einen Rechtsstreit als Beklagter übernimmt, ohne der eigentliche Beklagte zu sein, beispielsweise bei der Prozessführung für einen Schutzbefohlenen (lege agere pro tutela).[2]

Literatur

Wiktionary: tutela – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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