Protokollarische Rangordnung in der Schweiz
Überblick über die protokollarische Rangordnung in der Schweiz
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Die protokollarische Rangordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei offiziellen Anlässen mit internationalem Charakter wird durch das vom Bundesrat am 6. Mai 2026 genehmigte Protokollreglement des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten festgelegt.
Im Rahmen der internationalen Beziehungen der Schweiz (z. B. bei Staatsbesuchen) steht der Bundesrat zuoberst in der Rangordnung, weil er gemäss Bundesverfassung die Schweiz nach aussen vertritt (Art. 184 Abs. 1 BV).
Im innerstaatlichen Bereich wird hingegen der Präsident des Nationalrates in der Funktion als Präsident der Vereinigten Bundesversammlung als «höchster Schweizer» verstanden, weil die Bundesversammlung «die oberste Gewalt im Bund» (Art. 148 Abs. 1 BV) ausübt, den Bundesrat wählt (Art. 168 Abs. 1 BV) und die Oberaufsicht über ihn ausübt (Art. 169 Abs. 1 BV). Mit der Neufassung des Protokollreglements vom 6. Mai 2026 wurde gegenüber der vorangehenden Version vom 29. September 2017 geklärt, dass es ausschliesslich «bei offiziellen Anlässen mit internationalem Charakter» angewendet wird und darüber hinaus keine generelle Geltung beanspruchen kann. Der Bundesrat trug damit einer Kritik der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung Rechnung. Zugleich wurden die Mitglieder des Ständerates, die bisher nach den Mitgliedern des Nationalrates eingeordnet waren, gemäss ihrer verfassungsrechtlichen Stellung in den gleichen Rang gestellt.[1]
Rangfolge
Rangfolge in der Schweiz bei Anlässen mit internationalem Charakter gemäss Anhang zum Protokollreglement, vom Bundesrat am 6. Mai 2026 genehmigt[2]:
- Gesamtbundesrat
- Bundespräsident (2026: Guy Parmelin)
- Vizepräsident des Bundesrates (2026: Ignazio Cassis)
- Mitglieder des Bundesrates in der Reihenfolge ihrer Wahl (Karin Keller-Sutter, Albert Rösti, Elisabeth Baume-Schneider, Beat Jans, Martin Pfister) und gleichrangig, jedoch nach den Bundesräten, der General der Schweizer Armee (das Amt ist nur im Kriegsfall besetzt)
- Nationalratspräsident (2025/2026: Pierre-André Page)
- Ständeratspräsident (2025/2026: Stefan Engler)
- Bundeskanzler (ab 2024: Viktor Rossi)
- Bundesgerichtspräsident (ab 2025: François Chaix)
- Alt Bundesräte (frühere Mitglieder des Bundesrates in der Reihenfolge ihrer Wahl: Arnold Koller, Adolf Ogi, Kaspar Villiger, Ruth Dreifuss, Moritz Leuenberger, Pascal Couchepin, Ruth Metzler-Arnold, Joseph Deiss, Samuel Schmid, Micheline Calmy-Rey, Christoph Blocher, Hans-Rudolf Merz, Doris Leuthard, Eveline Widmer-Schlumpf, Ueli Maurer, Didier Burkhalter, Simonetta Sommaruga, Johann Schneider-Ammann, Alain Berset, Viola Amherd)
- Präsidenten der Kantonsregierungen gemäss Reihenfolge in der Bundesverfassung (Art. 1), Kardinäle der katholischen Kirche (Kurt Koch), der Ratspräsident des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, Grossrabbiner
- Vizepräsidentin des Nationalrates (2025/2026: Katja Christ), sofern sie nicht als Abdelegierte des Präsidenten erscheint
- Vizepräsident des Ständerates (2025/2026: Werner Salzmann), sofern er nicht als Abdelegierter des Präsidenten erscheint
- Vizepräsident des Bundesgerichts (ab 2025: Francesco Parrino), sofern er nicht als Abdelegierter des Präsidenten erscheint
- Mitglieder der Bundesversammlung gemäss Datum ihrer Wahl
- Chef der Armee (ab 2026: Benedikt Roos), Staatssekretäre der Bundesverwaltung, Bischöfe
- Richter des Bundesgerichts
- Präsident des Bundesstrafgerichts
- Präsident des Bundesverwaltungsgerichts
- Präsident des Bundespatentgerichts
- Bundesanwalt (Stefan Blättler)
- Gleichrangig: Schweizerische Missionschefs, Korpskommandanten und oberste Führungspersonen der Nationalbank, SBB, Post und des ETH-Rates
- Vizepräsidenten der Kantonsregierungen
- Vizepräsident des Bundesstrafgerichts
- Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts
- Vizepräsident des Bundespatentgerichts
- Mitglieder der Kantonsregierungen
- Direktoriumsmitglieder der Nationalbank SNB
- Gleichrangig: Botschafter, Divisionäre, Delegierte des Bundesrats, Direktoren der Bundesämter, Generalsekretär der Bundesversammlung, Generalsekretäre der Departemente, Vizekanzler, Delegierte für Handelsverträge
- Gleichrangig: Stadtpräsidentin der Bundesstadt Bern (ab 2025 Marieke Kruit), Rektoren von Universitäten und Hochschulen
- Gleichrangig: Präsidenten der gesetzgebenden Behörden der Kantone, Brigadiers, stellvertretende Direktoren der Bundesämter
- Dekane von Fakultäten und Direktoren von Hochschulen
- Gleichrangig: Präsidenten der Ober- oder Kantonsgerichte, höhere kirchliche Würdenträger
- Gleichrangig: Die Richter am Bundesstrafgericht, Professoren von Universitäten und Hochschulen
- Die Richter am Bundesverwaltungsgericht
- Die Richter am Bundespatentgericht
- Präsidenten der Regierungsbehörden von Gemeinden
- Gleichrangig: Staatsschreiber, Minister im diplomatischen Dienst, Obersten, Vizedirektoren der Bundesämter
- Mitglieder der gesetzgebenden Behörden der Kantone
- Gleichrangig: Kantonsrichter, Staatsanwälte der Kantone, Präsidenten der gesetzgebenden Behörden der Gemeinden, Oberstleutnants
- Gleichrangig: Majore, Sektionschefs der Bundesverwaltung, Pfarrer und Priester
Die protokollarische Reihenfolge der Amtsträgerinnen oder Amtsträger des Bundes unter sich richtet sich nach der Reihenfolge ihrer Wahl (Anciennität), diejenige der kantonalen Amtsträgerinnen oder Amtsträger nach der Reihenfolge der Kantone in der Bundesverfassung. Ehegatten der Amtsträgerinnen oder Amtsträger haben grundsätzlich denselben Rang.