Proklamator
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Ein Proklamator ist eine Person, die Bekanntmachungen laut ausruft. Das Wort ist aus dem lateinischen Wort pro-clamare, was so viel bedeutet wie ‚lautes Ausrufen, schreien‘, abgeleitet.[1]
Als Proklamator bezeichnet man auch die Personen, die bei einer öffentlichen Auktion die Gebote der Teilnehmer laut ausrufen. In Krünitz’ Enzyklopädie (19. Jahrhundert) heißt es dazu, „Proclamator … heißt diejenige Person, welche bey den öffentlichen Auctionen oder Subhastationen das von einem oder dem andern geschehene Gebot laut ausrufet.“[2]
Siehe auch
Literatur
- Proklamation. In: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon. 5. Auflage. Band 2. Brockhaus, Leipzig 1911, S. 459 (Digitalisat. zeno.org).