Paritätische Parlamentarische Versammlung OAKPS-EU
Parlamentarische Versammlung
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Die Paritätische Parlamentarische Versammlung OAKPS-EU ist eine parlamentarische Versammlung, in der sich Abgeordnete des Europäischen Parlaments mit ihren Kollegen aus den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifikraums (OAKPS) beraten.
Geschichte
Bereits die Römischen Verträge beinhalteten Artikel, die die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten regelten. Diese Zusammenarbeit wurde im Abkommen von Jaunde 1963, im Abkommen von Lomé 1975 und im Abkommen von Cotonou im Jahr 2000 vertieft und auf immer mehr Staaten ausgeweitet. Neben einem Ministerrat und einem Botschafterausschuss wurde im Jahr 2000 auch die Parlamentarische Versammlung eingerichtet. Im Jahr 2023 wurde das Cotonou-Abkommen schließlich durch das Samoa-Abkommen ersetzt, das die Zusammenarbeit erneut vertiefte und neben der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung OAKPS-EU auch die drei regionalen Parlamentarischen Versammlungen Afrika-EU, Pazifik-EU und Karibik-EU einrichtete. Am 21. Februar 2024 nahm die Versammlung bei ihrer konstituierenden Sitzung in Luanda ihre Arbeit auf und verabschiedete eine Geschäftsordnung.[1]
Zusammensetzung und Struktur
Die Parlamentarische Versammlung OAKPS-EU besteht aus 78 Mitgliedern des Europäischen Parlaments und 78 Mitgliedern der Parlamente der OAKPS-Staaten.
Die Versammlung wird von zwei Ko-Präsidenten geleitet. Davon ist einer der Vorsitzende der Delegation des Europäischen Parlaments (DACP) und der andere Mitglied des Parlaments eines OAKPS-Mitgliedstaats. Zusätzlich gibt es 22 Vizepräsidenten aus den Präsidien der regionalen Parlamentarischen Versammlungen, die jeweils für einzelne Gebiete zuständig sind.
Die Parlamentarische Versammlung tagt einmal jährlich; abwechselnd in der EU und in der OAKPS. Auf jeder Tagung hat die Versammlung die Möglichkeit, eine Entschließung des Redaktionsausschusses, eine Abschlussentschließung und eine Dringlichkeitsentschließung anzunehmen. Zudem findet jeweils ein Frauenforum und ein Jugendforum statt.
Das Präsidium kann folgende Gremien einberufen, die aus jeweils mindestens acht Mitgliedern jedes Hauses bestehen müssen:
- einen Redaktionsausschuss für die Ausarbeitung von Entwürfen von Berichten, Entschließungen und Empfehlungen
- einen Regelungs- und Kontrollausschuss zur Umsetzung des Samoa-Abkommens und zur Überarbeitung der Geschäftsordnung
- bis zu zwei Arbeitsgruppen[1]
Aufgaben
Die Parlamentarische Versammlung formuliert Entschließungen und Empfehlungen, um die Ziele des Samoa-Abkommens zu erreichen, die Zusammenarbeit zwischen EU und OAKPS zu fördern und demokratische Prozesse voranzubringen. Es wird zudem eine Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft angestrebt. Das Präsidium organisiert zudem im Auftrag der Versammlung Erkundungs- und Wahlbeobachtungsmissionen in den Mitgliedsstaaten.[1]
Weblinks
- Webauftritt der Parlamentarischen Versammlung
- Geschäftsordnung der Parlamentarischen Versammlung (englisch)