Wikiwand AI

Tötung eines Polizisten in Völklingen

Kriminalfall am 21. August 2025 From Wikipedia, the free encyclopedia

Die Tötung eines Polizisten in Völklingen war ein Kriminalfall aus dem Jahr 2025. Am 21. August 2025 wurde Polizeioberkommissar Simon Bohr mit mehreren Schüssen bei einem Einsatz nach einem Tankstellenüberfall getötet. Der zum Tatzeitpunkt 18-jährige Täter wurde am 1. April 2026 wegen schweren Raubes verurteilt. Auf Grund einer akuten Schizophrenie wurde er in erster Instanz vom Mordvorwurf freigesprochen und in die Psychiatrie eingewiesen.

Tathergang

Der zum Tatzeitpunkt 18-jährige Ahmet G. überfiel am 21. August 2025 mit einem Buttermesser eine Tankstelle in Völklingen. Er erbeutete 600 Euro und floh zu Fuß,[1] dabei wurde er von drei Polizisten verfolgt und eingeholt. Bei dem darauffolgenden Handgemenge gelang es ihm, die Waffe eines Polizeianwärters aus dessen Holster zu entwenden. Im anschließenden Schusswechsel, bei dem Ahmet G. selbst zwei Mal getroffen wurde, feuerte er die Polizeiwaffe auf zwei der Polizisten ab. Polizeioberkommissar Simon Bohr wurde von sechs Schüssen getroffen und starb noch am Tatort. Der Polizeianwärter erlitt einen Schock, blieb jedoch ansonsten unverletzt. Ahmet G. ließ sich festnehmen und wurde im Gefängniskrankenhaus Wittlich notversorgt.[2]

Beisetzung und Andenken

Bereits kurz nach der Tat wurde dem getöteten Polizisten eine große Anteilnahme zuteil, die sich insbesondere in den sozialen Medien verbreitete. Am 27. August 2025 gedachte der Landtag des Saarlandes mit einer Schweigeminute des getöteten Polizisten.[3]

Am 30. August 2025 wurde Simon Bohr in Saarlouis beerdigt. Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger und der saarländische Innenminister Reinhold Jost (beide SPD) nahmen an dem Gottesdienst teil. Über 1500 Menschen beteiligten sich an einem 1,6 Kilometer langen Trauerzug von der evangelischen Kirche Saarlouis bis zum Friedhof. Die anschließende Beisetzung fand im Familienkreis statt, wurde aber in ein eingerichtetes Medienzentrum übertragen.[4]

Am 5. September 2025 fand eine Gedenkfeier mit über 1000 Gästen in der Saarbrücker Saarlandhalle statt, an der unter anderem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sowie die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger und Innenminister Reinhold Jost teilnahmen. Auch der luxemburgische Innenminister Léon Gloden sowie zahlreiche Abgeordnete des saarländischen Landtags und Bundestagsabgeordnete waren zugegen.[3][5]

Einen Tag vor dem ersten Jahrestag der tödlichen Schüsse fand im Warndtstadion Völklingen unter dem Motto „Run to Remember“ ein 24-Stunden-Lauf für die Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft statt, der dem Gedenken an Simon Bohr gewidmet ist.[6] Am Jahrestag selbst fand ein Trauermarsch statt.[7]

Prozess

Aufgrund des Alters des Täters, der zum Zeitpunkt der Tat 18 Jahre alt war, begann der Prozess am 11. Februar 2026 vor der Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken.[8][9] Die Witwe des Polizisten trat als Nebenklägerin auf. In einem psychiatrischen Gutachten wurde festgestellt, dass der Angeklagte unter anderem an paranoider Schizophrenie leide und er aufgrund akuter Angstzustände zum Zeitpunkt der Schussabgabe nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sein könnte. Der Angeklagte selbst nahm an der Verhandlung teilnahmslos und ohne Regung teil.[10][11] Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer 13 Jahre Haft nach dem Jugendstrafrecht sowie die Unterbringung in der Psychiatrie. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag sowie sechs Jahre Haft nach Jugendstrafrecht. Das Urteil wurde am 1. April 2026 verkündet. Der Angeklagte wurde des besonders schweren Raubes schuldig gesprochen, vom Mordvorwurf wurde er mit Verweis auf das psychiatrische Gutachten freigesprochen, da das Gericht davon ausging, dass er zum Zeitpunkt der Schussabgabe nicht schuldfähig gewesen ist. Das Gericht ordnete eine Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an. Er solle erst wieder entlassen werden, „wenn er geheilt wird oder nach Einschätzung von Gutachtern die Krankheit unter Kontrolle hat.“[12] Von der gesonderten Verhängung einer Jugendstrafe neben der Unterbringung sah das Gericht nach § 5 Abs. 3 JGG ab, da die Tatbegehung in unmittelbarem Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung stehe und bereits durch die Unterbringung auf den Angeklagten eingewirkt werde.[13]

Nach Verkündung des Urteils kam es zu lauten Protestrufen im Gerichtssaal.[14][15] Im Anschluss kam es zu einer großen Empörung auf verschiedenen Social-Media-Kanälen, dabei kam es auch zu Beleidigungen und vereinzelten massiven Drohungen gegenüber den Richtern der Jugendkammer, insbesondere der Vorsitzenden Richterin.[16][17][18] Der Saarländische Richterbund verurteilte in einer Pressemitteilung die Drohungen.[19][20]

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.[21][15][22] Die Staatsanwaltschaft legte am 8. April 2026 Revision ein. Nächste Instanz ist der Bundesgerichtshof.[23]

Reaktionen

Das Urteil löste sowohl große Bestürzung als auch gemischte Reaktionen aus der bundesweiten Presse aus.[24][25][26]

Die beiden größten Polizeigewerkschaften Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußerten Fassungslosigkeit und deutliche Kritik an dem Urteil.[15]

Der saarländische Innenminister Jost sowie die Landespolizeidirektion des Saarlandes verwiesen auf die Unabhängigkeit der Gerichte, drückten aber den Angehörigen ihr Mitgefühl aus.[15] Stephan Toscani, Landesvorsitzender der CDU Saar, kritisierte das Urteil und begrüßte die angekündigte Revision.[27]

Insbesondere in sozialen Netzwerken kam es zu massiven Drohungen gegen die zuständige Richterin bis hin zu offen ausgesprochenen Morddrohungen.[28]

Der Interessensverband Neue Richter*innenvereinigung kritisierte in einer Pressemitteilung die teilweise massiven Unmutsäußerungen und Zweifel an der Urteilsfähigkeit der Richterin aus Politik und Gesellschaft, denn „[kein] Gericht würde den Vorwand einer psychischen Erkrankung erfinden, um sehenden Auges einen gesunden Menschen freizusprechen und damit gleichzeitig zu psychiatrisieren. Eine entsprechende Behauptung dennoch aufzustellen, diskreditiert die dritte Gewalt unsachlich und gefährdet so den demokratischen Rechtsstaat.“[29]

Einzelnachweise

Related Articles

Timelines

Top Qs

Fact Checks