Staatsanwaltschaft Hamburg

Strafverfolgungs- und Vollstreckungsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg From Wikipedia, the free encyclopedia

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist die zentrale Strafverfolgungs- und Vollstreckungsbehörde des Bundeslandes Hamburg. Die Staatsanwaltschaft hat ihren Sitz in der Ludwig-Erhard-Straße 11–17 und ist mit über 630 Angestellten die zweitgrößte Staatsanwaltschaft Deutschlands.[1] Die Abteilung für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen (HA V) hat ihren Sitz an einer Zweigstelle im Tower am Michel (Ludwig-Erhard-Straße 22),[2] wo auch die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg ihren Dienstsitz hat. Leitende Oberstaatsanwältin ist Kathrin Hiersemenzel.[3]

Schnelle Fakten Staatsanwaltschaft Hamburg — StA Hamburg —, Staatliche Ebene ...
Staatsanwaltschaft Hamburg
— StA Hamburg —
Wappen
Staatliche Ebene Land
Geschäftsbereich Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Aufsichtsbehörde Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
Gründung 1869
Hauptsitz Hamburg
Behördenleitung LOStAin Kathrin Hiersemenzel
Bedienstete 630
Netzauftritt https://justiz.hamburg.de/staatsanwaltschaften
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Hauptdienstsitz der Staatsanwaltschaft Hamburg am Michel (2005)
Dienstsitz der Abteilung für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen (2013)

Geschichte

Bereits im Jahr 1842 forderte eine Bürgerinitiative den Hamburger Senat dazu auf, ein öffentliches Anklageverfahren zu erarbeiten und eine Staatsanwaltschaft zu gründen. Dieses Vorhaben scheiterte zunächst, jedoch arbeitete der Senat tatsächlich an einer Reform des Strafprozessrechts, die schließlich 1869 zur Gründung der Staatsanwaltschaft Hamburg führte.[4]

Mit Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze 1879 wurde ebenfalls eine Generalstaatsanwaltschaft gegründet. Gemeinsamer Leiter der beiden Behörden war der Oberstaatsanwalt am Oberlandesgericht Hamburg.[5]

Im Jahre 1890 erhielt die Staatsanwaltschaft Hamburg ihren eigenen Behördenleiter, nachdem der alte Oberstaatsanwalt Hirsch verstorben war. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Staatsanwaltschaft neun Staatsanwälte und fünf Amtsanwälte.[6]

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde auch der damals amtierende leitende Oberstaatsanwalt aus seinem Amt enthoben.[7] Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der zu diesem Zeitpunkt amtierende und durch die Nationalsozialisten eingesetzte Generalstaatsanwalt August Schuberth durch die Militärregierung umgehend aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Nur wenige Wochen vor Einmarsch der britischen Truppen in Hamburg befahl er im Auftrag von Heinrich Himmler, alle Akten mit Bezug zu politisch Gefangenen, „Volksschädlingen“ und Gewalttätern zu vernichten, um die Verbrechen der NS-Regierung zu vertuschen.[8]

Nach der Besetzung Hamburgs durch die britischen Truppen übernahm auf Anweisung der Militärregierung der Präsident des Oberlandesgerichtes Hamburg die Behördenleitung der Staatsanwaltschaft. Am 22. September 1945 wurden die Hamburger Gerichte wiedereröffnet und die Staatsanwaltschaft nahm ebenfalls wieder ihren Betrieb auf.[9]

Der 1958 als Leitender Oberstaatsanwalt eingesetzte Heinrich Scholz sorgte bis zum Ende seiner Amtszeit unter anderem für die Einführung von fünf einzelnen Hauptabteilungen. Zu seiner Amtszeit arbeiteten etwa 125 Staatsanwälte und 25 Amtsanwälte in der Staatsanwaltschaft Hamburg. Auch sorgte Scholz für die Einrichtung von zwei Sonderdezernaten zur Aufklärung von Gewaltverbrechen während der NS-Zeit.[10]

Bis 2024 hatte die Staatsanwaltschaft ihren Sitz in einem historischen Gebäude am Gorch-Fock-Wall und unterhielt eine Zweigstelle in der Kaiser-Wilhelm-Straße 100. Der vollständige Umzug in den neuen Dienstsitz am Michel erfolgte Ende November 2024.[2]

Behördenleiter

Oberstaatsanwalt des Oberlandesgerichtes Hamburg (bis 1890), Oberstaatsanwalt (bis 1933 und 1945–1967), Generalstaatsanwalt (bis Mai 1945), Präsident des Oberlandesgerichtes Hamburg (bis September 1945), Leitender Oberstaatsanwalt (seit 1967)

  • 1869–1879: Unbekannt
  • 1879–1887: Theodor Braband
  • 1887–1890: Carl Hirsch[5]
  • 1890–1908: Julius Keßler[11]
  • 1908–1912: Ernst Irrmann[5]
  • 1912–1921: August Schön[5]
  • 1921–1933: Franz Lang[7]
  • 1933–1935: Erich Drescher
  • 1935–1945: August Schuberth[8]
  • 1945–1945: Wilhelm Kiesselbach
  • 1945–1947: Walter Klaas
  • 1947–1956: Gerhard Kramer
  • 1956–1958: Ernst Buchholz
  • 1958–1969: Heinrich Scholz
  • 1969–1980: Curt Paulsen
  • 1980–1985: Günter Wittke
  • 1986–1998: Erwin Grosse
  • 1999–2008: Martin Köhnke
  • 2008–2019: Ewald Brandt
  • 2019–2025: Ralf Anders
  • seit 2025: Kathrin Hiersemenzel

Organisation und Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist für alle Ermittlungs- und Strafverfahren auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg verantwortlich. Jedes Jahr werden im Durchschnitt 325.000 Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Hamburg bearbeitet.[12]

Übergeordnete Behörde ist die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg.

Abteilungen

(Quelle: [13])

Ehemaliger Dienstsitz

Ehemaliger Sitz der Staatsanwaltschaft Hamburg, Sicht vom Dammtorwall.

Das ehemalige Gebäude der Staatsanwaltschaft Hamburg befindet sich am Gorch-Fock-Wall 15–17. Es ist als Baudenkmal geschützt.[14]

Literatur

  • 150 Jahre Staatsanwaltschaft Hamburg (Teil I) in: Mitteilungen des Hamburgischen Richtervereins, Heft 4/2019, S. 3 ff.
  • 150 Jahre Staatsanwaltschaft Hamburg (Teil II) in: Mitteilungen des Hamburgischen Richtervereins, Heft 1/2020, S. 3 ff.

Siehe auch

Einzelnachweise

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