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Rainer Richter

deutscher Psychotherapeut, Hochschullehrer und Kammerfunktionär From Wikipedia, the free encyclopedia

Rainer Max Georg Richter (* 3. Februar 1947 in Detmold; † 18. März 2026[1]) war ein deutscher Psychotherapeut, Hochschullehrer und Kammerfunktionär. Von 2005 bis 2015 bekleidete er das Amt des Präsidenten der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Rainer Richter (2024)

Werdegang

1967 nahm Richter sein Studium der Psychologie an der Georg-August-Universität Göttingen und der Universität Basel auf, das er 1974 mit seiner Promotion zum Dr. phil. mit einer Arbeit zur Müller-Lyerschen Täuschung beendete. 1985 habilitierte er sich an der Universität Hamburg (Universitäts-Krankenhaus Eppendorf) mit einer Arbeit über die Psychophysiologie des Asthma bronchiale in den Fächern Medizinische Psychologie und Psychosomatik. Im Anschluss absolvierte Richter seine psychoanalytische Ausbildung am Michael-Balint-Institut in Hamburg (DPV). 1992 wurde Richter als Professor an das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf berufen. 1993 erhielt er dann den Ruf auf eine Professur in Ulm und wurde dort Leiter der Sektion „Psychoanalytische Methodik“ in der Abteilung für Psychotherapie bei Horst Kächele. 1994 kehrte er nach Hamburg zurück, wo er eine Professur in der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters im UKE übernahm. Von 1998 bis 1999 hatte er eine Gastprofessur für Psychoanalyse an der Kyushu-Universität in Fukuoka inne, einer der angesehensten staatlichen Universitäten Japans. Parallel war er von 1995 bis 2019 Honorarprofessor und Lehrbeauftragter für Klinische Psychologie an der Universität Innsbruck. Von 2000 bis 2012 war er Universitäts-Professor in der Abteilung für Psychosomatik und Psychotherapie des UKE, außerdem Dozent, Supervisor und Lehrtherapeut an verschiedenen Aus- und Weiterbildungsstätten für Psychotherapie. Von 2000 bis 2004 war er geschäftsführender Direktor des Instituts für Psychotherapie der Universität Hamburg.[2]

Seine Forschungsschwerpunkte waren Psychopharmakologie, Psychotherapie- und Bindungsforschung, psychosomatische Aspekte bei Asthma und Allergien, aber auch anderen Erkrankungen, qualitative Biografieforschung, operationalisierte Psychodynamische Diagnostik (OPD) und Versorgungsforschung. Die Ergebnisse seiner Arbeit hat er als Autor oder Co-Autor in Fachpublikationen veröffentlicht, allein schon in den Jahren 1980–2006 waren es etwa siebzig Arbeiten.[3]

Berufspolitisch engagierte sich Richter stark. Nach der gesetzlichen Reformierung der psychotherapeutischen Heilkunde und der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) wurde Richter 1999 in den neu entstandenen Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) gewählt, wo er maßgeblichen Einfluss auf die Psychotherapie-Reform nehmen und die Positionen der Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gegenüber der Ärzteschaft stärken konnte. Durch seine Unterstützung und aktive Mitgestaltung der neu entstandenen Psychotherapeutenkammern trug er außerdem zum wachsenden Selbstverständnis der nichtärztlichen Psychotherapeuten bei.[4] In den Jahren 2002–2015 war er Mitglied u. a. in der Leitlinienkommission der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), im Kuratorium „Health technology assessment“ des DIMDI, in der Steuerungsgruppe „Nationale Versorgungsleitlinie unipolare Depression“, im Wissenschaftlichen Beirat des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und Mitglied im Landesgremiums Versorgung der Freien und Hansestadt Hamburg.

Richter wurde 2012 emeritiert und übergab 2015 nach Ablauf seiner Amtszeit im BPtK-Vorstand das Amt an seinen Nachfolger Dietrich Munz.[5]

Positionen und Kritik

In seiner Amtszeit als Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer setzte er sich offensiv für die Professionalisierung und Emanzipierung des Berufsbildes ein.[6] Insbesondere von den deutschen Ärztekammern wurde sein Wirken kritisch hinterfragt. Trotz heftiger Widerstände setzte er maßgebliche Reformen in der psychotherapeutischen Versorgung durch und erweiterte gegen die Kritik der Ärztevertreter die Befugnisse der Psychotherapeuten.[7]

Richter äußerte dazu am Ende seiner Amtszeit rückblickend:[8]

„Mein größtes Anliegen war es, die gemeinsame professionelle Identität der deutschen Psychotherapeuten zu stärken.“

Nach Novellierung bzw. Inkrafttreten der länderspezifischen Heilberufe-Kammergesetze Mitte der 1990er-Jahre forcierte Richter die Eigenständigkeit der Landespsychotherapeutenkammern. Richter weiter:

„Die Kammern stehen für ein neues berufliches Selbstverständnis. Sie sind die Basis, auf der alle Psychotherapeuten ihre beruflichen Standards setzen und ihre Interessen ausgleichen, um politisch entscheidungs- und handlungsfähig zu werden. Sie sind das gemeinsame Band, wichtiger als Verbände und Verfahren.“

Unter Richters Regentschaft wurden seitens der Kammern deutliche Impulse für die Umsetzung des am 23. Juli 2015 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) gesetzt,[9] so zum Beispiel die umstrittene „Psychotherapeutische Sprechstunde“ innerhalb des Kassenärztlichen Versorgungssystems oder Befugniserweiterungen wie die Verordnung von medizinischen Rehabilitationen, Krankentransporten, Krankenhauseinweisungen oder Soziotherapie. Gleichzeitig kritisierte er die aus seiner Sicht fehlerhafte Bedarfsplanung im Sinne einer ausreichenden Patientenversorgung und den möglichen Abbau einer „fiktiven Überversorgung“ im Bereich der Psychotherapie durch das Gesetz.[10]

Privates

Richter war verheiratet mit Hertha Richter-Appelt und hatte zwei Kinder.

Ehrungen

2012 erschien eine Sonderausgabe der Zeitschrift „Psychodynamische Psychotherapie PdP“ zum 65. Geburtstag von Rainer Richter.[11]

Am 16. November 2023 wurde Rainer Richter in Berlin in einer Festveranstaltung von der Bundespsychotherapeutenkammer für sein Lebenswerk mit dem „Diotima-Ehrenpreis der Deutschen Psychotherapeutenschaft“ geehrt.[12]

Einzelnachweise

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