Stasiopfer

Personen, deren Leben durch Maßnahmen des Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi) zu Unrecht beeinträchtigt wurde From Wikipedia, the free encyclopedia

Als Stasiopfer – im weiteren Sinne als SED-Opfer – werden Personen bezeichnet, deren Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder Eigentum durch Maßnahmen staatlicher Einrichtungen der DDR beeinträchtigt wurde. Dies geschah insbesondere durch das Wirken des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), aber auch durch den SED-Parteiapparat, die Deutsche Volkspolizei, die DDR-Justiz sowie durch Bildungs- und Jugendbehörden. Obwohl viele dieser Eingriffe formal auf damaligen DDR-Gesetzen basierten, definiert das heutige Recht der Bundesrepublik Deutschland diese Praktiken als systematisches Unrecht, da sie fundamentale Menschenrechte verletzten.[1]

DDR-Unrecht

Im Übrigen ist die Einschätzung zum Teil schwierig, insbesondere bei einigen Maßnahmen zur „Zersetzung“, Stasi-Jargon für psychologische Unterdrückung und Zerstörung der Persönlichkeit. Das Ministerium für Staatssicherheit bediente sich teilweise einerseits nach DDR-Verständnis formalrechtlich zulässiger Mittel, andererseits nahm es auch Einfluss auf Personen auf Leitungsebene, die ihrerseits – formal rechtmäßig – den Betroffenen Schaden zufügen konnten, indem sie beispielsweise eine Wohnraumzuweisung verweigerten, die Fahrerlaubnis entzogen oder das Arbeitsverhältnis kündigten.

Schon die Weigerung, als IM tätig zu werden, oder die Ablehnung der Mitgliedschaft in einer gesellschaftlichen Organisation der DDR, wie der SED oder auch nur der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft, konnte die beschriebenen Nachteile einleiten.

Im Ergebnis wurden die betroffenen Personen geschädigt durch Verleumdung, Berufsverbot, Einschränkung des Rechts auf Bildung, Exmatrikulation, Ortsverweise, Verdienstabzug (durch Weisung in den Betrieben), Beeinflussung von Gerichtsverfahren (Rechtsbeugung), aber auch durch Zerstörung privater Beziehungen, gesellschaftliche Isolation oder Zersetzung bis zur Inkaufnahme des Suizids.[2]

Unrecht wurde auch ausgeübt als Reaktion auf eine gescheiterte Flucht aus der DDR, einen Ausreiseantrag oder als allgemeine Verfolgung aus politischen Gründen u. a. in Form von Enteignung oder schlechten Haftbedingungen. Auch das staatlich organisierte Doping von Sportlern kann man, insbesondere bei Jugendlichen, als SED-Unrecht auffassen.

Stasi-Gefängnisse

Das Ministerium für Staatssicherheit hatte eigene Untersuchungshaftanstalten in allen Bezirken der DDR. Darüber hinaus verfügte es über die Kontrolle von Strafhaftanstalten. Beispiele sind die Gefängnisse in Bützow, Brandenburg (Zuchthaus Brandenburg), Berlin (Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen), Halle (Roter Ochse), Cottbus (Menschenrechtszentrum), Bautzen (Gelbes Elend), Chemnitz (Haftanstalt Chemnitz) und in Hoheneck (Gefängnis Hoheneck). Betroffene aus diesen Gefängnissen haben über Zustände und Verhörpraktiken berichtet, die als Folter gewertet werden. Da jedoch keine äußeren Spuren von diesen Praktiken zu sehen waren und die Betroffenen stattdessen psychologische Schäden (Traumata) davontrugen, werden diese Verhörmethoden auch als Weiße Folter bezeichnet.

Rehabilitierung

Durch die Aufarbeitung der DDR-Diktatur haben die Bundesregierung und der Bundestag verschiedene gesetzliche Regelungen geschaffen, um die Opfer der SED-Diktatur zu unterstützen und Rehabilitierungs-, Entschädigungs- und Unterstützungsleistungen zu regeln. Die gesetzliche Grundlage basiert auf den verschiedenen Formen des Unrechts, die Menschen in der DDR erlitten haben, darunter[3]:

  • Zwangsaussiedlungen: Beteiligung an Aktionen wie der Aktion Ungeziefer (1952), bei der Bewohner aus den Sperrgebieten zwangsweise umgesiedelt wurden.
  • DDR-Zwangsdoping: Überwachung und Durchführung des Dopingsystems im Leistungssport.
  • Haftzwangsarbeit: Inhaftierung politisch Verfolgter, die zur Arbeit in der Industrie herangezogen wurden.
  • Repressive Heimerziehung: Kontrolle von Institutionen wie Spezialkinderheimen oder Jugendwerkhöfen zur politischen Disziplinierung.
  • Zwangsadoption: Politisch motivierter Kindesentzug und Trennung von Familien bei „unzuverlässigen“ Eltern.
  • Kinder politisch Verfolgter: Systematische Benachteiligung im Bildungssystem und staatliche Stigmatisierung der Nachkommen.

