Rituelle Gewalt
Form von schwerem, körperlichem und psychisch-emotionalem sexuellem Missbrauch, besonders an Kindern und Jugendlichen
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Als rituelle Gewalt oder rituellen Missbrauch bezeichnen Forschung und Psychotherapie eine besondere, seltene Form von schwerem, körperlichem und psychisch-emotionalem sexuellem Missbrauch, besonders an Kindern und Jugendlichen. Dabei verüben mehrere Täter, oft eigene Angehörige, die sexualisierte Gewalt organisiert, wiederholt und in ritueller oder zeremonieller Form. Sie rechtfertigen die Taten mit einem Glaubenssystem, einem Kult, einer Ideologie oder Religion, um Macht und Kontrolle über die Opfer zu erlangen; unabhängig davon, ob die Täter selbst daran glauben oder nicht.
Die Forschung definiert das Phänomen bisher nicht einheitlich, jedoch sprechen Fachgremien heute oft präziser von organisierter und sexualisierter ritueller Gewalt oder von sexualisierter Gewalt in organisierten und rituellen Strukturen.
Der ursprüngliche, ab etwa 1980 in den USA geprägte englische Begriff Satanic Ritual Abuse (abgekürzt SRA) bezeichnete eine durch angeblich verbreitete satanistische Kreise rituell erzeugte Persönlichkeitsspaltung und mind control der Opfer, deren vermuteten Erinnerungsverlust man durch suggestive Methoden der Traumatherapie zu heilen versuchte. Die Theorie ist wissenschaftlich unbelegt und gilt als Verschwörungstheorie der sogenannten Satanic Panic. Die diesbezüglichen psychotherapeutischen Methoden sind diskreditiert und werden heute fachlich abgelehnt.
Fachlicher Sprachgebrauch
Nach der Definition der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen der deutschen Bundesregierung wird als organisierte sexualisierte Gewalt bezeichnet, wenn schwere sexualisierte Gewalt „in Verbindung mit körperlicher und psychischer Gewalt durch mehrere Täter und/oder Täterinnen oder Täternetzwerke“ systematisch angewendet wird. Häufig sei „sie mit kommerzieller sexueller Ausbeutung, wie zum Beispiel Zwangsprostitution oder der Herstellung von Missbrauchsdarstellungen verbunden“. Diene „eine Ideologie als Begründung oder Rechtfertigung von Gewalt“, bezeichne „man dies als rituelle Gewalt. Eine solche Ideologie“ könne „religiös sein und beispielsweise im Kontext von Sekten und Kulten vorkommen oder sich aus einer politischen Überzeugung, zum Beispiel in rassistischen oder faschistischen Gruppierungen, ableiten“.[1] Jelena Gerke u. a. greifen diese Definition in ihrer Literaturbetrachtung auf und merken an, dass nicht alle Quellen von Tätergruppen ausgingen. Auch sei sexualisierte Gewalt nicht durchgängig als notwendiges Kriterium aufgeführt.[2]
Im Endbericht der Enquete-Kommission des 13. Deutschen Bundestages „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ (1998) umfasst die Definition des rituellen Missbrauchs sexuelle, physische und psychische Übergriffe. Charakteristisch für „rituelle Handlungen“ als Ausdruck eines Glaubenssystems seien wiederkehrende Symbolik und gleichförmige Handlungen, wie sie etwa während kultisch-ritueller, satanistisch-magischer Rituale vollzogen werden. Diese rituellen Elemente können auch in der Kinderpornografie zum Einsatz kommen und dienen als wiederkehrende Rahmenelemente bei sexuellem Kindesmissbrauch.[3]
Die Mitgründerin der Renate Rennebach-Stiftung für Opfer ritueller Gewalt, Ulla Fröhling, definiert rituelle Gewalt als eine in der Regel über einen längeren Zeitraum anhaltende Misshandlung, bei der planmäßig und zielgerichtet physische, sexuelle und/oder psychische Gewalt im Rahmen von Zeremonien eingesetzt werden mit dem Ziel bei minderjährigen oder erwachsenen Opfern eine Traumatisierung herbeizuführen. Der rituelle Charakter der Gewalt erzeuge einen Anschein von Religiosität, Magie oder Übernatürlichem und werden genutzt, um die Opfer zu verwirren, verängstigen, einzuschüchtern und zu indoktrinieren.[4]
