Postrat

deutscher Titel für einen Postbeamten des Eingangsamtes im höheren Dienst From Wikipedia, the free encyclopedia

Als Postrat wurde in Deutschland bis zur Postreform II ein Postbeamter des Eingangsamtes im höheren Dienst bezeichnet.[1] Im Ruhestand darf die Bezeichnung Postrat a. D. getragen werden.

Dienstgradabzeichen: In goldfarben; Ein Streifen mit zwei Eichenlaubblättern und einem Stern (typischerweise auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe getragen).

Funktionen

Typische Aufgaben eines Postrats waren die Leitung eines Postamts, Abteilungsleitung in einem Hauptpostamt, oder die Lehrtätigkeit als Ausbilder in einer Postausbildungsstätte.

Besoldung und Beförderung

Die Besoldung erfolgte dabei in der Besoldungsgruppe A 13. Nach ausreichender Qualifikation konnte ein Postrat zum Postoberrat befördert werden.

Einzelnachweise

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