Orchiektomie
chirurgische Entfernung eines oder beider Hoden
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Die Orchiektomie (auch Orchidektomie, Orchektomie, von griechisch ὄρχις orchis „Hoden“ und εκτομία ektomia „Herausschneiden“, und auch lateinisch Ablatio testis) ist die chirurgische Entfernung eines oder beider Hoden. Sie kann beispielsweise bei Hodenkrebs oder auch nach dem Absterben eines Hodens nach Hodentorsion notwendig werden. Bei Entfernung beider Hoden ist die Orchiektomie eine Form der Kastration. Die Entfernung nur eines Hodens wird als Semikastration bezeichnet.
Operationsarten
- Einfache Orchiektomie
Bei nicht bösartigen Erkrankungen des Hodens erfolgt die Entfernung des Hodens durch das Skrotum, den Hodensack. Ursache kann eine Hodentorsion oder eine Hodenentzündung sein. Diese Technik wird auch im Rahmen einer geschlechtsangleichenden Operation bei transfemininen Personen angewandt.[1]
- Subkapsuläre Orchiektomie
Als subkapsuläre oder plastische Orchiektomie wird ein operatives Verfahren bezeichnet, bei dem nur das hormonproduzierende Keimgewebe entfernt wird und Nebenhoden und Hodenhüllen stehenbleiben, so dass der Eindruck besteht, es sei weiterhin ein kleinerer Hoden vorhanden.
- Inguinale Orchiektomie
Die inguinale Orchiektomie wird bei allen bösartigen Erkrankungen des Hodens durchgeführt, um die Verbreitung von Krebszellen zu verhindern. Der Zugang erfolgt dabei über das Inguen (die Leiste). Auch hierbei kann aus optischen Gründen eine funktionslose Hodenprothese implantiert werden. Hauptindikation ist der Hodenkrebs.[2]
- Beidseitige Orchiektomie (Kastration)
Die Entfernung beider Hoden wird meist im Zusammenhang mit einem fortgeschrittenen Prostatakrebs durchgeführt. Ziel der Behandlung ist hier, das weitere Wachstum dieser hormonabhängigen Erkrankung zu bremsen. Die Wirksamkeit medikamentöser Verfahren – oft als „chemische Kastration“ bezeichnete Therapieformen – ist der Orchiektomie unterlegen.[3]
In Deutschland kann jeder Mann, der das 25. Lebensjahr vollendet hat, seine chirurgische Kastration unter Berufung auf das Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (KastrG) beantragen.[4] Neben dem ausreichenden Alter ist Voraussetzung für die Anerkennung des Antrags, dass eine medizinische Indikation vorliegt, die zeigt, dass die chirurgische Kastration geeignet ist, "bei dem Betroffenen schwerwiegende Krankheiten, seelische Störungen oder Leiden, die mit seinem abnormen Geschlechtstrieb zusammenhängen, zu verhüten, zu heilen oder zu lindern", keine unverhältnismäßigen körperlichen und seelischen Nachteile zu erwarten sind und der Eingriff „nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vorgenommen wird“.[5] Der Antrag muss bei der Gutachterstelle des Bundeslands eingereicht werden, in dem der Antragsteller wohnt.[6]
Einseitige Orchiektomie
Die unilaterale (einseitige) Orchiektomie hat keine nennenswerten Auswirkungen, da der verbleibende (unbeschädigte) Hoden die Aufgabe ausreichend übernehmen kann. Typische Anwendung ist Hodenkrebs, bei dem nur ein Hoden betroffen ist.[7]
Operationsdauer
Die Operation wird im Allgemeinen ambulant, das heißt ohne Krankenhausaufenthalt, durchgeführt. Übliche Dauer von Beginn der Narkose bis Aufwachen ist 20 bis 60 Minuten.[8]
Kostenvergleich einer chirurgischen und einer chemischen Kastration in Deutschland
Sowohl die chirurgische als auch die chemische Kastration wird, falls sie medizinisch indiziert ist, von der Krankenkasse übernommen. Bei mittel- und langfristigem Androgenentzug ist die chirurgische Kastration kostengünstiger.[9]