Schallsignal (Schifffahrt)

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Schallsignale in der Schifffahrt sind zu unterscheiden zwischen Seeschifffahrt (Meere und Ozeane) und Binnenschifffahrt (Flüsse, Kanäle, Seen).

Seeschifffahrt

Die Schallsignale der Seeschifffahrt sind international in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR, COLREGS) als Gefahrensignale, Warnsignale und Manövriersignale festgelegt, in deutschen Gewässern darüber hinaus durch die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) bzw. der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.

Neben den hier behandelten Signalen der Schiffe sind auch einige Schifffahrtszeichen mit Nebelhörnern, Nebelglocken oder Heulern ausgerüstet, um die Navigation bei schlechter Sicht zu ermöglichen.

Signalgeber

Signale werden mit einer „Pfeife“ (histor.: Dampfpfeife auch Nebelhorn) abgegeben; heute handelt es sich hier meist um ein Typhon. Als weitere Schallgeber im Nebel sind z. B. für Ankerlieger und Grundsitzer Schiffsglocke und Gong vorgeschrieben.

Deutschem Recht unterliegende Schiffe sind mit Schallgebern auszurüsten, die durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) geprüft sind und eine Zulassungsnummer tragen.

Bei Schiffen und Booten unter 12 m Länge sind auch Autohupen und ähnliches zulässig.

Schiffe ab 20 m Länge sind zusätzlich mit einer Glocke, ab 100 m Länge mit einem Gong am Heck auszurüsten.

Tondauer

Ein kurzer Ton ● dauert etwa eine Sekunde. Ein langer Ton ▬ dauert etwa vier bis sechs Sekunden.

Signale bei verminderter Sicht

„Verminderte Sicht“ bedeutet Sichteinschränkung durch Nebel, Regen, und so weiter; bei Nacht herrscht nicht notwendigerweise verminderte Sicht.

„Schiffe in Fahrt“ sind alle Schiffe, die nicht ankern, nicht festgemacht sind und nicht auf Grund liegen; sie können aber durchaus ohne Nutzung der Maschine treiben.

„Manövrierunfähig“ ist ein Fahrzeug, wenn es wegen eines Schadens nicht wie sonst vorgeschrieben navigieren kann.

„Manövrierbehindert“ ist ein Fahrzeug, wenn es wegen der Art seines Einsatzes nicht frei navigieren kann (z. B. ein Baggerschiff).

Schiffe in Fahrt müssen bei verminderter Sicht mindestens alle zwei Minuten folgende Signale abgeben:

Weitere Informationen Signal, Bedeutung ...
SignalBedeutung
langMaschinenfahrzeug in Fahrt mit Fahrt durchs Wasser, mind. alle 2 Minuten (KVR 35 a)
lang, lang  Maschinenfahrzeug in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser (d. h. treibend), mind. alle 2 Minuten (KVR 35 b)
lang, kurz, kurz  ● ●segelnde, schleppende, schiebende, manövrierunfähige und tiefgangbehinderte Fahrzeuge in Fahrt; manövrierbehinderte und fischende Fahrzeuge in Fahrt oder vor Anker, mind. alle 2 Minuten (KVR 35 c, d)
lang, kurz, kurz, kurz ● ● ● geschleppte/geschobene Fahrzeuge im Anschluss an das Signal des schleppenden/schiebenden Fahrzeugs (KVR 35 e)
kurz, lang, lang    frei fahrende Fähre (fortlaufend während der gesamten Fahrt) (SeeSchStrO II.2 3.3.2)
Glocken-Einzelschläge🔔 🔔 🔔 🔔 ...nicht frei fahrende Fähre (fortlaufend während der gesamten Fahrt) (SeeSchStrO II.2 3.3.1)
unverwechselbares Signal...Fahrzeuge unter 12 m Länge, die die vorgeschriebenen Schallsignale nicht geben können, geben mind. alle 2 Minuten ein kräftiges Schallsignal ab, das nicht mit anderen verwechselt werden kann (KVR 35 j)
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Ankerlieger

Weitere Informationen Signal, Bedeutung ...
SignalBedeutung
lang (mind. 5 sec)🔔...🔔Ankerlieger ab 20 m bis 100 m Länge einmal pro Minute ein mind. 5 s dauerndes Glockensignal (KVR 35 g)
lang (mind. 5 sec)🔔...🔔 + GongAnkerlieger ab 100 m Länge einmal pro Minute ein mind. 5 s dauerndes Glockensignal, direkt im Anschluss mind. 5 s lang Gongschlagen am Heck (KVR 35 g)
Pfeife: kurz, lang, kurz    Jeder Ankerlieger darf zusätzlich mit der Pfeife das Warnsignal kurz, lang, kurz geben, um ein sich näherndes Fahrzeug auf sich aufmerksam zu machen. (KVR 35 g)
unverwechselbares Signal...Fahrzeuge mit weniger als 20 m Länge, die die vorgeschriebenen Schallsignale nicht geben können, geben mind. alle 2 Minuten ein kräftiges Schallsignal ab, das nicht verwechselt werden kann (KVR 35 i)
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Grundsitzer