Statt einer einheitlichen Verwendung des Begriffs der rituellen Gewalt werden laut der Soziologin Ina Schmied-Knittel diverse weitere Bezeichnungen wie satanisch-ritueller Missbrauch, ritueller Missbrauch, ritualisierter Missbrauch, satanisch-rituelle Gewalt, sadistischer (Ritual-)Missbrauch oder Kindersatanismus verwendet. Je nach enthaltener begrifflicher Komponenten werde der Ritualkontext „enger“ oder „weiter“ gefasst.[5] Die Sozialwissenschaftlerin Claudia Igney fasst das Problemfeld noch weiter und spricht von Organisierter Ritueller Gewalt, worunter teilweise synonym verwendete Bezeichnungen wie Extreme Gewalt, ideologisch motivierte Straftaten, Organisierte Gewalt/Organisierte Kriminalität, Ritualisierte Gewalt und weitere fielen.[6]
Jelena Gerke u. a. fanden in ihrer Betrachtung der Begrifflichkeiten um organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt „eine starke Heterogenität in den in der Literatur verwendeten Definitionen ritueller Gewalt“. Meist werde rituelle Gewalt als Gewalt beschrieben, die von Tätern im Kontext einer teils instrumentalisierten Ideologie gegen erwachsene oder minderjährige Opfer ausgeübt werde. Die meisten Definitionen würden die genauen Formen der Misshandlung nicht genauer erläutern.[7]
Das Onlinemagazin Übermedien konstatierte, dass ein grundsätzliches Problem der widersprüchlichen Debatte darin bestehe, dass der Begriff „rituelle Gewalt“ unscharf definiert sei. Im Diskurs würden sich juristische, therapeutische und weltanschauliche Fragen vermischen.[8]
Für Andreas Mokros u. a. rückt die mangelnde Präzision des Begriffs rituell den Glauben an rituelle sexuelle Gewalt in die Nähe von Verschwörungstheorien.[9]
Laut den Psychologen Bette L. Bottoms, Phillip R. Shaver und Gail S. Goodman wurde der Begriff rituell anfangs verwendet, um über „satanistische“ Gewalt zu sprechen, ohne Satan explizit zu erwähnen. Dies habe zu einer Unschärfe des Konzepts beigetragen, sodass der Begriff rituell zu breit geworden sei, um als nützliche wissenschaftliche Kategorie zu dienen. Wer daher über Gewalt, die von einem satanistischen Kult verübt wird, sprechen möchte, solle den Begriff satanic cult abuse verwenden, wem es um besonders brutale und bizarre Formen des Missbrauchs gehe, solle das direkt sagen. Das Gleiche gelte für Fälle von zwanghaftem und wiederholtem Missbrauch und Missbrauch in Sekten. Alle diese verschiedenen Missbrauchsarten müssten begrifflich voneinander geschieden werden.[10]
Solche Unterscheidungsversuche haben nach Schmied-Knittel in der Praxis nur begrenzte Relevanz, da der weite Begriff von ritueller Gewalt nicht klar abgrenzbar interpretiert werden könne. Häufig wiesen Aussagen darauf hin, dass ritueller Missbrauch nicht auf satanische Gewalt beschränkt sei, aber dennoch satanische Elemente einschließe. Dadurch würde ritueller Missbrauch in der öffentlichen Diskussion regelmäßig mit Satanismus in Verbindung gebracht und umgekehrt.[5]
Auch für den Theologen Kai Funkschmidt stehen hinter den Begriffen rituelle Gewalt bzw. organisierte rituelle sexualisierte Gewalt seit jeher die gleichen Inhalte rund um satanistischen Missbrauch und Rituale. Die Umbenennungen seien weniger faktenbasiert als vielmehr Schutz vor Kritik. Funkschmidt spricht allgemein von der Rituelle-Gewalt-Theorie.[11]
Vermuteter Zusammenhang mit Identitätsstörungen
