Regierungspräsidium Karlsruhe
Landesmittelbehörde von Baden-Württemberg
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Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist eine Landesmittelbehörde von Baden-Württemberg. Sie ist die Verwaltungsbehörde des Regierungsbezirks Karlsruhe und zudem für die Erstaufnahme von Flüchtlingen im gesamten Bundesland zuständig. Der Sitz des Regierungspräsidiums befindet sich am Schlossplatz 1–3 im Karlsruher Stadtteil Innenstadt-Ost. Das Regierungspräsidium als Behörde ist der unmittelbaren (direkten) Staatsverwaltung zugeordnet. Der Haushaltsplan des Landes Baden-Württemberg sieht für das Regierungspräsidium Karlsruhe im Jahr 2023 insgesamt Einnahmen von 55.556.400 Euro[4] und Ausgaben von 80.398.600 Euro[3] vor.
| Regierungspräsidium Karlsruhe — RPK — | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Land |
| Stellung | Landesmittelbehörde |
| Aufsichtsbehörde | Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen |
| Gründung | 1. Januar 1973 |
| Vorgänger | Regierungsbezirk Nordbaden |
| Hauptsitz | Karlsruhe |
| Regierungspräsident | Alexander Föhr (CDU) |
| Regierungsvizepräsident | Peter Hahn[1] |
| Bedienstete | ca. 1800[2] |
| Haushaltsvolumen | 80.398.600 Euro (Ausgaben 2023, Entwurf)[3] |
| Netzauftritt | rp.baden-wuerttemberg.de/rpk |

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 Landeshoheitszeichengesetz (LHzG) führt das Regierungspräsidium Karlsruhe als Hoheitszeichen das große Landeswappen.[5]
Organisation
Die Behörde ist organisatorisch in 8 Fachabteilungen und 60 Referate gegliedert.[1] Dem Regierungspräsidenten unmittelbar nachgeordnet sind der persönliche Referent, die „Beauftragte für Chancengleichheit“ und die „Vertrauensperson der Schwerbehinderten“.[1]
Das Regierungspräsidium zählt rund 1800 Mitarbeiter.[2] Die Behördenleitung hat seit dem 30. Juni 2026 Regierungspräsident Alexander Föhr (CDU) inne. Als Regierungspräsident fungiert Föhr als politischer Beamter und vertritt die Landesregierung im Regierungsbezirk und ist für den Vollzug (Umsetzung) der gesetzlichen Aufgaben und der Ziele der Landespolitik verantwortlich.
Zuständigkeiten
Als mittlere Landesbehörde steht sie zwischen dem Land Baden-Württemberg und der kommunalen Ebene (Land- und Stadtkreise sowie Große Kreisstädte, Städte und Gemeinden). Der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist mit dem gleichnamigen Regierungsbezirk deckungsgleich und erstreckt sich über sieben Land- und fünf Stadtkreise.[6] Die Zuständigkeit umfasst den Landkreis Calw, den Enzkreis, die Landkreise Freudenstadt und Karlsruhe, den Neckar-Odenwald-Kreis, den Landkreis Rastatt, den Rhein-Neckar-Kreis sowie die Stadtkreise Baden-Baden, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim. Somit ist das Regierungspräsidium für rund 2,8 Millionen Einwohner (31. Dezember 2024)[7] tätig.
Hinsichtlich der Themen ist das Regierungspräsidium Karlsruhe in seinem Verwaltungsgebiet zuständig für: Steuerung, Verwaltung und Bevölkerungsschutz, Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen, Mobilität, Verkehr, Straßen, Umwelt, Schule und Bildung, Asylrecht, Ausländer, Rückkehrmanagement, Spätaussiedler, Zentrale Bußgeldstelle, Lotterie- und Glücksspielrecht, Flüchtlingsangelegenheiten (landesweite Steuerung), Aufnahme, Unterbringung, Verteilung.[1]
Sitz
Das Hauptgebäude des Regierungspräsidiums am Karlsruher Schlossplatz 1–3 entstand von 1830 bis 1833 nach Plänen von Heinrich Hübsch als Finanzkanzlei des Großherzogtums Baden. Hübsch verwirklichte hier erstmals seine Vorstellung vom Rundbogenstil. Zum Regierungspräsidium gehört heute ebenfalls das benachbarte Haus Schlossplatz 4–6, die ehemalige Staatsschuldenverwaltung und Landeshauptkasse, errichtet 1911–1913 nach Entwurf von Friedrich Ostendorf. Beide Gebäude erlitten im Zweiten Weltkrieg Zerstörungen und wurden mit Aufstockungen wiederaufgebaut. Sie stehen unter Denkmalschutz wie einige der weiteren von der Behörde genutzten Gebäude.[8][9]
- Hauptsitz Schlossplatz 1–3
- Aufnahme um 1920
- Gebäude Schlossplatz 4–6
- Schlossplatz 4–6 vor Kriegszerstörung
Siehe auch
Weblinks
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