Preußische Immediatuntersuchungskommission
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Resultierend aus den politischen Umbrüchen und den Karlsberger Beschlüssen und im Rahmen der sogenannten Demagogenverfolgung wurde die Königlich Preußische Immediat-Untersuchungskommission zur Ermittlung hochverräterischer Verbindungen und anderer gefährlicher Umtriebe von Friedrich Wilhelm III. am 15. September 1819 eingesetzt und unter die Leitung des Polizeiministeriums unter Friedrich von Schuckmann gestellt.
Vorgeschichte
Im Juli 1819 wurde auf Anregung von Karl Albert von Kamptz eine Ministerial-Untersuchungs-Kommission (nicht zu verwechseln mit der späteren Ministerial-Kommission) eingesetzt. Diese bestand bis September 1819. Ihre Aufgabe war vordringlich die polizeiliche Untersuchung und war mit Justiz- und Polizeimännern besetzt. Sie wertete beschlagnahmte Papiere aus und verhörte die zunächst insgesamt zehn Demagogen, darunter Professor Friedrich Ludwig Jahn. Geleitet wurde die Kommission von Regierungsrat Johann Bogislav Grano (1766–1831),[1] der später Preußens Vertreter in der Mainzer Zentraluntersuchungskommission wurde. Im September 1819 wurde die Kommission aufgelöst und durch die Immediat-Untersuchungskommission ersetzt.
Aufgaben
Die Aufgabe der Immediat-Untersuchungskommission war die „Ausermittlung von Gefahren, die Preußen und Deutschland bedrohen“. Der Kommission oblag auch die Prüfung der Haftgründe, die für die Festnahme von Personen vorgebracht wurden. Zahlreiche Personen wurden allein wegen ihrer Identifizierung mit den Ideen der Burschenschaften und Turnverbände festgenommen. Dabei kam es immer wieder zu Konflikten zwischen Polizei und Justiz. Die Regierung interessierte möglichst umfassende Verfolgung und Ermittlung weitverzweigter politischer Verschwörungen, die Richter in der Kommission dagegen Gerichtssprüche nach der vorliegenden Kriminalordnung. Schließlich brach der Konflikt offen aus, als die Immediat-Untersuchungskommission Personen freiließ, weil sie diese zu einem Kriminalverfahren nicht für „reif“ hielt. Darauf konzipierte Staatskanzler Hardenberg die Kabinettsorder, mit der der König am 6. Dezember 1819 die berüchtigte preußische Ministerialkommission einsetzte. Die Immediat-Untersuchungskommission, auch als Justizkommission bezeichnet, wurde durch Kabinettsorder am 5. März 1821 der Ministerialkommission untergeordnet. Die Immediat-Untersuchungskommission blieb zwar weiterhin zuständig für die Ermittlungen und gab auch ein Votum ab, aber die Entscheidung über die Entlassung und über die Haftbedingungen – also die Rolle des Haftrichters – oblag von nun an der Ministerialkommission. Im Jahr 1828 erklärte die Immediat-Untersuchungskommission ihre Geschäfte für beendet und wurde am 3. Januar 1929 offiziell aufgehoben.
Mitglieder
Justizmitglieder
- Friedrich Christoph Trützschler von Falkenstein (1768–1830), Vorsitzender
- E. T. A. Hoffmann (1776–1822), Kammergerichtsrat
- Wilhelm von Gerlach, Kammergerichtsassessor
- Hanff, Stadtjustizrat (bis 1. Oktober 1819)
- Kuhlmeyer, Kammergerichtsassessor (ab 1. Oktober 1819)
- Johann Sydow (um 1771–1825), Kammergerichtsrat (ab 1. Oktober zusätzlich)
Regierungsbeauftragte des Polizeiressorts
- Johann Bogislav Grano, Regierungsrat
- Gustav Adolf Tzschoppe (1794–1842), Regierungsassessor
- Kayser, Polizeirat
- Dambach, Aktuar
Literatur
- Wolfram Siemann: „Deutschlands Ruhe, Sicherheit und Ordnung“. Die Anfänge der politischen Polizei 1806–1866. De Gruyter, 2011, ISBN 978-3-11-162998-8, S. 186 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Immediat-Untersuchungskommission gegen geheime und staatsgefährliche Verbindungen und deren Verhältnisse zur Ministerial-Kommission: 15. September 1819 – 3. Januar 1829. In: Staatsbibliothek Berlin, Digitalisierte Sammlungen.
- Hartmut Mangold: Gerechtigkeit durch Poesie. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden 2013, ISBN 978-3-663-19804-8, S. 108. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).