Einige Fachwissenschaftler wie die umstrittene Psychotherapeutin Michaela Huber nehmen an, dass Menschen konditioniert und sogar „programmiert“ werden können, indem sie bereits in frühester Kindheit durch gezielte wiederholte Misshandlungen traumatisiert würden. Infolge dieser wiederholten Traumatisierungen würden die Opfer häufig eine dissoziative Identitätsstörung (DIS) entwickeln.[12][13][14][15] Laut Huber erfahren die Opfer solche Traumatisierungen „manchmal schon im Mutterleib“. Die „Spaltung“ in verschiedene Persönlichkeitsanteile verringere die Möglichkeit, dass Betroffene Gehör fänden. In dissoziiertem Zustand seien die Opfer weitgehend wehrlos den Befehlen der Täter ausgeliefert. Laut Umfrageergebnissen seien manche Betroffene dazu gezwungen worden, selber Gewalthandlungen durchzuführen und somit gleichzeitig zu Tätern zu werden. Daraus resultierende Schuldgefühle verknüpft mit Angst vor eigener Strafverfolgung könnten bewirken, dass Betroffene auf Hilfsangebote nicht reagieren. Somit blieben die „Opfer lebenslang unter der (Bewusstseins-)Kontrolle“ der Täter.[12] Die Psychologin Claudia Fliß benennt „Programmierer“-Persönlichkeiten, die das „System von Innenpersönlichkeiten“ stellvertretend für die Täter kontrollieren könnten. Dies geschähe mittels „Programmen“, welche „Ketten von nacheinander auftretenden Persönlichkeiten in einer von den Tätern festgelegten Reihenfolge“ enthielten.[16] Beispielsweise sollen „Anti-Hilfe-Programme“ die Opfer falsche Aussagen zum Schutz der Täter machen lassen, wofür es jedoch keinerlei Belege gibt.[17]
Nach Ansicht des Psychologen Peter Fiedler von der Universität Heidelberg sind rituelle Missbrauchserfahrungen in der Kindheit nur in „sehr seltenen Einzelfällen“ die Ursache für dissoziative Identitätsstörungen.[18]
Silvia Gubi-Kelm und Luise Greuel verweisen auf den Stand der Wissenschaft, laut welchem direkte Rückschlüsse psychischer Störungsbilder auf ein Trauma zirkulär sind. Die „häufig angenommene Monokausalität (‚Dissoziation gleich Trauma‘)“ ist nach Annegret Eckardt-Henn und Sven Olaf Hoffmann ebenso falsch. Menschen könnten dissoziative (Identitäts-)Störungen auch ohne Traumaerfahrung entwickeln. Eine Induktion solch schwerwiegender Störungen zur Fremdkontrolle werde aus neurowissenschaftlicher Sicht als unmöglich erachtet.[19]
Die Psychologin Maggie Schauer konstatiert, dass man Menschen nicht „vollkommen abrichten und für die eigenen Zwecke instrumentalisieren“ könne. Zwar könne man eine Person durch Deprivation oder Folter psychisch brechen, sie jedoch nicht durch die erzeugte schwere Traumafolgestörung zuverlässig kontrollieren.[20]
Philipp Herzog, Tim Kaiser und Rafaële J. C. Huntjens führen in ihrem Faktencheck aus, dass in Bezug auf die DIS beharrliche Irrtümer in Öffentlichkeit und Versorgung kursieren und die klinische Praxis sich von der psychologischen Forschung entkoppelt habe. Es gebe keine belastbaren Belege für Phänomene wie eine absichtsvoll herbeigeführte „Persönlichkeitsspaltung“. Sowohl die zugrunde liegenden Annahmen zur Amnesie als auch zum Wiedererinnern seien gedächtnispsychologisch implausibel, die in Therapien gewonnenen „Erinnerungen“ hätten sich nie empirisch bestätigen lassen.[21]
Für Andreas Mokros u. a. verdeutlichen unbewiesene Behauptungen ritueller sexueller Gewalt einhergehend mit „abstrusen Vorstellungen von mind control und zielgerichteter Persönlichkeitsspaltung“[22] die Risiken von Diagnostik und Therapie. Diese würden zu sehr auf Symptomen und Eindrücken beruhen. Die Annahme, bei einer DIS hätten einzelne Identitäten getrennte Gedächtnisse, sei zudem experimentell unbelegt.[9][22]
