Personensteuer
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Personensteuern sind in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre eine Steuergruppe, die Steuersubjekte der Besteuerung unterwirft.
Allgemeines
Die Personensteuern gehören zusammen mit den Realsteuern zu den Besitzsteuern[1], wobei sie für bestimmte Personen (natürliche oder juristische Personen) gelten und zu den direkten Steuern gerechnet werden, weil sie unmittelbar vom Steuerschuldner entrichtet werden müssen.[2]
Steuerarten
Die Personensteuern berücksichtigen nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wie beispielsweise Familienstand, Einkommens- oder Gewinnhöhe, Lebensalter.
Zur Steuergruppe der Besitzsteuer gehören folgende Steuerarten:[3]
| Steuergruppe | Steueruntergruppe | Steuerart | Steuerobjekt |
|---|---|---|---|
| Besitzsteuern | Personensteuern Realsteuern | Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Grundsteuer | Einkommen Gewinn Gewerbebetrieb Grund und Boden |
Aus steuerrechtlicher Sicht gehören zu den Personensteuern die Einkommensteuer (einschließlich Lohnsteuer), Kapitalertragsteuer als Sonderform der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kirchensteuer. Aus finanzwissenschaftlicher Sicht zählen zusätzlich die Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Aufwandsteuern dazu.[4]