Restitutio in integrum

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Restitutio in integrum bzw. in integrum restitutio (lateinisch für „Wiedereinsetzung in das Unversehrte“)[1] bezeichnete im gemeinen Recht die gerichtliche Wiederherstellung eines früheren rechtlichen Zustands aus Gründen der Billigkeit.[2]

Zum heutigen staatlichen (Zivil-)Prozessrecht siehe

Zum heutigen kanonischen Prozessrecht siehe

  • Wiedereinsetzung in das Verfahren bei rechtskräftigen Urteilen (restitutio in integrum, can. 1645 CIC, can. 1326 CCEO)[3]
  • Wiedervorlage/Wiederaufnahme nach zwei gleichlautenden Urteilen in Personenstandsverfahren, die nur der eingeschränkten Rechtskraft fähig sind (nova causae propositio, can. 1644 CIC, can. 1325 CCEO).[4]

Im Rahmen der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit gibt es eine materiellrechtliche restitutio in integrum (Wiederherstellung des status quo ante, Naturalrestitution).[5]

Siehe auch

Einzelnachweise

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