Sally Miller

Deutsche Emigranting, die in den USA versklavt wurde From Wikipedia, the free encyclopedia

Sally Miller (* 10. Juli 1813[1.1] in Langensoultzbach; † unbekannt), vermutlich im Elsass geboren als Salomé Müller, war eine amerikanische Frau, die in den späten 1810er Jahren versklavt worden war. Sie klagte 1844 in Louisiana ihre Freiheit ein mit der Begründung, eine deutsche Immigrantin, Tochter von Nicht-Sklaven und Vertragsknechtin zu sein. Das Gerichtsverfahren erfuhr große Aufmerksamkeit, und das Urteil zu Gunsten Millers wurde zu einem richtungsweisenden Entscheid in Sachen Versklavung von „Weißen“.

Hintergrund

Viele Auswanderer aus Europa nach Nordamerika finanzierten ihre Überfahrt, indem sie sich in der neuen Heimat für eine – meist lange Zeit – als Vertragsknechte an Großgrundbesitzer verdingten.[2.1]

Als Folge der Napoleonischen Kriege, des Jahrs ohne Sommer (1816) und anderer gesellschaftlichen Problemen flohen in den 1810er Jahren besonders viele verarmte Mitteleuropäer vor dem Hunger in die USA.[3][1.2]

Biographie

Herkunft und Reise nach Amerika

Unter den Flüchtlingen, die 1818 Louisiana erreichten, waren mehrere, zum Teil verschwägerte Familien aus Langensoultzbach im Elsass – auch diejenige des Schuhmachers Daniel Müller mit seiner Frau Dorothea, die Töchter Salomé und Dorothea sowie zwei Söhnen. Sie hatten eine anstrengende und lange Reise hinter sich: Im August 1817 hatten sie eine Überfahrt auf einem russischen Schiff bezahlt und waren nach Den Helder gereist. Diese Reise stellte sich aber als Betrug unehrlicher Vermittler heraus oder – nach anderen Berichten – scheiterte, weil das alte Schiff nach einem Sturm beschädigt in den Ausgangshafen zurückkehren musste, woraufhin die Eigner verschwanden. So waren rund 900 mittellose Personen in den Niederlanden gestrandet. Die niederländische Regierung charterte nach vier Monaten drei Schiffe, um die Betrogenen in die USA zu bringen. Die Auswanderer landeten aber nicht wie erwartet in Philadelphia, sondern in New Orleans. Dort wurden sie „Holländer“ genannt. Auf der mehrmonatigen Überfahrt starben an die 600 Passagiere, darunter auch die Mutter Dorothea Müller und ihr neugeborener Sohn.[1.3][2.2][4]

Im März 1818 erreichten die Schiffe ihr Ziel. Der Kapitän der Juffer Johanna ließ die Passagiere erst von Bord, nachdem er weitere Zahlungen erhalten hatte – obwohl die niederländische Regierung für die Passage bezahlt hatte. Daniel Müller unterzeichnete deshalb einen Rückzahlungsvertrag (sogenannte Indentur), die ihn und seine Familie für mehrere Jahre in die Vertragsknechtschaft führten.[2.3] Ihr Indenturvertrag wurde an John Fritz Miller verkauft, der im Attakapas Parish (170 Kilometer westlich von New Orleans, heute St. Martin Parish) eine Zuckerrohr-Plantage besaß. Angehörige von Daniel Müller in New Orleans erfuhren bald darauf, dass er an Fieber verstorben und sein zehnjähriger Sohn ertrunken sei. Zu den beiden kleinen Mädchen – Dorothea war acht und Salomé war vier – erhielten sie aber keine Nachricht. Nachforschungen der Verwandten blieben erfolglos.[1.4][2.4]

Es blieb lange unklar, was aus den Mädchen wurde. Die schutzlosen Waisen respektive Salomé lebten nach verschiedenen Zeugenaussagen[1.5] während mehrerer Jahre auf der Farm und wurden wohl in die Sklaverei „entführt“. Salomé – jetzt Mary Bridget genannt – arbeitete als Hausmädchen bei Miller und seiner Mutter und wurde 1838 nach New Orleans verkauft. Dabei wurde sie von ihren Kindern Lafayette (* um 1830, † um 1839), Madison (* um 1832), Adeline (* um 1834) getrennt. Das vierte Kind Charles kam erst in New Orleans zur Welt.[2.5][5.1][5.2]