Opferschutz und Therapie
Der Fachkreis Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen hält Opferschutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz oder Familienrecht für passend. Gleichzeitig fehle die für die Rechtsanwendung notwendige Beweisbarkeit der Taten. Dies gelte auch für Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz. Zusätzlich zu Traumatherapien schlägt der Fachkreis im selben Empfehlungsbericht Ausstiegsbegleitungen vor.[23] Susanna Niehaus und Andreas Krause kritisieren, dass der Bericht „deutliche Elemente des Verschwörungsnarrativs“ Mind Control über „gezielte Spaltung und Programmierung von Menschen“ enthalte.[24]
Sekten-Info NRW weist in Anlehnung auf die Empfehlungen des weltweit größten Psychologenverband (APA) darauf hin, dass es keine typischen Symptome gibt, die eindeutig auf einen sexuellen Missbrauch hinweisen. Es werde geraten, kritisch zu sein, falls Therapeuten von einer großen Anzahl an Patienten berichteten, die während der Therapie Erinnerungen an einen Missbrauch in der Kindheit wiedererlangten. Kritisch zu beurteilen sei auch, wenn ein Therapeut rate, den Kontakt zu engsten Familienmitgliedern und Freunden abzubrechen, ohne dass vor der Therapie tatsächlich Erinnerungen an missbräuchliche Erlebnisse bestanden. Im Zweifel solle eine zweite Meinung von einem unabhängigen Psychotherapeuten eingeholt werden.[25]
Herzog, Kaiser und Huntjens weisen in ihrem Faktencheck darauf hin, dass Psychotherapien, bei denen die bestehenden Identitäten bei Patienten mit einer dissoziativen Identitätsstörung als tatsächlich existierende Personen betrachtet und anerkannt werden, das Potenzial zur Induktion von „alter“-Persönlichkeiten haben und deshalb als „wahrscheinlich schädliche Therapie“ eingestuft werden. Behandlungsansätze einer Deprogrammierung und Recovered-Memory-Techniken vermittelten teils ungeprüfte, teils nachweislich falsche Annahmen über die zu behandelnde Störung und seien auf Grund ihres Potenzials zur Produktion von falschen Erinnerungen potenziell schädliche bzw. symptomverschlimmernde Fehlbehandlungen.[21]
Häufigkeiten
International
Von Januar bis März 2007 führten Thorsten Becker, Wanda Karriker, Bettina Overkamp und Carol Rutz anonyme Online-Umfragen unter dem Titel Extreme Abuse Survey durch. Eine nicht repräsentative Umfrage richtete sich an Überlebende extremer Gewalt. Die knapp 1500 Teilnehmenden aus 31 Ländern kategorisierten ihre Gewalterfahrung in „Rituelle Gewalt und Mind Control“ (52 %), „Rituelle Gewalt“ (19 %), „Mind Control“ (7 %) und „andere Formen extremer Gewalt“ (22 %).[26]
Deutschland
Im Jahr 2005 befragte eine Arbeitsgruppe Rituelle Gewalt um Silvia Eilhardt, Brigitte Hahn sowie Anja und Ralf Kownatzki Psychotherapeuten im Ruhrgebiet nach Patienten, die laut eigener Aussage „Opfer ritueller kultischer Handlungen“ geworden sein sollen. Im Jahr 2007 wiederholten Annelie Wagner und Brigitte Bosse die Befragung in Rheinland-Pfalz und Barbara-Katrin Deubel im Saarland. Insgesamt wurden in den drei Befragungen 3225 kassenärztliche Psychotherapeuten angeschrieben. In zusammengenommen 1523 Rückmeldungen bestätigten 182 Therapeuten Schilderungen ihrer Patienten im Zusammenhang mit ritueller Gewalt. Die Therapeuten schätzten je nach Bundesland 94 % bis 100 % der Fälle als „glaubwürdig“ ein.[27] Diese Einschätzungen sind forensisch nicht haltbar. Die Rechtspsychologin Luise Greuel und der Kriminalist Axel Petermann bezeichnen sie als subjektiv und unsystematisch.[28] Kritiker bemängeln am Studiendesign den selektiven Rücklauf sowie mögliche Mehrfachnennungen.[29]
