Reichspfennigmeister

Amt im Heiligen Römischen Reich From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Amt des Reichspfennigmeisters existierte seit dem 16. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich. Die Reichspfennigmeister wurden vom Kaiser ernannt und standen einer Reichskasse vor.

Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler

Geschichte

Das Amt des Reichspfennigmeisters war neben der Hofkammer für die kaiserlichen Finanzen von zentraler Bedeutung. Es entstand einige Zeit nach dem Scheitern der von Maximilian I. bevorzugten allgemeinen Reichssteuer auf alle Untertanen des Heiligen Römischen Reichs („Gemeiner Pfennig“) und mit der Institutionalisierung der Matrikularabgabe als Grundlage zur Berechnung von Reichssteuern, bei der die jeweiligen Reichsstände die Kosten der von ihnen für einen theoretischen Romzug zur Kaiserkrönung zu stellenden Truppen (festgelegt nach der Wormser Matrikel von 1521) bezahlten.[1]

Das Amt des Reichspfennigmeisters existierte auf Reichsebene seit dem Jahr 1543. Die räumliche Trennung des Amtes zwischen den sächsischen Reichskreisen und den oberdeutschen Reichskreisen geschah 1557 auf dem Reichstag zu Regensburg. Auf diesem wurden erstmals zwei Reichspfennigmeister ernannt, die jeweils für eines der beiden Gebiete zuständig waren. Gleichzeitig wurde Leipzig mit in die Liste der sogenannten Legstädte aufgenommen, in denen die Steuern durch die Reichsstände eingesammelt wurden.[2]

Die Reichspfennigmeister wurden bis 1566 von den Reichsständen ernannt und waren nur für die Eintreibung einer bestimmten Steuer zuständig. Ab dem Reichstag von 1570 in Speyer überließen die Stände die Ernennung allerdings dem Kaiser. Außerdem verzichteten sie auf die Rechnungslegung und diese erfolgte nur noch gegenüber dem Kaiser. Damit war das Amt faktisch Teil der kaiserlichen Finanzverwaltung geworden.[3]

Aufgaben

Der Reichspfennigmeister in Leipzig verwaltete die sächsischen Reichskreise, Augsburg hingegen war für die oberdeutschen Reichskreise zuständig. Der Sitz in Augsburg entwickelte sich allerdings zum zentralen Sitz dieser Instanz.[4]

Die Reichspfennigmeister berechneten die Reichssteuern der Reichsstände und waren zuständig für die Einnahme der Steuern, die zuvor durch die zuständigen Reichskreise in den Legstädten Augsburg, Frankfurt am Main, Leipzig, Nürnberg und Regensburg eingesammelt wurden. Diese Legstädte mussten einen beträchtlichen Teil der einzusammelnden Abgaben vorschießen und übernahmen so die Rolle von Banken.[4]

Diese Abgaben waren hauptsächlich

Die Reichspfennigmeister waren anfangs dem Reichstag rechenschaftspflichtig, später ausschließlich dem Kaiser und galten in einigen Fällen als Währungs- und Finanzexperten ihrer Zeit.

Reichskammergericht

Am Reichskammergericht gab es einen speziellen Reichspfennigmeister, dessen Befugnisse in der Reichskammergerichtsordnung festgelegt wurden. Er zog die Gerichtsgebühren der Streitparteien ein, verwaltete die in die als Sustentationskasse bezeichnete Kasse des Gerichtes eingezahlten Abgaben, den Kammerzieler, und zahlte die Gehälter des Kammerrichters, der Präsidenten und Assessoren und der sonstigen Gerichtsbediensteten aus, worüber er über Herkunft Verwendung der Gelder bei der Visitation des Reichskammergerichts Rechenschaft ablegen sollte.[5][6] Die Abgaben wurden meist nur unregelmäßig gezahlt, so dass das Gericht häufig arbeitsunfähig war, da monatelang keine Gehälter ausgezahlt werden konnten.

