Peter van Loyen
deutscher Journalist, Fernsehmoderator und Korrespondent
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Peter Paul van Loyen (* 10. Februar 1941 in Recklinghausen) ist ein ehemaliger deutscher Journalist, Fernsehmoderator und Korrespondent.
Beruflicher Werdegang
In den 1970er-Jahren war van Loyen zunächst als Redakteur für das Nachrichtenmagazin heute-journal tätig. Anfang des Jahres 1979 wurde er als Korrespondent in das DDR-Studio des ZDF in Ost-Berlin berufen.[1][2] Größere Bekanntheit erlangte er durch seine Ausweisung am 14. Mai 1979, da er mit dem Schriftsteller Stefan Heym, gegen den wegen „Devisenvergehens“ in der DDR ermittelt wurde, ohne Genehmigung ein Interview geführt hatte.[3] Dies führte zu internationaler Presseberichterstattung und politischen Reaktionen.[4][5] Im Anschluss an diesen Vorfall wurde er im Oktober desselben Jahres in das ZDF-Studio in Brüssel versetzt.[1] Von 1988 bis 1992 moderierte er das Fernsehmagazin Länderspiegel.[6] Van Loyen trat 2003 in den Ruhestand.
Interview mit Stefan Heym und Ausweisung
Mit dem Inkrafttreten einer neuen Durchführungsbestimmung[Anm. 1] am 11. April 1979 verschärfte sich die Situation für westdeutsche Korrespondenten in der DDR zunehmend, auch aufgrund der strafrechtlichen Bedrohung potenzieller Informanten. Trotz dieser Umstände führte van Loyen – ohne vorliegende Befragungsgenehmigung – ein Gespräch mit Stefan Heym und nahm Aussagen des Schriftstellers in einen Beitrag für die heute-Sendung des ZDF am 12. Mai auf.
Joachim Jauer, damaliger Leiter und Kollege van Loyens im DDR-Studio des ZDF sagte dazu später in einem Interview, dass dieser Heym telefonisch zu einem Statement einlud, sich allerdings schon im Vorhinein mit ihm darauf verständigte, diesen eigentlich nicht interviewen zu dürfen. Anschließend habe van Loyen das Mikrofon über den Zaun gehalten, und Heym auf der anderen Seite eine Erklärung bezüglich der gegen ihn laufenden Ermittlungen abgegeben.[7]
Auch im ausgestrahlten Beitrag war van Loyen weder als Fragesteller, noch als Gesprächspartner Heyms zu erkennen. Dennoch sah die DDR dies als „ein Unterlaufen ihrer Gesetze“ an und bestellte van Loyen am 14. Mai 1979 um 13:00 Uhr in das MfAA, wo ihm mitgeteilt wurde, dass er die DDR innerhalb von 24-Stunden zu verlassen habe, und entzogen ihm mit sofortiger Wirkung seine Akkreditierung. Dazu war es ihm unter Strafe (Verhaftung) untersagt, bis zu seiner Ausreise „öffentliche Aktivitäten“ auszuüben.
Anlässlich dieses Vorfalls ging am 17. Mai 1979 ein Schreiben internationaler Korrespondenten bei DDR-Ministerpräsident Willi Stoph ein, welche die Ausweisung van Loyens scharf kritisierten. Entgegen dazu bescheinigte die Bezirksleitung Leipzig in einem Fernschreiben an die Abteilung Parteiorgane dieser Maßnahme gegen van Loyen ihre vollste Unterstützung.[8] Die Bundesregierung in Westdeutschland rügte den Vorfall durch formalen Protest.[5]
Privatleben
Anmerkungen
- Diese bezog sich auf die „Verordnung über die Tätigkeit von Publikationsorganen anderer Staaten und deren Korrespondenten in der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 21. Februar 1973.
Weblinks
- Peter van Loyen bei IMDb