Die Psychologinnen Susanne Nick und Hertha Richter-Appelt interviewten im Jahr 2016 zwölf Patientinnen, von denen acht von Misshandlungen in Gruppen und satanistischen Ritualen berichteten. Der Psychologe Michael Utsch kritisiert die „sehr kleine Stichprobe“ von Patientinnen, die ausschließlich durch Trauma-Expertinnen akquiriert worden seien.[29]
Die Psychologin Natalie Rudolph replizierte den Extreme Abuse Survey aus dem Jahr 2007. Sie sendete einen adaptierten Online-Fragebogen deutschlandweit an Psychotherapeuten, spezifische Beratungsstellen und Traumakliniken. Rund die Hälfte der Befragten antwortete, rituelle Gewalt sei Thema bei ihren Patienten gewesen. Zwei Drittel davon glaubten ihnen. Laut Rudolph spielt es für die emotionale Verarbeitung aus Sicht der Patienten keine Rolle, ob die Erzählungen real oder fiktiv sind. Michael Utsch widerspricht diesem Fazit aus dem Jahr 2017. Bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen wie Körperverletzung oder Freiheitsentzug müsse die Justiz eingeschaltet werden, bei Imaginationen nicht.[29]
„Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass der Ertrag empirischer Studien in Deutschland bisher gering ist.“
USA
In einer 1988 veröffentlichten empirischen Erhebung wiesen der Soziologe David Finkelhor u. a. unter 270 Fällen sexuellen Missbrauchs in Kinderbetreuungseinrichtungen in den Vereinigten Staaten angeblich 36 Fälle von ritueller Gewalt nach.[30] Die Soziologin Mary de Young kritisierte, die Studie liefere keine überprüfbaren Beweisen und ziehe falsche Schlussfolgerungen. Statt Fallstudien würden die Autoren nur Fallausschnitte verwenden, um ihre Thesen zu veranschaulichen.[31] Laut Debbie Nathan stützten sie sich fast ausschließlich auf anekdotische Interviews mit Polizisten, Staatsanwälten und Sozialarbeitern, die an den Strafverfolgungen beteiligt waren.[32]
Der kanadische Psychiater Colin A. Ross hatte bis 1995 nach eigener Aussage rund 80 Menschen behandelt, die sich erinnert haben sollen, an einem satanischen Kult beteiligt gewesen zu sein. Er konnte die berichteten Gewalterfahrungen nicht verifizieren. In keinem dieser Fälle sei der Wahrheitsgehalt der Erinnerungen objektiv überprüft worden, jedoch hätten in mehreren Fällen die Behauptungen über rituelle Gewalt widerlegt werden können.[33] Ross räumt ein, dass die Existenz eines weitgespannten satanistischen Netzwerks von Mehrgenerationen-Sekten zwischen Einrichtungen der Kinderbetreuung, Gesundheitsämtern und Regierungen, über das die Überlebenden berichteten, nicht bestätigt sei.[34] Doch sei es möglich, dass ein gewisser Prozentsatz der Erinnerungen seiner Patienten ganz oder teilweise zutreffe: Es gebe „eine komplexe, heterogene und fluktuierende Kombination von Fakten, Fiktion und Fantasie“, man sollte keine Hypothese vorzeitig ausschließen oder ihr zustimmen.[35] Elizabeth Loftus kritisierte im Nachwort zu Ross’ Buchveröffentlichung dessen fehlenden Blick für die „Verwüstung“, die manche Therapeuten durch die Schaffung falscher Erinnerungen verursachten.[36]
Methodische Schwierigkeiten
Kritiker geben zu bedenken, dass Patientenberichte nicht immer den Tatsachen entsprechen könnten. Eine Überprüfung an der Realität sei oft nicht möglich, da gewöhnlich keine strafrechtliche Aufarbeitung stattgefunden habe. Eine strafrechtliche Verfolgung ritueller Gewalt ist mit beträchtlichen Schwierigkeiten verbunden. Gründe hierfür sind die Verjährungsfristen, das kindliche Lebensalter der Opfer sowie die teilweise Anonymität von Tätern und Unbekanntheit der Tatorte.[37] In den Fällen, wo eine strafrechtliche Aufarbeitung stattgefunden habe, habe es keinerlei Hinweise auf Erlebnisfundierung der Berichte gegeben.[38]
