Peter Breitschmid
Schweizer Rechtswissenschaftler
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Peter Breitschmid (* 8. November 1953 in Zürich) ist ein Schweizer Rechtswissenschaftler.
Leben
Er absolvierte die Schulen in Zürich, bevor er Rechtswissenschaften an der Universität Zürich studierte. Seine Doktoratszeit verbrachte Breitschmid in Zürich, Paris, Padua und München. Nach der Promotion 1982 war er ab 1985 als Sekretär am Obergericht des Kantons Zürich tätig. Ab 1988 hatte er Lehraufträge an der Universität Zürich und an der Universität St. Gallen, wo auch seine Habilitation für Privatrecht erfolgte. Ab dem WS 2003/2004 bis zu seiner Emeritierung 2019 war er Professor (Ordinarius) für Privatrecht mit Schwerpunkt Zivilgesetzbuch an der Universität Zürich. Zu seinen Spezialgebieten zählen Familienrecht und Erbrecht sowie neue erbrechtliche Modelle.[1][2]
Darüber hinaus war er von 2000 bis 2007 Ersatzrichter am Obergericht Zürich.[3] Breitschmid ist als Konsulent für die auf Erb- und Nachlassrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Strazzer Zeiter in Zürich tätig. Er ist Präsident des Vereins successio für die Ausbildung von Erbrechtsspezialisten und Co-Leiter der Fachanwaltsausbildung für Erbrecht des Schweizerischen Anwaltsverbands.[4] Des Weiteren war resp. ist er als Referent in der Weiterbildung tätig.
Bereits in seiner Dissertation befasste sich Breitschmid mit dem sog. eigenhändigen Testament. Mit der Umsetzung des letzten Willen des Erblassers, einem Dreh- und Angelpunkt im Erbrecht, beschäftigten sich auch viele weitere seiner Publikationen. Auf Breitschmids Überlegungen und Initiativen geht die Revision der Gesetzgeber von Art. 505 Abs. 1 ZGB von 1995/96 zurück. Auf ihn und dem von ihm favorisierten sog. „Opportunitätsprinzip“ beruht der neue Art. 520a ZGB N2. Seither ist ein flexiblerer Umgang mit dem Errichtungsdatum eines Testaments erlaubt, der dazu geführt hat, dass bedeutend weniger Testamente aus formellen Gründen für ungültig erklärt werden mussten.[5]
Breitschmid setzte sich auch mit der Bedeutung der Zeitdimension im ZGB auseinander. Seiner Meinung nach verdienen die „biographischen Extrempunkte“ Kindheit und Alter auch in rechtlicher Hinsicht besondere Aufmerksamkeit. Demzufolge ist es sinnvoll, wenn der Gesetzgeber Elemente der menschlichen biologischen Lebenszeit mitberücksichtigt und in seinen Regelungshorizont verarbeitet.[6]
Schriften (Auswahl)
- Formvorschriften im Testamentsrecht. De lege lata, rechtsvergleichend, de lege ferenda. Dargestellt insbesondere am Beispiel des eigenhändigen Testaments (Dissertation). Schulthess, Zürich 1982, ISBN 3-7255-2237-5.
- mit Cyril Hegnauer: Grundriss des Eherechts. 3., überarbeitete Auflage. Stämpfli, Bern 1993, ISBN 3-7272-0875-9 (4., überarbeitete Auflage 2000).
- mit Ingrid Jent-Sørensen, Hans Schmid und Miguel Sogo (Hrsg.): Tatsachen, Verfahren, Vollstreckung. Festschrift für Isaak Meier zum 65. Geburtstag. Schulthess, Zürich 2015, ISBN 978-3-7255-7090-4.
- mit Paul Eitel, Roland Fankhauser, Thomas Geiser und Alexandra Jungo: Erbrecht. 3. Auflage. Schulthess, Zürich 2016, ISBN 978-3-7255-7236-6 (4. Auflage 2023).
Literatur
- Annasofia Kamp, Raphael Kobler, Bettina Lienhard, Lüdi Michael, Remo Müller (Hrsg.): Peter Breitschmid. Gesammelte Schriften aus Anlass seines 60. Geburtstages; in praeteritum non vivitur. Schulthess, Zürich 2013, ISBN 978-3-7255-6927-4.
- Ruth Arnet, Paul Eitel, Alexandra Jungo, Hans Rainer Künzle (Hrsg.): Der Mensch als Mass. Festschrift für Peter Breitschmid. Schulthess, Zürich 2019, ISBN 978-3-7255-7927-3.
Weblinks
- Literatur von und über Peter Breitschmid im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Eintrag auf der Website der Universität Zürich
- Eintrag auf der Website der Kalaidos Fachhochschule Schweiz
- Auftritt bei der Anwaltskanzlei Strazzer Zeiter