Saige
Münze
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Eine Saige war nach der Lex Baiuvariorum und weiteren Leges[1] aus der Mitte des 8. Jahrhunderts eine Münze. Dabei entspricht ein Schilling, verstanden als Goldsolidus, drei Tremissen, eine Tremisse vier Saigen[2] und eine Saige drei Denaren. Da im frühen Mittelalter der Münzumlauf sehr gering war, ist davon auszugehen, dass dies Wertangaben für Naturalleistungen waren; beispielsweise entsprach der Wert eines Ferkels einer Saige, nach Urkunden des Bistums Freising aus dem 9. Jahrhundert aber bereits zwei Saigen.[3] In der Raffelstettener Zollordnung war für eine Sklavin und ebenso für einen Hengst eine Zollabgabe von einer Tremisse festgelegt, für einen Sklaven und für eine Stute musste eine Saige bezahlt werden.[4]