Bei Angaben zu satanistischer Gewalt führt Uta Bange, Beraterin und Referentin der Sekten-Info Nordrhein-Westfalen, aus, dass im Kontext von Psychotherapie bei dissoziativen Störungen das therapeutische Setting sorgfältig zu gestalten sei. Bei dissoziativen Störungen können traumatische Erlebnisse in der Kindheit angenommen werden. Häufig seien lediglich Erinnerungsfragmente an das traumatische Geschehen vorhanden. Kämen in der Therapie regressionsfördernde Methoden zum Einsatz, bestehe die Gefahr der Konstruktion falscher Erinnerungen. Eine Unterscheidung zwischen echter und falscher Erinnerung sei nicht möglich. Eine Tendenz, satanistische Erinnerungen zu konstruieren, sieht Bange darin begründet, dass Satanismus in der Öffentlichkeit als Synonym für das Böse eine geeignete Projektionsfläche für den Schrecken des realen Traumas biete und das Aufsehen die Chance, Anteilnahme und Hilfe zu erhalten, vergrößere.[39] Sekten-Info NRW weist seit 2020 auch auf „Bedenkliche Auswirkungen der Rituelle Gewalt Mind-Control-Theorie“ hin.[25]
Laut Silvia Gubi-Kelm und Luise Greuel bedürfe es „bei Verdacht auf rituellen sexuellen Missbrauch sowohl der dezidierten Überprüfung der Aussagetüchtigkeit als auch der Aussageentwicklung“. Dabei müssten „Hinweise auf störungsbedingte Beeinträchtigungen der Aussagetüchtigkeit zum Zeitpunkt des (erstmaligen) Erinnerungsabrufs“ berücksicht werden, die „überwiegend […] im Rahmen aufdeckender Therapien erfolgen“. Dissoziationen in der Phase des berichteten Missbrauchserlebnisses implizierten, dass diese Erfahrungen „nicht vollständig verarbeitet und in das autobiografische Gedächtnis integriert worden sein können“. Zirkuläre Rückschlüsse von Dissoziation auf Traumata seien ungeeignet für die Untermauerung der Aussagen und „durch die empirische Befundlage zu Gedächtnisprozessen bei traumatischen Erlebnissen widerlegt“.[19]
Literatur
- Philipp Herzog, Rafaële J. C. Huntjens, Tim Kaiser, Renate Volbert: Rituelle Gewalt als Form organisierter Kriminalität auf dem wissenschaftlichen Prüfstand: Wo endet die Realität und wo beginnt die Fiktion? In: Psychotherapeutenjournal. Band 24, Nr. 2, 17. Juni 2025, S. 126–138, doi:10.61062/ptj202502.003.
- Andreas Mokros, Jonas Schemmel, André Körner, Aileen Oeberst, Roland Imhoff, Kristina Suchotzki, Verena Oberlader, Rainer Banse, Anja Kannegießer, Silvia Gubi-Kelm, Robert Lehmann, Renate Volbert: Rituelle sexuelle Gewalt – Eine kritische Auseinandersetzung mit fragwürdigen empirischen Belegen für ein fragliches Phänomen. In: Psychologische Rundschau. Band 75, Nr. 3. Hogrefe Verlag, Juli 2024, ISSN 0033-3042, S. 203–275, doi:10.1026/0033-3042/a000663 (Open Access).
- Silvia Gubi-Kelm, Luise Greuel: Rituelle sexuelle Gewalt. Zur aktuellen Kontroverse über ein polarisierendes Narrativ. In: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (Hrsg.): report psychologie. 49. Jahrgang, Nr. 2. Deutscher Psychologen Verlag GmbH, Februar 2024, ISSN 0344-9602, S. 18–24 (Artikel [PDF; 1,2 MB]).
- Jörg M. Fegert, Frank Urbaniok: Ritueller sexueller Missbrauch. Orientierung am Patientenwohl in einer polarisierten Debatte. In: Nervenarzt. Band 95, 17. April 2024, S. 1071–1078, doi:10.1007/s00115-024-01652-2 (Open Access).
- Pia Behrendt, Susanne Nick et al.: Was ist sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Strukturen? Eine qualitative Inhaltsanalyse der Erfahrungsberichte von Betroffenen und ZeitzeugInnen. In: Zeitschrift für Sexualforschung, 2020; 33(02), S. 76–87, doi:10.1055/a-1160-3976.
