Standbeiwagen
Beiwagen einer Straßenbahn
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Ein Standbeiwagen oder Stoßbeiwagen ist ein zusätzlicher Beiwagen einer Straßenbahn, der an der Endstation einer zweigleisigen Strecke ohne Wendeschleife, Gleisdreieck oder Umsetzgleis zum Einsatz kommt, um – trotz minimaler Infrastruktur – dennoch einen Anhängerbetrieb zu ermöglichen. Er kann auch an Endstellen mit Umsetzgleis verwendet werden, um die Anzahl der beim Rangiervorgang nötigen Richtungswechsel zu reduzieren bzw. den Betriebsablauf zu beschleunigen.[1]
Beschreibung
Im Gegensatz zur klassischen Umsetzendstelle mit drei Weichen muss beim Einsatz von Standbeiwagen am Ende einer zweigleisigen Strecke nur eine vorhanden sein. Diese führt dann die beiden Streckengleise zu einem Stumpfgleis zusammen. Die gleiche Infrastruktur kann auch im Verfahren mit Standtriebwagen oder von Zügen mit Führerständen an beiden Enden genutzt werden. Mit Standbeiwagen war sie früher insbesondere bei der Straßenbahn Wien häufig anzutreffen. Heutzutage wird das Verfahren jedoch nicht mehr praktiziert.
Zu Betriebsbeginn fährt ein Beiwagenzug zur Endstelle. Der Beiwagen wird an der Ankunftsposition vor der Weiche abgekuppelt und verbleibt dort als erster Standbeiwagen. Der Triebwagen zieht dann in das Stumpfgleis vor und fährt einzeln zurück. Der Triebwagen des nächsten an der Endhaltestelle ankommenden Kurses wird bei der Ankunft mit dem ersten Standbeiwagen gekuppelt. Die dabei entstehende Einheit aus dem Triebwagen mit beidseitig gekuppelten Beiwagen zieht dann zwei Wagenlängen vor, so dass der angekommene Beiwagen an der gleichen Position steht, an der der erste Standbeiwagen stand. Dort wird er abgekuppelt und als neuer Standbeiwagen abgestellt. Der Triebwagen schiebt (»stößt«) seinen neuen Beiwagen anschließend in das Stumpfgleis, von wo aus der neu gebildete Beiwagenzug die Rückfahrt antreten kann. Dieser Vorgang wiederholt sich im weiteren Betriebsablauf. Zu Betriebsschluss muss noch ein einzelner Triebwagen zur Endstelle fahren, um den letzten Standbeiwagen abzuholen. Der hier mit einem Beiwagen je Zug beschriebene Ablauf kann auch mit mehreren (meist zwei) Beiwagen je Zug durchgeführt werden.[1] Das Stumpfgleis muss mindestens so lang sein, dass es einen ganzen Zug aufnehmen kann.
Während des Aufenthalts an der Endstelle wird der Beiwagen vom Schaffner mit der Handbremse gegen Wegrollen gesichert und vor Vandalismus geschützt. Dieser ist auch für das An- und Abkuppeln „seines“ Beiwagens zuständig.
Von Nachteil ist der zusätzliche Fahrzeug- und Personalbedarf, weil für jede Endstelle mit diesem Verfahren ein oder mehrere zusätzliche Beiwagen eingeplant werden müssen. Im Gegenzug wird für den Wendevorgang weniger Zeit und nur ein Richtungswechsel benötigt. Ein klassisches Umsetzen erfordert drei Richtungswechsel des Triebwagens.