Philipp Seuffert
deutscher Jurist
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Philipp Hermann Seuffert (* 24. Juni 1871 in München; † 22. Mai 1957 in Reisach am Inn, Oberbayern[1]) war ein deutscher Jurist. Er ist heute vor allem noch bekannt als Pflichtverteidiger von Marinus van der Lubbe als Hauptangeklagten im Reichstagsbrandprozess vor dem Reichsgericht von 1933.
Leben und Tätigkeit
Seuffert war ein Sohn des Strafrechtsprofessors Hermann Seuffert und seiner Ehefrau Cäcilie Schönlein (1838–1919). Nach dem Schulbesuch trat er zum 1. Oktober 1889 in das 3. Bayerische Feldartillerie-Regiment ein. Beim Militär erreichte er später den Rang eines Majors der Reserve. Im Ersten Weltkrieg wurde er u. a. als Batterieführer eingesetzt und mit dem Eisernen Kreuz (17. September 1914) und dem Militärverdienstorden 4. Klasse mit Schwertern (Dezember 1914) ausgezeichnet.
Später studierte Seuffert Rechtswissenschaften. Am 11. Oktober 1897 wurde er beim Landgericht München I als Anwalt zugelassen. Vor dem Ersten Weltkrieg ist er als Syndikus des Bayerischen Automobilclubs in München nachweisbar. Seuffert war von Januar 1919 bis April 1944 als Rechtsanwalt beim Reichsgericht in Leipzig zugelassen. Er gehörte damit einem kleinen Kreis von nur 20 Rechtsanwälten an, die bei diesem Gericht zugelassen waren. Seit 1923 war er auch Richter des Ehrengerichtshofs bei dem Gericht. Politisch gehörte Seuffert der Deutschnationalen Volkspartei an.
Im Sommer 1933 wurde Seuffert im Vorfeld des im September 1933 beginnenden Prozesses vor dem Reichsgericht wegen des Brandanschlags auf das Berliner Reichstagsgebäude vom 27. Februar 1933 vom Vorsitzenden des Reichsgerichts Wilhelm Bünger aus Pflichtverteidiger des Hauptangeklagten, dem heterodoxen niederländischen Kommunisten Marinus van der Lubbe, ausgewählt und Lubbe zugewiesen. In der Literatur wird angenommen, dass er für dieses exponierte Mandat ausgewählt wurde, weil er dem Gericht aufgrund seiner langen Verbindung mit diesem als vertrauenswürdig bekannt war.[2] Van der Lubbe lehnte jedoch jede Zusammenarbeit mit dem Juristen ab und sprach während des gesamten Prozesses kein Wort mit ihm.[3] Eine in der DDR veröffentlichte Quellenedition zum Prozess warf Seuffert vor, dass er den Prozess ablaufen habe lassen, „ohne sich sonderlich für seinen Mandaten zu engagieren“. Er habe die auffälligen Veränderungen in Lubbes physischem und psychischem Verhalten während des Prozesses ignoriert.[4]
Ehe und Familie
Am 11. August 1904 heiratete Seuffert in Potsdam Margarete Cäcilie Agnes von Schack (* 4. Juli 1867 in Potsdam), mit der er drei Kinder hatte. Darunter der Sohn Jörn Hermann Waldemar Eduard Maximilian (* 20. Juli 1905 in München; 1. November 1945 in Focsani, Rumänien), der Rechtsanwalt wurde.
Archivische Überlieferung
Im Bundesarchiv Berlin hat sich eine Personalakte aus den Beständen der Justizverwaltung zu Seuffert erhalten (R 3001/76380).
Schriften
- Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Nebst den Vollzugsvorschriften des Bundesrates, von Preußen und Bayern sowie dem Internationalen Abkommen, Schweitzer, München 1910. (1923, 2. neubearbeitete Aufl. bearbeitet von Julius Dittmann)
Literatur
- Justiz im Dritten Reich. Literatur und Dokumente, 2021, S. 131. (Digitalisat)