Personenstandsverordnung

deutsche Rechtsverordnung zur Konkretisierung des Personenstandsgesetzes From Wikipedia, the free encyclopedia

Die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (kurz PersonenstandsverordnungPStV) ist eine deutsche Verordnung, in der die Ermächtigungen aus § 73 des Personenstandsgesetzes (PStG) umgesetzt werden.

Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten
Titel:Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
Kurztitel: Personenstandsverordnung
Abkürzung: PStV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 73 Nr. 1 bis 27 PStG
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Personenstandsrecht
Fundstellennachweis: 211-9-1
Ursprüngliche Fassung vom: 19. Mai 1938
(RGBl. I S. 533)
Inkrafttreten am: 1. Juli 1938
Letzte Neufassung vom: 22. November 2008
(BGBl. I S. 2263)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Januar 2009
Letzte Änderung durch: Art. 6 G vom 23. April 2026
(BGBl. 2026 I Nr. 111 vom 28. April 2026)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
12. Juni 2026
(Art. 13 G vom 23. April 2026)
GESTA: B018
Weblink: Text der Verordnung
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
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Regelungsinhalt

Die PStV ist die Ausführungsverordnung zum PStG und legt die praktischen Regeln für die Führung und Beurkundung des Personenstandes fest. Sie stellt sicher, dass Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle in den vorgesehenen Personenstandsregistern einheitlich, sicher und beweiskräftig dokumentiert werden. Ferner wird der Datenaustausch mit anderen öffentlichen Stellen geregelt.[1]

Die Anlagen enthalten die für die Umsetzung des PStG und der vorliegenden Verordnung notwendigen technischen Details und spezifischen Vorgaben. Sie definieren unter anderem die Struktur und den Inhalt der Personenstandsregister, wie verpflichtende Datenfelder, Datenformate und Muster für die Ausstellung von Personenstandsurkunden und elektronischen Personenstandsbescheinigungen.[2] Diese sind von den Standesämtern und anderen Behörden, die in den Geltungsbereich des Gesetzes und der Verordnung fallen, zu verwenden.[3][4]

Geschichte

Änderung 2024

Zum 1. November 2024 wurden die elektronischen Personenstandsbescheinigungen mit den dazugehörigen Mustern eingeführt.[4]

Siehe auch

Einzelnachweise

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