Sicherheits- und Hilfsdienst
From Wikipedia, the free encyclopedia
Der Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD) war in der ausgehenden Weimarer Republik und vor allem im Zweiten Weltkrieg in Deutschland ein Träger des Luftschutzes (LS). Der SHD wurde 1932 aufgestellt.[1]


Aufgabe des SHD war es, die Folgen von Luftangriffen zu bekämpfen, wenn der Selbstschutz nicht mehr ausreichte.
Geschichte
Vorüberlegungen zu einem Dienst dieser Art reichen bis in die Weimarer Republik zurück.[2] In den 1920er Jahren wurde der Luftschutz von Regierungsseite zwar als notwendig angesehen, aus außenpolitischen Gründen stand man dem Thema aber kritisch gegenüber, da man sich rechtlich in einer Grauzone wähnte. In den Pariser Vereinbarungen über Luftfahrt vom 22. Mai 1926 ließ sich das Deutsche Reich einen zivilen Luftschutz vertraglich zusichern. Am 10. Februar 1927 wurde daraufhin im Reichswehrministerium eine Luftschutzdienststelle eingerichtet. Das Thema versandete jedoch zwischen Reichswehrministerium und Reichsministerium des Innern (RMI), an welches das Reichswehrministerium die Aufgabe abgeben wollte. Parallel zu den staatlichen Maßnahmen wurden verschiedene Vereine gegründet, die ihre Aufgabe in der Forcierung des Luftschutzes sahen. Die größten Vereine dieser Art waren der Verein ehemaliger Angehöriger der Flugabwehr (Flak-Verein), der Verein Deutscher Luftschutz, die Deutsche Luftschutz-Liga und der Verein der Flieger. Diese Vereinigungen übten Druck auf Reichsregierung aus, eine Organisation für den Luftschutz aufzustellen. Aber erst ab 1930 wurden schließlich, auch auf Druck anderer Ministerien, in deren Geschäftsbereich der Luftschutz tangiert wurde, Vorschriften durch das Reichsministerium des Inneren auf diesem Gebiet erlassen. Unter anderem wurde 1931 eine Vorschrift zur Organisation des Luftschutzes herausgegeben, die die Struktur des SHD festlegte. Unter Berufung auf das Preußische Allgemeine Landrecht wurde die Führung der Polizei übertragen.[3]
Während der Zeit des Nationalsozialismus' wurde der SHD forciert aufgebaut und insbesondere ab 1939/1940 für den Einsatz nach Luftangriffen organisiert. Mit dem Luftschutzgesetz von 1935 ging die Zuständigkeit für den Luftschutz vom Innenministerium auf das Reichsluftfahrtministerium (RLM) über. Auch die Zuständigkeit der Polizeibehörden für den Luftschutz wurde in § 1 Absatz 2 gesetzlich geregelt. Der SHD erhielt 1937 in der Ersten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz seine neue rechtliche Grundlage. Er sollte bei Personen- und Sachschäden Hilfe zu leisten und bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, soweit sie durch Luftangriffe gestört und gefährdet wird, mitwirken. Auch wurde in der Verordnung festgelegt, dass sofern nicht Dienstellen der Luftwaffe zuständig sind, die Polizeibehörden zuständig sind. Somit bestand die Doppelzuständigkeit für den Luftschutz weiter, nur wurde sie nun statt vom RMI und der Reichswehr, vom RLM, der Luftwaffe und der Polizei ausgeübt. In Orten ohne SHD konnten staatliche und kommunale Einrichtungen (genannt wurden Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Bauwesen, Straßenreinigung und Versorgungsbetriebe), das Deutsche Rote Kreuz und die Technische Nothilfe in Anspruch genommen werden. Auch die Tätigkeit als örtlicher Luftschutzleiter wurde dem Ortspolizeiverwalter oder, in Orten mit staatlicher Polizei, dem staatlichen Polizeiverwalter übertragen. Er war unter anderem für den SHD verantwortlich.
