Sozialgericht Bayreuth

Sozialgericht in Bayreuth From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Sozialgericht Bayreuth ist ein Gericht der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit. Es besteht aus 18 Kammern.

Gerichtssitz und -bezirk

Zuständigkeit

Das Sozialgericht Bayreuth ist erstinstanzlich für die Verfahren in seinem Bezirk zuständig. Nach dem Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei ist die Deutsche Rentenversicherung Ober- und Mittelfranken Verbindungsstelle. Alle Streitigkeiten aus diesem Abkommen fallen als besondere Zuständigkeit in den Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichtes Bayreuth.

Leitung

Präsident ist Hermann-Rudolf Rüschen. Vizepräsident ist Jürgen Prinzewoski.

Siehe auch

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