Rädelsführer
Anführer einer Verschwörung
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Gebrauch
Im Strafrecht Deutschlands ist es ein Fachausdruck. So gilt nach dem Bundesgerichtshof im Rahmen der Bildung krimineller Vereinigungen[1] und der Bildung terroristischer Vereinigungen[2] derjenige als Rädelsführer, „wer in der Vereinigung dadurch eine führende Rolle spielt, dass er sich in besonders maßgebender Weise für sie betätigt“.
Ansonsten wird der Ausdruck in abwertendem Zusammenhang verwendet.[3]
Herkunft
Der ältere Ausdruck Rädlein(s)führer ist ein seit dem 16. Jahrhundert bezeugtes Wort und hat folgenden Ursprung: Das Rädlein bezeichnete im 16. Jahrhundert die kreisförmige Formation von Landsknechten.[4] Daraus entwickelte sich später im Frühneuhochdeutschen der Ausdruck Rädelsführer für den Anführer einer herrenlosen Schar.[3] Schließlich bezeichnete man als Rädelsführer alle Anführer eines Aufruhrs, Aufstandes, einer Verschwörung, Revolte oder kriminellen Bande.[5] Meistens wird das Wort als Dysphemismus zur Abwertung der betreffenden Person bzw. Personengruppe gebraucht.