Polyglycerin-Polyricinoleat

chemische Verbindung From Wikipedia, the free encyclopedia

Polyglycerin-Polyricinoleat (PGPR) ist ein erst seit jüngerer Zeit verwendeter Lebensmittelzusatzstoff. Es handelt sich um den Carbonsäureester eines oligomeren Glycerins mit polymerer Ricinolsäure.

Schnelle Fakten Strukturformel, Allgemeines ...
Strukturformel
Strukturformel von PGPR
R = H und/oder Ricinolsäure und/oder Polyricinolsäure
Allgemeines
NamePolyglycerin-Polyricinoleat
Andere Namen
CAS-Nummer29894-35-7
Monomere/TeilstrukturenTriricinolein
PubChem9843407
Kurzbeschreibung

klare, hellbraune, viskose Flüssigkeit[2]

Eigenschaften
Aggregatzustand

flüssig[2]

Löslichkeit
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[3]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Herstellung

Im ersten Schritt wird aus Glycerin mit 2,3-Epoxy-1-propanol (Glycidol) basenkatalysiert oligomeres Glycerin hergestellt.

Oligomeres Glycerin

Parallel dazu wird Ricinolsäure intermolekular unter kontrollierter Wärmezufuhr zu Polyricinolsäure verestert.

Darstellung der Polyricinolsäure

Anschließend erfolgt die Veresterung des oligomeren Glycerins und der Polyricinolsäure zum PGPR mit der allgemeinen Strukturformel

PGPR

wobei, je nach Prozessführung, R = H und/oder Ricinolsäure und/oder Polyricinolsäure sein können.[4]

Eine mögliche Struktur des PGPR sieht wie folgt aus:

PGPR mit unterschiedlichen Resten

Verwendung

PGPR wird als Emulgator und Stabilisator häufig in Kombination mit Lecithin verwendet. In der EU ist es als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 476 begrenzt zugelassen, jedoch nur für fettarme Aufstriche sowie Soßen und Süßwaren auf Kakaobasis.[5]

Sicherheit

Hohe Dosierungen dieses Mittels haben in Tierversuchen keine carcinogenen Effekte aufgezeigt, jedoch zu Hypertrophien von Nieren und Leber geführt, deren Ursache vermutlich in der Veränderung der Permeabilität der Darmschleimhaut liegt. Histologische Untersuchungen des Gewebes haben keine Beeinträchtigungen aufgezeigt.[6] Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit empfiehlt eine erlaubte Tagesdosis von 25 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht.[7]

Einzelnachweise

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