Sperrfach

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Der Begriff Sperrfach wird in Prüfungen verwendet, die aus mehreren Teilen (Fächern) bestehen. Das als Sperrfach bestimmte Fach muss – unabhängig vom Ergebnis der übrigen Fächer – als „bestanden“ (d. h. mit mindestens ausreichenden Leistungen) bewertet sein, damit die Gesamtprüfung bestanden ist.[1][2]

Die Inhalte des Sperrfachs werden für die jeweilige Prüfung als besonders wichtig erachtet.[3]

Das folgende Beispiel des (in Deutschland) anerkannten Ausbildungsberufs Florist/Floristin (Verordnung vom 28. Februar 1997, geändert am 2. Juli 2002) verdeutlicht die Wirkung eines Sperrfachs:

Für das Bestehen der theoretischen Prüfung ist in drei Fächern – Technologie, Warenwirtschaft, Wirtschaft und Soziales – mindestens ein Durchschnitt von 50 Prozent (bzw. Punkten) notwendig. Unabhängig davon müssen jedoch im Fach Technologie allein mindestens 50 Prozent (bzw. Punkte) zum erfolgreichen Bestehen der theoretischen Prüfung erreicht sein.[4] Das Fach Technologie ist hier also Sperrfach.

Einzelnachweise

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