Wiederentdeckung der Verschollenen

1843 sichtete „Madame Karl“, eine Freundin und Mitauswanderin der Müllers, beim Vorbeigehen an einem Cafés in New Orleans zufällig eine Sklavin. Sie glaubte sofort, in der Sklavin Salomé Müller wiederzuerkennen, ihre Spielkameradin aus ihrem Heimatdorf. Die Sklavin wurde Mary Bridget genannt und gehörte Louis Belmonti (in historischen Berichten auch als Belmonte und Belmont bezeichnet), der sie von John Fritz Miller gekauft hatte. An ihre Eltern oder eine europäische Herkunft konnte sie sich nicht erinnern. Sie musste als Sklavin mit besonders heller Haut in dem Café dienen – genoss aber gewisse Freiheiten. Frau Karl Rouff brachte die Sklavin zu Eva Schuber (geborene Kropp) und deren Mann Frank, die gleich ihre Cousine und Patenkind Salomé Müller wiedererkannten. Die Ähnlichkeit mit der Mutter Dorothea war augenscheinlich, und sie hatte Muttermale an Stellen wie Salomé.[1.6][6]

Belmonti weigerte sich, Sally Miller freizulassen. Die Angehörigen bahnten deshalb ein Gerichtsverfahren an, um Mary – die später Sally genannt wurde – als aus Europa stammende und freie Frau anerkennen zu lassen. Dass sie wie eine schwarze Sklavin behandelt würde, sei gesetzwidrig und unmoralisch. Das Verfahren drückte auch das Verlangen der Deutschamerikaner in New Orleans um mehr Anerkennung und Gleichberechtigung in der amerikanischen Gesellschaft aus. Es diente ihnen mitunter auch, eine klare Grenze zu ziehen zwischen Sklaverei und Vertragsknechtschaft, die nicht mit Eigentum gleichzusetzen sei.[7]

Gerichtsverfahren

Millers Unterstützer engagierten die Anwälte Wheelock Samuel Upton, der in Harvard studiert hatte, und Christian Roselius, ein Deutschstämmiger aus Bremen, der ebenfalls Vertragsknechtschaft erfahren hatte. Sie reichten am 1844 die Freiheitsklage Sally Miller v. Louis Belmonti and John Miller (called in warranty) (1844 La) (später meist Miller v. Belmonti (1844)) am ersten Bezirksgericht von Louisiana ein. Damit verklagte er nicht nur Belmonti, sondern auch John Fitz Miller, den ursprünglichen Vertragsnehmer. Belmonti wurde bald aus dem Verfahren entlassen, da davon ausgegangen wurde, dass er die Sklavin 1838 in guten Glauben gemäß den geltenden Gesetzten gekauft hatte. Der Anwalt beschuldigte Miller, die Vertragsknechtschaft von Salomé nach dem Tod des Vaters und ihres älteren Bruders in Sklaverei verwandelt zu haben. Der Beklagte nahm die Anschuldigung übel, wurde er ja einer Straftat beschuldigt und seine Ehre stand auf dem Spiel. Miller nutzte seine Macht und seinen Einfluss, die Entlassung von Sally Miller in die Freiheit zu verhindern. Er behauptete, er habe sie 1822 als Sklavin mit gemischten Vorfahren gekauft, und reichte mehrere Kaufverträge ein.[1.7][2.6][8]

Während des Prozesses, der landesweit verfolgt wurde,[8] wurden viele widersprüchliche Beweise vorgelegt. Die Argumente beider Seiten spiegelten die damalige rassistische Weltanschauung in den USA wider. So argumentierte Upton beispielsweise, dass Miller keine Quartronne (¹⁄₁₆-Schwarze) sein könne, da „die Quartronne faul, leichtsinnig und verschwenderisch ist, diese Frau jedoch fleißig, sorgfältig und umsichtig“. Wer ihre Sittlichkeit bemerke, wisse sofort, dass sie nicht schwarzer Rasse sein könne.[2.7][9]

Die Klägerin nahm im Verfahren nie offiziell Stellung,[10] wohl auch, weil sie angegeben hatte, sich nicht an ihre frühe Kindheit zu erinnern.

