Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung
Rechtsverordnung des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aus dem Jahre 2013
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Die deutsche Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aus dem Jahr 2013. Sie benennt die Voraussetzungen, unter denen für bestimmte Unternehmen in Sonderfällen eine Steuerentlastung gewährt wird.
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen |
| Kurztitel: | Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung |
| Abkürzung: | SpaEfV |
| Art: | Bundesrechtsverordnung |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Erlassen aufgrund von: | § 66b EnergieStG, § 12 StromStG |
| Rechtsmaterie: | Strom- und Energiesteuerrecht |
| Fundstellennachweis: | 612-20-3 |
| Erlassen am: | 31. Juli 2013 (BGBl. 2013 I S. 2858) |
| Inkrafttreten am: | 6. August 2013 |
| Letzte Änderung durch: | Art. 6 G vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 340 vom 22. Dezember 2025) |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Januar 2026 (Art. 7 Abs. 1 G vom 22. Dezember 2025) |
| Weblink: | Text der Verordnung |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten über den sogenannten Spitzenausgleich einen Teil der von ihnen entrichteten Strom- und Energiesteuern zurück. Seit 1. Januar 2013 müssen sie hierfür den Nachweis eines betrieblichen Energiemanagements erbringen.[1] Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung konkretisiert die Anforderungen an dieses Umwelt- und Energiemanagement.[2]
Die SpaEfV regelt folgende drei Sachverhalte:
- Anforderungen an alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Anforderungen an den Nachweis über den Beginn und den Abschluss der Einführung
- Befugnisse der im Energie- und Stromgesetz genannten Stellen zur Überwachung und Kontrolle (§ 1 SpaEfV)
Das Ministerium wollte mit dieser Verordnung eine Handhabe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schaffen, die Anforderungen der ISO 50001-Norm an das betriebliche Energiemanagement zu erreichen. An dieser Stelle wird sich an die KMU-Definition der Europäischen Kommission orientiert. Die Verordnung unterscheidet zwischen Einführungsphase (2013 und 2014, § 5 SpaEfV) und Regelverfahren (ab 2015, § 4 SpaEfV).