Weitere Informationen Signal, Bedeutung ...
SignalBedeutung
🔔 🔔 🔔 + 🔔...🔔 + 🔔 🔔 🔔Grundsitzer bis 100 m Länge einmal pro Minute 3 Glockenschläge, 5 s rasches Glockenläuten gefolgt von 3 Glockenschlägen (KVR 35 h)
🔔 🔔 🔔 + 🔔...🔔 + 🔔 🔔 🔔 + GongGrundsitzer ab 100 m Länge einmal pro Minute 3 Glockenschläge, 5 s rasches Glockenläuten, 3 Glockenschläge gefolgt von 5 s raschem Gongschlagen am Heck (KVR 35 h)
unverwechselbares SignalGrundsitzer mit weniger als 20 m Länge, die die vorgeschriebenen Schallsignale nicht geben können, geben mind. alle 2 Minuten ein kräftiges Schallsignal ab, das mit anderen nicht verwechselt werden kann (KVR 35 i)
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Manöversignale

Weitere Informationen Signal, Bedeutung ...
SignalBedeutung
kurzIch ändere meinen Kurs nach Steuerbord (KVR 34 a)
kurz, kurz● ●  Ich ändere meinen Kurs nach Backbord (KVR 34 a)
kurz, kurz, kurz● ● ●Meine Maschine geht rückwärts (KVR 34 a)
4 × kurz ● ● ● ● Lotsenfahrzeug
5 × kurz● ● ● ● ●Ich habe Zweifel an Ihrem Verhalten (KVR 34 d)
langAchtung! (z. B. an unübersichtlichen Engstellen, Biegungen) – Fahrzeuge hinter der Engstelle antworten mit „lang“ (KVR 34 e, SeeSchStrO II.2 1.1)
lang, lang, kurz      Ich will auf Ihrer Steuerbordseite überholen (KVR 34 c)
lang, lang, kurz, kurz      Ich will auf Ihrer Backbordseite überholen (KVR 34 c)
lang, kurz, lang, kurz    Antwort vom zu Überholenden: Einverstanden (KVR 34 c)
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Gefahren- und Warnsignale

Weitere Informationen Signal, Bedeutung ...
SignalBedeutung
3× kurz, 3× lang, 3× kurz            Seenotfall (Morsecode „SOS“) (KVR IV d)
Dauerton ...Seenotfall (KVR IV b)
lang, 4× kurz, lang, 4× kurz  ● ● ● ●   ● ● ● ●  Allgemeines Warn- und Gefahrensignal (wenn ein Fahrzeug ein anderes gefährdet oder von ihm gefährdet wird) (SeeSchStrO II.2 2.1)
kurz, lang, kurz, lang ...           ▬ ... Bleib-weg-Signal (min. 15 Min.) (SeeSchStrO II.2 2.2)
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Sonstige Signale

Weitere Informationen Signal, Bedeutung ...
SignalBedeutung
3× lang, Pause, 3× lang    ▬ Pause ▬    Seeschifffahrtsstraße gesperrt (SeeSchStrO I C.3)
kurz, kurz, kurz, kurz      Brücke, Sperrwerk, Schleuse kann vorübergehend nicht geöffnet werden, Fahrt unterbrechen, Freigabe abwarten (SeeSchStrO I C.2)
kurz, lang, kurz, kurz    ● ●Sofort anhalten/aufstoppen! (Aufforderung durch ein Behördenfahrzeug, z. B. Polizei) (SeeSchStrO I C.1)
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Binnenschifffahrt

Weitere Informationen Signal, Bedeutung ...
SignalBedeutung
langAchtung
kurzIch richte meinen Kurs nach Steuerbord
kurz, kurz● ●Ich richte meinen Kurs nach Backbord
kurz, kurz, kurz● ● ●Meine Maschine geht rückwärts
kurz, kurz, kurz, kurz● ● ● ●Ich bin manövrierunfähig
kurz, kurz, kurz, kurz, kurz● ● ● ● ●Ich kann nicht überholt werden
kurz, kurz, kurz, kurz, kurz, kurz ...● ● ● ● ● ● ...Gefahr eines Zusammenstoßes (mind. 6 sehr kurze Töne)
lang, lang, lang, lang ...

Gruppen von Glockenschlägen

      ▬ ...

🔔...🔔 🔔...🔔 🔔...

Notsignal (Wiederholte lange Töne oder Gruppen von Glockenschlägen)
kurz, lang, kurz, lang ...           ▬ ... Bleib-weg-Signal (min. 15 Min.)
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Schallsignale der Großschifffahrt (ohne Kleinfahrzeuge)

Weitere Informationen Signal, Bedeutung ...
SignalBedeutung
lang, kurz  Ich wende über Steuerbord
lang, kurz, kurz    Ich wende über Backbord
lang, lang, kurz    Ich will auf Ihrer Steuerbordseite überholen
lang, lang, kurz, kurz      Ich will auf Ihrer Backbordseite überholen
lang, lang, lang, kurz      Hafen oder Nebenwasserstraße; Ich will meinen Kurs nach Steuerbord richten
lang, lang, lang, kurz, kurz        Hafen oder Nebenwasserstraße; Ich will meinen Kurs nach Backbord richten
lang, lang, lang    Ich will überqueren
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Siehe auch

Einzelnachweise

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