Rechtliche Stellung des Cannabisgebrauchs in Tschechien
Geschichte und Aspekte der rechtlichen Stellung von Cannabis für medizinische Zwecke und den Freizeitgebrauch in Tschechien
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In der Tschechischen Republik ist Cannabis als Rauschmittel seit 2026 für den Freizeitkonsum legal. Der persönliche Besitz ist seit dem 1. Januar 2010 entkriminalisiert und Cannabis als Arzneimittel ist seit dem 1. April 2013 legal.

Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Erwachsene ab 21 Jahren legal bis zu drei Cannabispflanzen anbauen und bis zu 100 g getrocknetes Cannabis zu Hause (und bis zu 25 g in der Öffentlichkeit) besitzen – der kommerzielle Verkauf bleibt weiterhin verboten.[1]
Entkriminalisierung
In Tschechien wird seit dem 1. Januar 2010 der Besitz von bis zu 15 Gramm Marihuana nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sondern nur mit einer Geldstrafe bis zu 570 € geahndet. Der oberste Gerichtshof hat im April 2014 jedoch die Menge auf 10 Gramm Marihuana heruntergesetzt.[2]
Legaler Verkauf von Produkten mit niedrigem THC-Gehalt
Cannabisblüten mit bis zu 0,3 % Tetrahydrocannabinol werden in Tschechien legal verkauft, ebenso cannabishaltiger Eistee und Gummibärchen.[3] Seit dem Jahresbeginn 2022 liegt die zulässige THC-Obergrenze bei 1 %.[4]
Medizinisches Cannabis
Teilweise Legalisierung ab 2026
Am 30. Mai 2025 billigte das Abgeordnetenhaus des Parlaments der Tschechischen Republik mit den Stimmen von 142 der 159 anwesenden Abgeordneten einen Gesetzesvorschlag zur teilweisen Legalisierung von Cannabis. Nach diesem Gesetz ist Personen ab 21 Jahren der Eigenanbau von maximal drei Cannabispflanzen gestattet sein. Außerdem ist der Besitz von bis zu 100 Gramm Cannabis zu Hause und 25 Gramm außerhalb der eigenen Wohnung legal. Die Einführung eines regulierten Cannabismarktes (also des legalen Verkaufs) wurde jedoch abgelehnt, ebenso die Einführung von Cannabis Social Clubs.[8] Anfang Juli 2025 stimmte auch der Senat des Parlaments zu. Kurze Zeit später wurde das Gesetz von Präsident Petr Pavel unterzeichnet, so dass es am 1. Januar 2026 in Kraft trat.[9][10]
Ordnungswidrig handelt seit 2026, wer 4 oder 5 Cannabispflanzen anbaut, wer innerhalb seiner Wohnung zwischen 100 und 200 Gramm Cannabis besitzt oder wer in der Öffentlichkeit 25 bis 50 Gramm Cannabis besitzt. Anbau und Besitz oberhalb dieser Grenzen bleiben strafbar, ebenso der Verkauf von Cannabis.[11]