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Staatsrat (Norwegen)

geschäftsführendes Regierungsgremium von Norwegen From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Staatsrat Norwegens (norwegisch Statsrådet) ist gleichermaßen Kabinett und Thronrat (königlicher Rat, kongelig råd) des Landes. Er besteht aus dem Ministerpräsidenten (Statsminister) und den Ministern (Statsråd).

Zusammensetzung

Formal bestimmt der König die Mitglieder des von ihm geleiteten Staatsrats selbst. Gemäß § 12 der norwegischen Verfassung besteht der Rat aus dem Statsminister (Ministerpräsident) und mindestens sieben weiteren stimmberechtigten norwegischen Bürgern. Im Staatsrat dürfen keine Ehepartner, Eltern, Kinder oder Geschwister anderer Mitglieder sitzen. Bis 2012 musste die Hälfte der Mitglieder des Staatsrats der norwegischen Staatskirche angehören.[1][2]

In der Praxis ernennt der König die Person zum Statsminister, die im Storting keine Mehrheit gegen sich hat (negativer Parlamentarismus). Den restlichen Staatsrat setzt der König aus dem vom neuen Statsminister gebildeten Ministerkabinett zusammen.[3][4] Eine parlamentarische Bestätigung der Ernennungen ist nicht vorgesehen und das Parlament kann nur über ein Misstrauensvotum eingreifen.[5]

Bis auf den Statsminister und den Außenminister tragen alle Mitglieder des Kabinetts den Titel Statsråd.[2]

Beschlussfassung

Der Staatsrat tritt üblicherweise unter dem Vorsitz des Königs zusammen. Formal werden die Regierungsbeschlüsse von ihm im jeden Freitag abgehaltenen Staatsrat gefasst. In der Praxis setzt der König dabei lediglich den bereits vor dem Treffen gefassten Regierungswillen um.[6] Das Kabinett hält in der Regel am Donnerstag einen vorbereitenden Staatsrat (forberedende statsråd) ohne Vertreter des Königshauses ab.[7]

Die Beschlüsse werden dann im Norwegischen als vom Kongen i statsråd (deutsch „König im Staatsrat“) gefasst bezeichnet. Wenn der Thronfolger sein 18. Lebensjahr vollendet hat, so darf auch er an den Sitzungen teilnehmen und bei Abwesenheit des Königs den Staatsrat leiten. Können diese Vertreter des Königshauses nicht am Staatsrat teilnehmen, so wird der Staatsrat im Amt des Ministerpräsidenten, dem Statsministerens kontor (SMK), abgehalten. Der König wird dann im nächsten regulär stattfindenden Staatsrat über die dort gefassten Beschlüsse unterrichtet. Zu besonderen Anlässen kann ein außerordentlicher Staatsrat einberufen werden.[8]

Beschlüsse des Staatsrates gelten als königliche Resolutionen, müssen aber vom Ministerpräsidenten oder in militärischen Angelegenheiten vom Verteidigungsminister gegengezeichnet werden.

Kirchlicher Staatsrat

Der Kirchliche Staatsrat Norwegens war bis 2012 das höchste Organ der Norwegischen Kirche und war personell mit dem Staatsrat identisch, dessen Mitglieder ihrerseits Angehörige dieser Staatskirche sein mussten. 2011 setzte er die feste Präses der Bischofsversammlung ein. Mit der Verfassungsreform vom 21. Mai 2012 wurden Kirche und Staat getrennt und seine Befugnisse gingen an den schon 1969 eingerichteten Kirchenrat (Kirkerådet) über.

Einzelnachweise

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