1942 wurde der SHD als Luftschutzpolizei vollständig in die Ordnungspolizei überführt.
Organisation
Die Zahl der Einheiten des SHD richtete sich nach der Größe sowie nach der angenommenen Luftempfindlichkeit der Orte in Bezug auf Zahl und Wichtigkeit ihrer Industrien, ihrer Verkehrsanlagen, militärischen Einrichtungen, wichtigen öffentlichen Verwaltungen und strategischen Bedeutung.
Im SHD wurden folgende Fachdienste eingerichtet:[3][4]
- Sicherheitsdienst und Führung (Träger: Schutzpolizei)
- Feuerlöschdienst (Träger: Feuerwehr)
- Instandsetzungsdienst (Träger: Technische Nothilfe)
- Sanitätsdienst (Träger: Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund bis 1933, Gesundheitsämter)
- Entgiftungs- oder Gasabwehrdienst (Träger: Feuerwehr, Straßenreinigung)
- Veterinärdienst (Träger: Veterinäruntersuchungsämter, öffentliche und private tierärztliche Einrichtungen)
- Fachtrupps (für Wasser, Gas und Strom, Träger: Störungsdienste der Versorgungsunternehmen, wie Wasserwerke, Technische Nothilfe)
- Havarietrupps und Hafenluftschutz (Träger: Schifffahrts- und Hafenbehörden, Wasserbauämter)
Zu einem späteren Zeitpunkt wurden der Feuerlöschdienst und der Entgiftungsdienst zum Feuerlösch- und Entgiftungsdienst (FE-Dienst) zusammengelegt und vollständig der Feuerwehr übertragen.
Die Fachdienste waren jeweils in Abteilungen gegliedert, die sich in drei bis vier Bereitschaften mehrerer Züge unterteilten. Im Kriegsverlauf traten Einheiten des SHD in Einzelfällen als aus drei bis acht Abteilungen zusammengefassten Regimentern auf, die beim Einsatz in Rumänien als Brigade – der mutmaßlich größten Organisationsform einer Gefahrenabwehrbehörde weltweit[5] – zusammengeschlossen wurden.

Während der Zeit von 1932 bis 1942 (Überführung in die Ordnungspolizei) änderte sich der Aufbau und er wurde immer deutlicher an die Strukturen der Ordnungspolizei angeglichen. In der Ersten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz wurde in § 2 die Organisation des SHD geregelt. In Luftschutzorten war die Ordnungspolizei für den SHD zuständig. Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes (der Arbeiter-Samariter-Bund wurde mit diesem zwangsvereinigt), der Technischen Nothilfe sowie der Feuerschutzpolizei und des Gesundheits- und Bauwesens wurden für den SHD in Anspruch genommen.
Die Reichsanstalt für Luftschutz stellte 1940 die Gliederung des örtlichen Sicherheits- und Hilfsdienstes grafisch dar. In jedem Luftschutzort gab es Bereitschaftskräfte und eine Ausfüllreserve. Mehrere Luftschutz-Gruppen und Luftschutzreviere waren in Luftschutz-Abschnitte aufgeteilt.[2] In den Luftschutzrevieren bildeten die Polizei, die Feuerwehr, Bergungs- und Sanitätstruppen und Luftschutzhelfer des Reichsluftschutzbundes die Einsatzkräfte. Ergänzend existierten Hafen-Luftschutz-Einheiten des SHD, die in Hafenbau- und Havarie-Fachtrupps unterteilt waren.[2]
Leitung
