Rackendorf (Fläming)

mittelalterliche Siedlung und spätere Wüstung in Brandenburg From Wikipedia, the free encyclopedia

Rackendorf war eine im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit belegte Siedlung bei Dahme/Mark im heutigen Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg.[1.1]

Geografische Lage

Die genaue Lage des untergegangenen Dorfes lässt sich durch mehrere Flurnamen der Waltersdorfer Feldmark bestimmen. Dazu gehören die 1936/1937 aufgenommenen Flurstücke Die wüsten Höfe (15,35 Morgen Feld und Wiese), Hinter den wüsten Höfen (30,86 Morgen Feld und Wiese) sowie Die wüsten Höfe mit der älteren Bezeichnung Roakendorp (45,147 Morgen Wiese). Auch der alte Name Fuderploan verweist auf die Lage. Diese Flurnamen sind in der Flurnamensammlung des Geheimen Staatsarchivs Berlin überliefert. Auf einem Riss der Standesherrschaft Baruth aus dem späten 16. Jahrhundert ist vermerkt, dass die Ragendorffer Mark alhier das Dorf gestanden habe. Die Grenzkarte von 1734 zeigt die Rakkendorfer wüste Feldmark östlich von Sernow, nordöstlich von Nonnendorf und südlich von Schlenzer. Weitere kartographische Hinweise finden sich im Urmesstischblatt Riesdorf von 1847 sowie im Messtischblatt Schlenzer von 1902/27–28.[1.1]

Geschichte und Etymologie

Etymologie

Die urkundliche Überlieferung beginnt im Jahr 1221 mit der Nennung als Ragelendorp, überliefert in einer Abschrift des späten 13. Jahrhunderts. 1225 erschien der Ort als Rachelentorp, 1235 und 1253 als Bachelendorp bzw. de Rachelendorp. Diese frühen Formen sind in verschiedenen Copialbüchern des Archivs in Magdeburg sowie im Zinnaer Urkundenmaterial dokumentiert. Im Jahr 1538 wurde die Nennendorffer wusten felthmarck erwähnt, die an eine andere wüste Feldmark namens Rackendorff stößt, die gegen der Dahme werths gelegen und dorthin gehörig sei. 1579 erscheinen die Namensformen Rackendorf und Rackowe. 1658 war von der Rackendorffischen Feld Marcke die Rede, und 1775 wurde Rackendorf als wüste Mark im Amt Dahme bezeichnet. Die kontinuierliche Erwähnung als wüste Feldmark seit dem 16. Jahrhundert zeigt, dass das Dorf bereits früh verlassen wurde und nur noch als Flur- und Besitzkomplex fortbestand.[1.2] Der Name leitet sich von einem slawischen Personennamen Rachol ab.[2]

Besitzgeschichte

Rackendorf befand sich bis 1235/1253 im unmittelbaren Besitz des Erzbischofs von Magdeburg, bevor der Ort, beziehungsweise später die wüste Feldmark, an das Kloster Zinna gelangte, das ihn bis vor 1480 innehatte. Danach fiel Rackendorf an das Amt Dahme, das die Dorfstelle und die zugehörige Feldmark mit allen Rechten verwaltete. Im Jahr 1750 wurde die Nutzung der wüsten Mark erblich dem Rittergut Niebendorf übertragen, das sie für die Gemeinde Waltersdorf bewirtschaftete. Ein zweiter Anteil lag bis 1205/1221 bei den von Richow, die über einen Hof beziehungsweise die Hebungen aus diesem verfügten; nach 1225 wurde dieser Anteil mit dem erzbischöflichen Besitz vereinigt. Ein dritter Anteil befand sich vor 1652 bis 1661 im Besitz der von Klitzing, die Hebungen aus der wüsten Feldmark bezogen. Aus Niebendorf gaben fünf Einwohner (darunter zwei von wüsten Hufen) Abgaben in Form von dreimal einem Scheffel Korn und drei Scheffeln Hafer von jeweils drei wüsten Hufen sowie dreimal zwei Scheffeln Korn und zwei Scheffeln Hafer von jeweils zwei wüsten Hufen in Rackendorf. Aus Waltersdorf leisteten drei Einwohner (einer davon von einer wüsten Hufe) Abgaben von jeweils zwei wüsten Hufen, dazu zehn Einwohner (fünf von wüsten Hufen) von jeweils einer wüsten Hufe in Rackendorf. Für jede dieser Hufe waren eineinhalb Scheffel Roggen und eineinhalb Scheffel Hafer zu entrichten, wie 1652 verzeichnet wurde. Insgesamt ergaben sich so 28 Hufen, deren Abgaben an die von Klitzing fielen. Im Jahr 1661 wurde auch dieser dritte Anteil mit dem ersten vereinigt, sodass Rackendorf fortan vollständig in einer Hand lag.[1.2]

Geschichte

Rackendorf war 1221 noch ein bewohntes Dorf. In den folgenden Jahrzehnten muss die Siedlung aufgegeben worden sein, denn spätere Nennungen bezeichnen sie bereits als wüst. Spätestens im 16. Jahrhundert war Rackendorf vollständig verlassen und bestand nur noch als wüste Feldmark fort. Im Jahr 1538 wurde die Fläche ausdrücklich als wüste Feldmark bezeichnet, die an andere wüste Marken angrenzte und dem Amt Dahme zugehörig war. Auch 1658 erschien Rackendorf als wüste Feldmark, deren Nutzung inzwischen von Einwohnern aus Niebendorf und Waltersdorf wahrgenommen wurde. Rackendorf blieb nach seiner frühmittelalterlichen Aufgabe dauerhaft unbesiedelt und erscheint in den Quellen der frühen Neuzeit ausschließlich als wüste Feldmark. Im Jahr 1702 wurde diese wüste Mark an die Gemeinden Niebendorf und Waltersdorf veräußert, die sie bereits zuvor genutzt hatten. 1750 erhielten beide Gemeinden die Feldmark erblich gegen Zahlung eines Kanons, wobei Ober- und Untergerichtsbarkeit beim Amt Dahme verblieben. Im Jahr 1775 wurde dem Amtmann Richter zusätzlich die Mittel- und Niederjagd auf der wüsten Mark eingeräumt. Um 1800 umfasste die Feldmark 28 Hufen, deren Nutzung durch Einwohner aus Niebendorf und Waltersdorf erfolgte; sie hatten 84 Scheffel Roggen und 84 Scheffel Hafer an den Rittergutsbesitzer abzugeben. Im Jahr 1802 wurde erneut bestätigt, dass die wüste Mark 28 Hufen umfasste, deren Aussaatmenge auf etwa 100 Scheffel geschätzt wurde. 1858 gehörte die Feldmark verwaltungsmäßig zu Waltersdorf; anschließend ging sie vollständig in dessen Feldmark auf und wurde nie wieder besiedelt.[1.2]

Literatur

Einzelnachweise

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