- Thorsten Becker; Martin Kühn: Rituelle Gewalt – eine Herausforderung für die Traumapädagogik? Mai 2019, 13. Jahrgang, Heft 2, S. 140–150, doi:10.21706/tg-13-2-140.
- Alison Miller: Jenseits des Vorstellbaren. Therapie bei Ritueller Gewalt und Mind Control. Asanger, Kröning 2019, ISBN 978-3-89334-579-3 (englisch: Healing the Uniamginable. Treating Ritual Abuse and Mind Control. Übersetzt von Gaby Breitenbach, Erstausgabe: Routledge, London 2012).
- Claudia Fliß, Riki Prins, Sylvia Schramm: Befreiung des Selbst. Therapiekonzepte zum Ausstieg aus organisierter Ritueller Gewalt. Asanger, Kröning 2018, ISBN 978-3-89334-625-7.
- Fachkreis „Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen“, beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen. Prävention, Intervention und Hilfe für Betroffene stärken. April 2018 (Volltext [PDF; abgerufen am 23. September 2025]).
- Susanne Nick, Johanna Schröder, Peer Briken, Hertha Richter-Appelt: Organisierte und rituelle Gewalt in Deutschland: Kontexte der Gewalterfahrungen, psychische Folgen und Versorgungssituation. In: Trauma und Gewalt. Band 12, Nr. 03, August 2018, ISSN 1863-7167, S. 244–261, doi:10.21706/tg-12-3-244 (traumaundgewalt.de).
- Petra Hasselmann (2019): „Rituelle Gewalt“ und Dissoziative Identitätsstörung. Eine multimethodale Untersuchung zu Erwartungshaltungen an Akteure im Hilfesystem. Pabst Science Publishers, Lengerich 2017, ISBN 978-3-95853-288-5.
- Manfred Paulus: Ku-Klux-Was? Rituelle Gewalt in Deutschland – (K)Ein Thema für die Gesellschaft, (k)ein Thema für die Polizei!? In: Die Kriminalpolizei. Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei. Nr. 1. Essen 2013, S. 13–18 (kriminalpolizei.de [PDF]).
- Claudia Fliß, Claudia Igney (Hrsg.) (2010): Handbuch Rituelle Gewalt. Erkennen – Hilfe für Betroffene – interdisziplinäre Kooperation. Pabst, Lengerich u. a. 2010, ISBN 978-3-89967-644-0.
- S.I.E. – Solidarität, Intervention, Engagement für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen e. V. (Hrsg.)(2011): Rituelle Gewalt. Vom Erkennen zum Handeln. (Dokumentation der Tagung vom 6. November 2009 in Trier). Pabst Science Publishers, Lengerich 2011, ISBN 978-3-89967-671-6. (Tagungsbericht von Matthias Neff online auf: ezw-berlin.de PDF; 1,5 MB).
- Thorsten Becker: Ritueller Missbrauch von Kindern in Deutschland. Frage oder Feststellung? In: Kind, Jugend, Gesellschaft. KJuG. Zeitschrift für Kinder- und Jugendschutz. 41. Jahrgang, Heft 4, November 1996, ISSN 0939-4354, S. 121–122 (PDF)
Weblinks
- Beate Lakotta, Christopher Piltz: Im Wahn der Therapeuten. In: Der Spiegel. 12. März 2023.
- Satanismus und satanisch-ritueller Missbrauch in Deutschland. ( vom 16. Februar 2013 im Internet Archive) Forschungsprojekt am Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene (IGPP), Ina Schmied-Knittel, Leiter Michael Schetsche
- Dokumentation der Fachtagung „Rituelle Gewalt. Der Umgang mit ideologisch motivierten Straftaten aus multiprofessioneller Sicht“ der Diakonie / Bischöfliches Generalvikariat Münster, 24. Juni 2010
- Rituelle Gewalt und Scheinerinnerungen: Wenn die Therapie destabilisiert des Y-Kollektivs (Manuel Möglich, 14. Juli 2022)
- Satanic Ritual Abuse Hysteria; A Discourse Analysis (Sloan Watson, Chapman University, 2024)