Sally Millers offensichtliche europäische Herkunft war keine Garantie für Freiheit. Es gab damals viele gemischte Kinder, die trotz weißer Väter für Generationen in die Versklavung geboren wurden – und einige hatten mehrheitlich weiße Vorfahren.[8] Gerade in Louisiana pflegten viele französische Kolonialherren eine Beziehung mit Sklavinnen – sei es as Geliebte oder als Lebensabschnittsgefährtin. Gemäß dem rechtlichen Grundsatz partus sequitur ventrum (wörtlich „das Kind folgt dem Bauch“) galten diese Kinder als Sklaven, weil ihre Mütter Sklavinnen waren. Dieser Grundsatz bestand im kolonialen und staatlichen Recht seit dem 17. Jahrhundert.

Das Bezirksgericht urteilte 1844 gegen Sally Miller,[1.8] aber im folgenden Jahr entschied der State Supreme Court zu ihren Gunsten. Das Gericht fand keinen Nachweis für eine schwarze Mutter oder anderer schwarzer Vorfahren der Klägerin: Die Beklagten hätten zur behaupteten schwarzen Herkunft keine Klarheit schaffen können.[1.5] Das Urteil Miller v. Belmonti (1845) beinhaltete die folgende Aussage:

“That on the law of slavery in the case of a person visibly appearing to be a white man, or an Indian, the presumption is he is free, and it is necessary for his adversity to show that he is a slave.”

„Nach dem Sklavengesetz gilt für eine Person, die offensichtlich weiß oder indianisch aussieht, die Annahme, dass sie frei ist, und es obliegt ihrem Gegner zu beweisen, dass sie ein Sklave ist.“

Miller v. Belmonti (1845)[3.1]

Vielleicht hatte auch Uptons Argument, dass niemand anderes je behauptete, Salomé Müller zu sein, die Richter beeinflusst. Obwohl der Prozess viel Beachtung fand in der Öffentlichkeit, tauchte nie eine andere Frau auf mit diesem Namen – und der Beklagte Miller lieferte auch keine Entlastungszeuge.[2.8] Hingegen soll er gegenüber Belmonti Andeutungen gemacht haben, dass die Sklavin auf ihre Freiheit pochen könnte.[1.9][2.9] Das Gericht erachtete es als sehr unwahrscheinlich, dass die Klägerin und Salomé Müller zwei verschiedene Personen seien.[2.10]

Die Deutschen in New Orleans veranstalteten nach dem Urteil ein großes Fest, um die ehemalige Sklavin, die als solche von der Gesellschaft geachtet worden war, in ihrem Kreis aufzuhenmen.[1.10]

In Freiheit

1848 klagte John Fritz Miller gegen Sally Miller wegen Betrugs. Er habe im Morehouse Parish im Norden Louisianas die richtigen Müller-Waisen gefunden und habe Beweise, dass Daniel Müller den Indenturvertrag mit jemandem anderen geschlossen habe. Unter seinen Zeugen war auch die Schwester Dorothea Müller, nicht aber die vermeintliche Salomé Müller, die gestorben sein soll. Der Richter wies die Klage als unbegründet ab, ohne im Detail auf die Argumente einzugehen. Der Bezirksrichter erklärte sich als unzuständig, um ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aufzuheben, sprach Miller das Klagerecht ab, weil er Belmonti nicht entschädigt und somit keinen Nachteil erfahren habe, und erklärte den Widerruf einer Entlassung in die Freiheit als unmöglich (Miller v. Miller (1849 La)). Der Oberste Gerichtshof wies seinen Rekurs ab.[2.11][3.2]

Sally Miller, nachdem sie ihre Freiheit erlangt hatte, ersuchte auch um die Freilassung ihrer Kinder – sie seien ja die Nachkommen einer Frau, die rechtlich frei war. Sie konnte ihr Anliegen aber nicht durchsetzen. Die überlebenden Kinder erlangten ihre Freiheit wie alle Sklaven erst 1865 nach dem Bürgerkrieg.[3.3][4][5.2]

Sally Miller soll sich mit Frederick King liiert haben und in den 1850er Jahren nach Kalifornien gezogen sein.[3.2] Es gibt keine Aufzeichnungen über ihren Tod oder ein Grab.[4]

„Durch den Urteilsspruch […] war das dem armen Weibe widerfahrene Unrecht zwar gesühnt […] – aber die Erinnerung an die Schmach, die sie erduldet, an die verlorene Jugend und an ihre (schwarzen) Kinder, […] die sie später wieder verließen – das blieb der Armen lebslang und trieb sie später wieder aus den Armen ihrer Freunde in die fremde Welt hinaus.“

