Personensteuer

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Personensteuern sind in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre eine Steuergruppe, die Steuersubjekte der Besteuerung unterwirft.

Allgemeines

Die Personensteuern gehören zusammen mit den Realsteuern zu den Besitzsteuern[1], wobei sie für bestimmte Personen (natürliche oder juristische Personen) gelten und zu den direkten Steuern gerechnet werden, weil sie unmittelbar vom Steuerschuldner entrichtet werden müssen.[2]

Steuerarten

Die Personensteuern berücksichtigen nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wie beispielsweise Familienstand, Einkommens- oder Gewinnhöhe, Lebensalter.

Zur Steuergruppe der Besitzsteuer gehören folgende Steuerarten:[3]

Weitere Informationen Steuergruppe, Steueruntergruppe ...
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Aus steuerrechtlicher Sicht gehören zu den Personensteuern die Einkommensteuer (einschließlich Lohnsteuer), Kapitalertragsteuer als Sonderform der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kirchensteuer. Aus finanzwissenschaftlicher Sicht zählen zusätzlich die Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Aufwandsteuern dazu.[4]

Einzelnachweise

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