Amtsinhaber

Oberdeutscher Reichspfennigmeister

Weitere Informationen Name, Amtszeit ...
Name Amtszeit Lebensdaten Bemerkungen
Wolf Haller von Hallerstein[7] 1557–1566 † 1571
Georg Ilsung 1566–1580 um 1510–1580 trat bereits ab 1553/54 mit dem Titel Reichspfennigmeister auf[8]
Maximilian Ilsung 1580–1583 Sohn des Georg Ilsung[9]
Johann Achilles Ilsung 1583–1589 Neffe des Georg Ilsung, entlassen aufgrund von zu wenig aufgebrachten Krediten und Mängeln bei der Eintreibung der Reichshilfen[9]
Zacharias Geizkofler 1589–1603 1560–1617 trat 1603 vom Amt zurück, vermutlich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten wegen der von ihm vorgeschossenen Gelder[10]
Matthäus Welser 1603–1608[11] 1553–1633[11] städtischer Baumeister in Augsburg
Hubert von Bleymann[12] ?–1657 † 1657 Kaufmann, Pfennigmeister des Herzogtums Jülich und Kriegskommissar
Achatius von Hohenfeld 1658–? 1610–1672
Wilhelm Lothar von Hohenfeld[13] 1651–1710 Sohn des Achatius von Hohenfeld
Wilhelm Ludwig von Hohenfeld[13] 1703–1763 Sohn des Wilhelm Lothar von Hohenfeld und damit Enkel des Achatius
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Reichspfennigmeister im Ober- und Niedersächsischen Reichskreis

Weitere Informationen Name, Amtszeit ...
Name Amtszeit Lebensdaten Bemerkungen
Damian von Sebottendorf[8] 1557–1585 1519–1585[14]
Christoph von Loß der Ältere 1585–1609[15] 1548–1609
Christoph von Loß der Jüngere[16] 1609–1620[17] 1574–1620 Sohn des Christoph von Loß des Älteren
Joachim von Loß 1620[17]–1637[15] 1576–1637 Bruder des Christoph von Loß des Jüngeren
Johann von Ponickau 1584–1642
Friedrich von Metzsch[18] 1579–1655 kaiserlicher Rat, kurfürstlich sächsischer Rat und Oberkonsistorialpräsident
Wolff Siegfried von Lüttichau 1656[19] 1610–1671 kaiserlicher Rat sowie Kanzler, Geheimer Rat und Kammerherr des Kurfürsten von Sachsen
Johann von Burkersroda[20]
Ernst Dietrich von Taube[21] 1661–1694 kurfürstlich sächsischer Kammerherr
Johann Georg von Meusebach[20]
Christoph Dietrich Bose der Jüngere[22] 1701(?)–1707(?)
Hieronymus von Münchhausen[20]
Thomas von Fritsch[23] 1746–vermutlich während des Siebenjährigen Krieges (1756–1763) letzter sächsischer Reichspfennigmeister[20]
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Pfennigmeister am Reichskammergericht

Weitere Informationen Name, Amtszeit ...
Name Amtszeit Lebensdaten Bemerkungen
Matthias Huber 1551/53–Juni 1584
Conrad Wimpfling ab Juli 1584
Johann Lindenmayer
Philipp Simon ca. 1617–1625
Gisbert de Maere 1659 (vorläufige Bestallung) bzw. 1663 (endgültige Ernennung) – † 24. Januar 1673[24]
Franz Ludwig Hubin von Gülchen 1673–1678
Philipp Jacob Krebs 1678–1732
Hermann Franz von Sonborn 1732 Assessor (wohl als Amtsverweser)
Johann Itel von Schorlemer 1733–1747[25] war anscheinend 1747 „arretiert“; gegen den „gewesenen Pfennigmeister“ vollstreckte der Fiscal dann in dessen Vermögen (1749/50).
Ferdinand Casper Schelver 1747–? enormen Recess verursacht, der von seinen Anverwandten getilt wurde bis hierher mussten zum Amtsantritt 10 000 Gulden Kaution gestellt werden
Heinrich Lucas Cormel von Haan (oder Hann) 1765–Mai 1774 † Mai 1774 Kaution wird auf 30 000 Gulden erhöht
Johann Heinrich von Harpprecht 1762[26]–1783(?) 1702–1783 war 1762–1773 „Mitdeputirter bei der Pfenningmeisterey-Caß“
Wolfgang von Hötzendorff 7. April 1775-nach 1799
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Literatur

Anmerkungen

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