Der örtliche Luftschutzleiter hatte seinen Sitz in der Anfangszeit im örtlichen Polizeirevier. Auf der einen Seite war dies wegen der vorhandenen Nachrichtenverbindungen (Funk und Telefon) günstig, andererseits lagen die Reviere oft in der Innenstadt, was taktisch nachteilig war. Der Stab des örtlichen Luftschutzleiters bestand aus dem LS-Führungsstab und den Fachführern der SHD-Fachdienste und Vertretern der Stadtverwaltung, des Werkluftschutzes und des Selbstschutzes. Der Führungsstab bestand je nach Größe und Wichtigkeit des LS-Ortes aus dem örtlichen Luftschutzleiter, dem Komandeur der Schutzpolizei und eventuell seinem Vertreter, aus Luftschutzoffizieren, Adjudanten, Kraftfahr- und Verkehrsoffizieren und Fernmeldeoffizieren in unterschiedlicher Anzahl und Hilfskräften für die Führung. Dabei handelte sich um Polizisten, Fernsprecchpersonal (hier wurden vor allem Frauen eingesetzt), Meldern (in der Regel Jugendliche) und Kraftfahrern. Den Fachführern waren teilweise auch Hilfsfachführer zugeteilt. Die Hilfsfachführer der Stadtverwaltung, die für Gas, Wasser, Elektrizität, Abwasser und Straßenbahnen zuständig waren, konnten auch direkt in den Betrieben verbleiben und dort die Maßnahmen nach Befehlen ihres Fachführers leiten.[6] In größeren Städten wurde der Luftschutz in Luftschutzgruppenkommandos und Luftschutzabschnittskommandos unterteilt, die dem Luftschutzleiter unterstanden und eigene Führungsstäbe hatten. Ein Kommando oder Abschnitt deckte sich mit dem Bezirk eines Polizeiabschnitts. Unterste Kommandoebene waren die Luftschutzreviere, die örtlich einem Polizeirevier entsprachen.[4] Der Stab einer Luftschutzgruppe war ähnlich dem Stab des LS-Ortes aufgebaut und bestand aus dem nahezu gleich besetzen LS-Führungsstab, lediglich der Kommandeur der Schutzpolizei und sein vertreter fielen weg, dazzu kam der stellvertretende LS-Gruppenkommandeur, und den Fachführern mit Ausnahme des Werkselbstschutzes. In der Personalstärke gab es nur geringe Unterschiede. Der Stab eines LS-Abschnittes war wesentlich kleiner und bestand aus dem Abschnittskommandeur, einem LS-Offizier und einem Adjudanten, Fach- und Hilfsfachführern und dem notwendigen Hilfspersonal.[6]
SHD-Kräfte eines Luftschutzreviers waren der LS-Revierführer, vier Unterführer und 24 Mannschaften der Polizei, ein Feuerwehr- und Bergungstrupp (Gruppenführer, sieben Hilfskräfte und ein Kraftfahrer), ein LS-Sanitätstrupp (Gruppenführer, acht Hilfskräfte und ein Kraftfahrer), zwei Gasspürer und dem Sachbearbeiter für Selbstschutz. Dazu kamen ein Kraftfahrer für den Revierführer, sechs Melder, wobei auch hier in der Regel Jugendliche im Einsatz waren, vier Ordner für Sammelschutzräume und bei Bedarf zwei Turmbeobachter. Die Anzahl der Ordner wurde so berechnet, dass ein Revier für 20.000 Einwohner zuständig war und es für 10 % einen Sammelschutzraumplatz geben sollte. Auf je 500 Plätze kam ein Ordner.[6]
Literatur
- Erich Hampe: Der zivile Luftschutz im Zweiten Weltkrieg. Dokumentation und Erfahrungsberichte über Aufbau und Einsatz. Verlag Bernard und Graefe, Frankfurt am Main 1963. bva.bund.de (PDF; Auszug, 23 S.)
- Hubert Darsow, Berthold Fokken, Friedrich Nicolaus: Kommentar zum Luftschutzgesetz und den Durchführungsbestimmungen. Beck-Verlag, München 1943
- Andreas Linhardt: Feuerwehr und Luftschutz 1926–1945. Die Umstrukturierung des öffentlichen Feuerlöschwesens in Deutschland unter Gesichtspunkten des zivilen Luftschutzes. Braunschweig, 2002