Standsicherheitsklasse
Maß für die erforderliche Standsicherheit (Sicherung gegen Windlast) temporärer Verkehrszeichen
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Die Standsicherheitsklasse ist ein Maß für die erforderliche Standsicherheit (Sicherung gegen Windlast) temporärer Verkehrszeichen. Sie ermöglicht die Auswahl geeigneter Aufstellvorrichtungen und ist in den RSA geregelt.
Windlast und Kippmoment
Eine auf ein Verkehrszeichen einwirkende Windlast verursacht ein Kippmoment, welches proportional zur Angriffsfläche (= Schildfläche) und zum Hebelweg (abhängig von der Aufstellhöhe) ist:[1]
Überschreitet das Kippmoment das Standmoment des temporären Verkehrszeichens, so kippt dieses um. Entsprechend muss bei der Aufstellung ein dem Verkehrszeichen entsprechendes Standmoment hergestellt werden.
Als Richtwert für die Windlast außerorts gilt ein Wert von 0,42 kN/m²; dies entspricht dem Geschwindigkeitsdruck einer Windstärke von etwa 10 Bft (schwerer Sturm), bis zu dieser Verkehrszeichen nicht umkippen dürfen. Innerorts gilt eine Absicherung gegen eine Windlast von 0,25 kN/m² (entspricht etwa 8 Bft) als ausreichend. Maßgeblich ist jedoch nicht der Standort der Ortstafel, sondern die örtlichen Verhältnisse (dichte Bebauung schirmt Wind ab), sodass gegebenenfalls auch für innerorts aufgestellte Verkehrszeichen außerhalb dicht bebauter Gebiete der Geschwindigkeitsdruck für außerorts aufgestellte Verkehrszeichen zur Berechnung des Kippmoments herangezogen werden muss.[1]
Beispielhafte Berechnung
Die folgende Berechnung des Kippmoments erfolgt für ein dreieckiges Verkehrszeichen der Größe 2 (Seitenlänge 900 mm; entspricht einer Schildfläche von 0,35 m²), welches innerorts aufgestellt ist und dessen Unterkante (Aufstellhöhe) sich 2 m über dem Boden befindet. Für den Hebelweg des Schaftrohres wird der Schildmittelpunkt herangezogen, welcher sich im Beispiel 2,26 m über dem Boden befindet. Folglich ergibt sich folgende Berechnung:[1]
was eine Aufstellvorrichtung der Standsicherheitsklasse K2 erforderlich macht.
Für mehrere Verkehrszeichen an einem Schaftrohr sind die Standmomente für jedes einzelne Verkehrszeichen (entsprechend der jeweiligen Schildfläche und Hebelweg) zu addieren.
Standsicherheitsklassen
Die Standsicherheitsklassen reichen von K1 bis K9, wobei sie bis einschließlich K6 proportional zum Standmoment sind. Folgende Klassen existieren:[1][2]
| Klasse | Standmoment (Nm) | Fußplatten-Äquivalent |
|---|---|---|
| K1 | 120 | 1 |
| K2 | 240 | 2 |
| K3 | 360 | 3 |
| K4 | 480 | 4 |
| K5 | 600 | 5 |
| K6 | 720 | 6 |
| K7 | 960 | 8 |
| K8 | 1080 | 9 |
| 2xK5 | 1200 | 10 |
| 2xK6 | 1440 | 12 |
| K9 | 1920 | 16 |
| 2xK8 | 2160 | 18 |
| 2xK9 | 3840 | 32 |
Aufstellvorrichtungen
Zur Herstellung des für das jeweilige Verkehrszeichen notwendigen Standmomentes werden verschiedene Aufstellvorrichtungen verwendet:
Fußplatten
Eine einzelne Fußplatte hat eine Standsicherheit von 120 Nm (= K1), weshalb man auch von K1-Fußplatten spricht. Für Kleinverkehrszeichen werden in der Regel, der Standmomentsberechnung entsprechend, 2–3 Fußplatten verwendet (Standsicherheitsklasse K2 bzw. K3); eine einzelne Fußplatte ist bis auf wenige Ausnahmen nicht ausreichend.[2]
Fußplatten dürfen nicht in beliebiger Zahl gestapelt werden, da sich der Schwerpunkt des Verkehrszeichens hierdurch nach oben verlagert und die Standsicherheit somit nicht proportional ansteigt. Für Standsicherheitsklassen oberhalb K3 sind daher zwingend Schilderständer zu verwenden.[1]
Da die Standsicherheit abhängig von der Länge der Aufstellvorrichtung ist, ist es notwendig, Fußplatten immer parallel zur Windlast, also orthogonal zum Verkehrszeichen, aufzustellen. Für eine falsch aufgestellte Fußplatte (orthogonal zur Windlast) halbiert sich die Standsicherheit.[1]
Schilderständer
Ab Standsicherheitsklasse K4 sind Schilderständer (auch bekannt als Fußplattenträger) zu verwenden. Durch ihren Rahmen, der die Fußplatten aufnimmt, sind sie länger als die Fußplatten allein und erhöhen so die Standsicherheit.
Ein kurzer Schilderständer (der nur einen Stapel Fußplatten aufnehmen kann) entspricht, mit drei Fußplatten beschwert, der Standsicherheitsklasse K4.[1]
Große Verkehrszeichen wie Verkehrslenkungstafeln und Planskizzen erfordern aufgrund ihrer großen Fläche wesentlich höhere Standmomente, weswegen hierfür größere Schilderständer eingesetzt werden, welche zwei Stapel Fußplatten aufnehmen können. Zu beachten ist hier, dass die Standsicherheit primär von der Länge der Aufstellvorrichtung abhängig ist, weshalb ein quadratischer Schilderständer (2 Stapel Fußplatten nebeneinander) nicht die Standsicherheit eines langen Schilderständers (2 Stapel Fußplatten hintereinander) bieten kann. Mit der langen Form lässt sich die Standsicherheitsklasse K6 mit zwei Fußplatten, K8 mit vier Fußplatten, K9 mit acht Fußplatten[1] und 2xK9 mit 13 Fußplatten erreichen.[3]
Sonderkonstruktionen
Verkehrszeichen, deren Kippmoment die Klasse 2xK9 übersteigt, können nicht mit Schilderständern gesichert werden. Dies betrifft im Wesentlichen große Planskizzen. Hierfür kommen Sonderkonstruktionen, wie mobile Betonfundamente, zum Einsatz.[1][2]