J. Hanno Deiler: Zur Geschichte der Deutschen am unteren Mississippi. Das Redemptionssystem im Staate Louisiana.[1.10]

Auswirkungen des Urteils

Obwohl Sklaven mit sehr heller Haut keine Einzelfälle waren und es auch verschiedene Fälle von „weißen Sklaven“ gab,[2.6][11.1] rüttelte der Fall von Sally Miller am System der Rassentrennung – eine klare Verschiedenheit von Schwarz und Weiß war hier nicht mehr gegeben. Dies führte zu Verunsicherung: „Weiße Sklaven“ bedeuteten schlussendlich eine Gleichsetzung von Weißen und Schwarzen.[7][12.1] Gerade Abolitionisten zeichneten gerne ein Schreckensgebilde von „weißer Sklaverei“, das jeden treffen könne.[4][9][10] In Wirklichkeit waren aber mehr die armen Einwanderer davon bedroht und nicht die weiße Elite in den Südstaaten.[2.12]

Der Entscheid des obersten Gerichtshofs von 1845 war in Louisiana unbeliebt.[4] Der Fall rückte die vielen Beziehungen zwischen den Rassen, denen zahlreiche gemischte Sklavenkinder entsprangen,[11] ins öffentliche Bewusstsein. In allen Südstaaten, wo die Sklavenbefreiung eine wachsende Gefahr für die Wirtschaft und Reichtum darstellte, fiel das Urteil auf Missfallen. Die Absetzung des Louisiana Supreme Court im Jahr 1846 durch die verfassungsgebende Versammlung von Louisiana und Nichtwiederwahl der Richter dürfte eine Folge dieses Urteils sein.[3.4][4]

Für die Amerikadeutschen in Louisiana – die eher nicht Gegner der Sklaverei waren[5.3] – war der Sieg im Gerichtsverfahren aber auch ein deutlicher Schritt zu mehr Anerkennung in der amerikanischen Gesellschaft.[7]

Ob die Sklavin wirklich Salomé Müller war oder ob John Fitz Miller fälschlicherweise ein Verbrechen vorgeworfen wurde, ist für Historiker bis heute unklar. Sie profitierte in jedem Fall vom dehnbaren Recht in Louisiana.[4][8][12.2]

Rezeption

Sally Millers Geschichte wurde wiederholt in Büchern und Berichten aufgegriffen:

  • William Wells Brown, ein 1834 in die Nordstaaten geflohener Sklave, erwähnt die Geschichte in seinem Roman Clotel (1853).[13]
  • William und Ellen Craft, zwei 1848 in die Nordstaaten geflohene Sklaven, berichteten in ihrem Buch Running a Thousand Miles for Freedom: The Escape of William and Ellen Craft from Slavery, 1860 in England publiziert, vom Gerichtsverfahren.[4]
  • George Washington Cable publizierte 1889 seine Version in einem Magazin und 1890 in seiner Sammlung Strange True Stories of Louisiana.[6]
  • Der deutschstämmige Professor J. Hanno Deiler, der an der Tulane University lehrte, dokumentierte den Fall 1901 ausführlich.[1]
  • Der australische Autor John Bailey erzählte die Geschichte im Sachbuch The Lost German Slave Girl (2004). Er kommt zum Schluss, dass Sally Miller vermutlich nicht Salomé Müller gewesen ist, sondern eine clevere und mutige Sklavin, die eine einmalige Chance nutzte.[3.5][8]

Literatur

  • John Bailey: The Lost German Slave Girl: The Extraordinary True Story of Sally Miller and Her Fight for Freedom in Old New Orleans. Macmillan, Sydney 2003.
  • Carol Wilson: The two lives of Sally Miller: a case of mistaken racial identity in antebellum New Orleans. Rutgers Univ. Press, New Brunswick, NJ 2007, ISBN 978-0-8135-4057-3.
  • J. Hanno Deiler: Zur Geschichte der Deutschen am unteren Mississippi. Das Redemptionssystem im Staate Louisiana. Im Selbstverlage des Verfassers, New Orleans 1901 (hathitrust.org).
  • Patricia Herminghouse: The German Secrets of New Orleans. In: German Studies Review. Vol. 27, Nr. 1, Februar 2004, S. 1–16, JSTOR:1433545.
  • John S. Kendall: Shadow over the City. In: Louisiana Historical Quarterly. Vol. 22, 1939.
  • Daneen Wardrop: Ellen Craft and the Case of Salomé Muller in Running a Thousand Miles for Freedom. In: Women's Studies. Nr. 33, 2004, S. 961–984.

Einzelnachweise

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