Sozialgericht Würzburg
Gericht der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit
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Das Sozialgericht Würzburg (SG Würzburg) ist ein Gericht der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit. Es besteht aus 15 Kammern.

Gerichtssitz- und bezirk
Das Sozialgericht hat seinen Sitz in Würzburg. Es ist zuständig für den Regierungsbezirk Unterfranken mit den Landkreisen Aschaffenburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg sowie die kreisfreien Städte Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg.
Zuständigkeit
Das SG Würzburg ist erstinstanzlich für die Verfahren in seinem Bezirk zuständig. Eine besondere Zuständigkeit besteht zudem für Verfahren aus dem deutsch-portugiesischen Sozialversicherungsabkommen, für welches die Deutsche Rentenversicherung Unterfranken Verbindungsstelle ist.
Gebäude
Das SG Würzburg hat seinen Sitz in der Ludwigstraße 33.
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Sozialgerichtes Würzburg
- Übersicht der Rechtsprechung des Sozialgerichtes Würzburg