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Präsidentschaftswahl in Togo 2015

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Die Präsidentschaftswahl in Togo 2015 fand am 25. April 2015 im westafrikanischen Togo statt. Nach dem offiziellen Ergebnis errang der regierende Präsident Faure Gnassingbé mehr als 58 % aller Stimmen und trat daher seine dritten Amtszeit als Präsident des Landes an.

Präsidentschaftswahl in Togo 2015
StaatTogo
Datum25. April
Wahlbeteiligung60,9 %
KandidatenFaure GnassingbéJean-Pierre Fabre
ParteienUNIRANC
Stimmen1.221.282
58,8 %
731.230
35,2 %
Zusammenfassung der Stimmen (in %)
Faure Gnassingbé (UNIR)
58,8
Jean-Pierre Fabre (ANC)
35,2
Aime Tchaboure Gogue (ADDI)
4,0
Taama Komandega (NET)
1,0
Mouhamed Tchassona Traore (MCDD)
1,0
Präsident vor der Wahl
Faure Gnassingbé
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Ergebnis

Am 3. Mai 2015 gab der Verfassungsgerichtshof das offizielle Endergebnis bekannt:[1]

Weitere Informationen Kandidaten, Parteien ...
KandidatenParteienStimmen%
Faure GnassingbéUnion pour la République1.221.28258,8
Jean-Pierre FabreAlliance nationale pour le changement731.23035,2
Aime Tchaboure GogueAlliance des démocrates pour le développement intégral83.7684,0
Taama KomandegaNouvel engagement togolais21.5691,0
Mouhamed Tchassona TraoreMouvement citoyen pour la démocratie et le développement20.0481,0
Gesamt2.077.897100
Ungültige Stimmen58.8132,8
Wählende2.136.71060,9
Wahlberechtigte3.509.258
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Reaktionen

Das Wahlbündnis Combat pour l’Alternance Politique (CAP) des Oppositionskandidaten Jean-Pierre Fabre erkannte das vorläufige Wahlergebnis nicht an und reklamierte stattdessen den Wahlsieg für sich.[2] In einem Brief an die Wahlkommission kritisierte CAP, dass das vorläufige Wahlergebnis nicht mit Stichproben übereinstimme, die CAP an Wahllokalen genommen hätte. Auch wären in manchen Wahlkreisen mehr Stimmen gezählt worden, als es dort registrierten Wähler gäbe. Darüber hinaus sei es zu Einschüchterungen und anderen Unregelmäßigkeiten bei der Wahl gekommen.[3]

Nachdem der Verfassungsgerichtshof das endgültige Wahlergebnis bekannt gegeben hatte, protestierten tausende Anhänger der Opposition in der Hauptstadt Lomé. Die Opposition wollte allerdings keinen Einspruch gegen das Ergebnis einlegen, da der Verfassungsgerichtshof parteiisch für den Präsidenten sei.[4] Wahlbeobachter der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union haben die Wahl nicht beanstandet.[4][5]

Einzelnachweise

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