Ruth Weber (Rechtswissenschaftlerin)

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Ruth Katharina Weber (* 1989) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin. Sie ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht und Rechtsvergleichung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.[1]

Leben

Weber studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und in Paris und schloss das Studium im Jahr 2014 mit dem ersten Staatsexamen ab. Von 2011 bis 2017 war sie als studentische und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtstheorie, an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg tätig. 2015 arbeitete sie außerdem als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Research Network on EU Administrative Law. Von 2014 bis 2018 promovierte sie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Université Panthéon-Assas bei Matthias Jestaedt und Olivier Beaud. Ihre Promotion wurde unter anderem von der Studienstiftung des deutschen Volkes, dem deutsch-französischen Doktorandenkolleg zur Rechtsvergleichung im Öffentlichen Recht und der Landesgraduiertenförderung Baden-Württemberg gefördert. Forschungsaufenthalte führten sie an die Université Panthéon-Assas und den Conseil constitutionnel in Paris sowie an das PluriCourts-Centre for the Study of the Legitimate Roles of the Judiciary in the Global Order an der Universität Oslo. Ihr Referendariat absolvierte sie von 2017 bis 2019 am Kammergericht Berlin mit Stationen unter anderem im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer und am Bundesverfassungsgericht (Dezernat Andreas Voßkuhle). Von 2019 bis 2024 war sie Postdoktorandin im DFG-Graduiertenkolleg Dynamische Integrationsordnung der Humboldt-Universität zu Berlin.[2][3]

Im Juli 2024 schloss Weber ihre Habilitation an der Humboldt-Universität zu Berlin unter der Betreuung von Christoph Möllers ab. Das Thema ihrer Habilitationsschrift lautete: Budgetrecht und repräsentative Demokratie im Mehrebenensystem. Ihren Habilitationsvortrag hielt sie zum Thema Verfahrensfehlerfolgenrecht im Kontext der Energiewende. Ihr wurde die Lehrbefähigung für die Fächer Öffentliches Recht, Europarecht, Finanzrecht, Verfassungsgeschichte und Rechtsvergleichung zuerkannt. Seit Februar 2025 ist sie Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht und Rechtsvergleichung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.[4][5]

Seit April 2024 leitet Weber die Emmy Noether-Nachwuchsgruppe zum Thema „No representation without taxation“ – Budgetrecht im Mehrebenensystem, zunächst an der Humboldt-Universität zu Berlin, seit 2025 an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.[6][7]

Im Herbst 2025 wurde sie von der Bundesregierung als Mitglied der Expertenkommission für die Modernisierung der Schuldenregel berufen.[8]

Schriften (Auswahl)

  • Budgetrecht und repräsentative Demokratie im Mehrebenensystem, Tübingen 2025, ISBN 978-3-16-164858-8.
  • Der Begründungsstil von Conseil constitutionnel und Bundesverfassungsgericht. Eine vergleichende Analyse der Spruchpraxis, Tübingen 2019, ISBN 978-3-16-156895-4.

Einzelnachweise

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