Schonetta von Nassau
deutsche Gräfin
From Wikipedia, the free encyclopedia
Schonetta von Nassau (auch Johannette oder Schonette von Nassau-Weilburg; * zwischen 1368 und 1372; † 25. April 1436 in Hildesheim) war eine Adlige aus dem Haus Nassau. Sie war eine Urenkelin König Adolfs von Nassau und verheiratet mit Heinrich von Homburg und Otto von Braunschweig-Grubenhagen.
Schonetta von Nassau gehört zu den vergleichsweise gut dokumentierten Adligen des spätmittelalterlichen Hildesheim. Die Quellen belegen ihre Beteiligung an Besitz- und Herrschaftsfragen rund um die Burg Greene sowie ihre enge Verbindung zum Hochstift Hildesheim.[1]
Leben
Schonetta entstammte der Linie Nassau-Weilburg. Ihr Vater war Graf Johann I. von Nassau-Weilburg, ihre Mutter Johanna von Saarbrücken. Ihre Eltern hatten 1353 geheiratet. Sie war das sechste von sieben Kindern, von denen zwei Söhne waren.[2] Drei ihrer Geschwister starben im Kindesalter, darunter 1365 der ältere Sohn und dessen Zwillingsschwester Johannette, nach der Schonetta benannt wurde. Der jüngere Sohn Philipp erbte als einziger männlicher Nachkomme den Besitz des Vaters. Da er beim Tod des Vaters 1371 noch minderjährig war, übernahm die Mutter zusammen mit ihrem Vater Johann II. von Saarbrücken bis zu ihrem Tod 1381 die Regentschaft.
1384 wurde Schonetta mit Heinrich VI. von Homburg (1340–1409) verheiratet. Das Ehepaar verfügte unter anderem über die Burg Greene, die aufgrund ihrer strategischen Lage Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen den welfischen Herzögen und dem Hochstift Hildesheim war. Zu Schonettas Leibzucht gehörten die Homburg, Greene, Lüthorst und Hohenbüchen sowie Bodenwerder, Stadtoldendorf und Wallensen.[3] Die Ehe blieb kinderlos.
1409 verkaufte Heinrich „seine Herrschaft an Herzog Bernhard von Braunschweig [...] für den Preis von 5500 Mark und gegen ein Jahrgeld von 200 Mark für sich und 200 Gulden für seine Ehefrau Schonetta. Gleichzeitig verzichteten die Grafen von Spiegelberg auf ihre Ansprüche an der Homburg“.[4.1] Zu den verkauften Gütern gehörte auch Burg Greene. Noch im selben Jahr starb Heinrich. Zwar gibt es für einen Mord, gar einen politischen Mord, keine Belege, doch sprechen Franziska Bausch und Marie Bromberger von der Universität Hildesheim von einem Attentat.[1] Und auch Adolf Bertram schreibt in seiner 1899 erschienenden Geschichte des Bistums Hildesheim, dass Heinrich durch die Vertragsschließung von 1409 das seit alters her schwebende Anrecht des Bistums Hildesheim „gefährdete“, und legt so den Verdacht nahe, der zeitlich enge Zusammenhang von Vertrag und Tod impliziere auch einen sachlichen Zusammenhang. Entsprechend Heinrichs Testament erhielt Schonetta ihren Witwensitz und erbte Teile seines – bereits verkauften – Besitzes, darunter Ansprüche auf die Burg Greene.
Im Sommer darauf wurde im Wald von Sierße-Horn zwischen den Parteien Gericht gehalten über die Kaufverträge Heinrichs über seine Güter. Daran teil nahmen die „Räthe der Städte Goslar, Braunschweig, Hildesheim, Lüneburg, Hannover, Helmstedt, Uelzen, Alfeld, Bockenem und Gronau nebst dem Bischof von Halberstadt“. Mit einem Abfindungsvertrag zugunsten des Stifts Halberstadt wurde der Streit 1414 beigelegt.[4.1]

Im selben Jahr 1414 heiratete Schonetta auf Burg Greene den mehrere Jahrzehnte jüngeren Herzog Otto II. (den Jüngeren) von Braunschweig-Grubenhagen (ca. 1396–1452).[5] Auch diese Ehe stand im Zusammenhang mit den Konflikten um Greene. Nachdem sich die politischen Spannungen verschärft hatten, trennte sich Schonetta 1421 von Otto.
Auch in ihrer zweiten Ehe hatte Schonetta keine Kinder. Es gab also keine direkten Erben, die ihren Besitz hätten beanspruchen können. Dies machte Schonetta und ihre Ländereien zu einem begehrten Ziel für die welfischen Herzöge. Daher handelte sie mit dem Hochstift Hildesheim Vereinbarungen über den künftigen Besitz ihrer Güter aus. Sie behielt teilweise den Nießbrauch, während die Eigentumsrechte nach ihrem Tod an das Hochstift fallen sollten. Um die Burg Greene vor dem Zugriff ihres Ex-Mannes Otto zu schützen, vermachte sie 1421 ihren Besitz testamentarisch dem Bistum Hildesheim.[5] Um wenigstens die Burg Greene aus der Erbschaft an das Bistum „zu retten“, verbündete sich Otto von Grubenhagen mit der Stadt Braunschweig und zettelte 1424 gegen den Nachfolger des kurz zuvor verstorbenen Bischofs Johann (seit 1399), Bischof Magnus (bis 1452), einen blutigen Krieg an. Auch dieser militärische Rechtsbruch blieb erfolglos.[4.2]
Spätestens seit 1426 lebte Schonetta dauerhaft in Hildesheim. Als Wohnsitz diente ihr ein Stadthof und zum Unterhalt eine Domherren-Pfründe.[3] Dort starb sie am 25. April 1436, am Mittwoch in der zweiten Woche nach Ostern, und wurde als einzige Frau im Dom beigesetzt.[6]
Grabdenkmal
Die Grabplatte, die ursprünglich Schonetta von Nassaus Grab in der Dreikönigskapelle, heute Matthäuskapelle, im Hildesheimer Dom bedeckte, ist 1,99 m hoch und 1,04 m breit.[6] Sie zählt zu den wenigen erhaltenen mittelalterlichen Grabmälern adliger Personen in der Stadt. Schonetta ist als Ganzkörperfigur im Halbrelief mit einem – für Frauen eigentlich unüblichen – Löwen zu ihren Füßen abgebildet. Die freundlich blickende Frau trägt über geflochtenen Haaren einen Kruseler und einen knielangen Mantel über dem Kleid. Die lateinische Inschrift in gotischen Minuskeln mit Versalien in gotischer Majuskel an den abgeschrägten Seiten des Steins lautet übersetzt: „Im Jahr des Herrn 1436 am Tag des heiligen Evangelisten Markus starb Schonetta von Nassau, Herzogin von Braunschweig. Ihre Seele ruhe in Frieden.“ Ein Schriftband neben ihrem Kopf enthält die Worte o · fili · dei · mise[rere] · mei – „O Sohn Gottes, erbarme dich meiner.“ Der Stein war vermutlich ursprünglich farbig gefasst.[3]
Die Platte wurde 1723 vom Boden an die Rückwand der Kapelle versetzt und befindet sich heute im Kreuzgang des Hildesheimer Doms. Die bei der Umsetzung im Renaissancestil angefertigte Bekrönung des Grabmals mit dem von einem Wappenmantel umgebenen Wappen der Familie Nassau[6] ist nicht erhalten. Von der Grabplatte fertigte Nicolaus Seeländer 1727 eine Kupferstichplatte an.[7]