Unter dem Stichwort „Rehabilitierung“ steht im Artikel 17 des am 31. August 1990 geschlossenen Einigungsvertrages:

„Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Absicht, daß unverzüglich eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird, daß alle Personen rehabilitiert werden können, die Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme oder sonst einer rechtsstaats- und verfassungswidrigen gerichtlichen Entscheidung geworden sind. Die Rehabilitierung dieser Opfer des SED-Unrechts-Regimes ist mit einer angemessenen Entschädigungsregelung zu verbinden.“

Nach der Wiedervereinigung hat die Bundesrepublik Deutschland vier Rehabilitierungsgesetze erlassen:

Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz

Das 1992 in Kraft getretene Erste Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht – Erstes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz enthält Regelungen zur Aufhebung grob rechtsstaatswidriger Strafmaßnahmen und Freiheitsentziehungen. An die strafrechtliche Rehabilitierung sind soziale Ausgleichsleistungen (Kapitalentschädigung, Opferrente, Versorgungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz) geknüpft.

Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz wurde 2007 mit dem Dritten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz novelliert und in § 17a StrRehaG eine besondere Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) eingeführt. Sie beträgt 330 € monatlich für zwischen 8. Mai 1945 und der Wiedervereinigung unrechtmäßig Inhaftierte, sofern sie mindestens 90 Tage Haft erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Berechtigte gelten als in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt, wenn das Einkommen bei alleinstehenden Berechtigten das Dreifache, bei verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Berechtigten sowie in eheähnlicher oder in lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Berechtigten das Vierfache der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt.[4] Der Anspruch auf die besondere Zuwendung für Haftopfer ist unpfändbar.

Verwaltungsrechtliches und Berufliches Rehabilitierungsgesetz

Das Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz umfasst das Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche und das Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet vom 23. Juni 1994.

Mit dem Vierten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften[5] wurden die Antragsfristen nach dem Strafrechtlichen, dem Verwaltungsrechtlichen und dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz bis zum 31. Dezember 2019 bzw. 2020 verlängert und ein anrechnungsfreier Kinderfreibetrag eingeführt.[6]

Statistik

Bis zum 31. Dezember 2016 wurden bundesweit 81.224 Opferrenten beantragt, davon 43.763 Anträge bewilligt. Die Ausgaben für gezahlte Opferrenten beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf über 1,4 Mrd. Euro.[7]

Diskussion

Die politische und juristische Diskussion über die Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit und dessen Opfer wird sehr emotional geführt. Teils werden die Maßnahmen des Ministeriums für Staatssicherheit als Recht eines souveränen Staates verteidigt,[8][9] teils wird die DDR mit dem Naziregime gleichgesetzt. Dieser Thematik ist in dem Buch Das Schwarzbuch des Kommunismus ein eigener Abschnitt gewidmet.

Die Rehabilitierungsgesetze erfassen nach Darstellung der Opferverbände die Nachteile, die Stasi-Opfer erlitten haben, nur unvollkommen und sind deshalb weiterhin Gegenstand politischer Diskussionen. Beispielsweise werde eine zu Unrecht erlittene Haft oder ein Berufsverbot bzw. Einkommensminderung bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt mit der Folge, dass Betroffene jetzt unter der Armutsgrenze leben, während Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit Rente entsprechend ihrem DDR-Verdienst erhalten. Auch die 2007 in das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz eingefügten Regelungen zur Opferrente reichten noch nicht aus.

Im Rahmen des „Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ wurde die SED-Opferrente zum 1. Juli 2025 auf 400 Euro pro Monat angehoben. Gleichzeitig entfiel die bisherige Einkommensprüfung, sodass die Zahlung nun einkommensunabhängig gewährt wird. Zusätzlich wird die Rente ab 2026 dynamisiert, um sie fortlaufend an die allgemeine Rentenentwicklung anzupassen. Für die Bewilligung dieser Leistungen fordert die zuständige Behörde zur Prüfung von möglichen Ausschließungsgründen obligatorisch eine Auskunft beim Bundesarchiv (Stasi-Unterlagen-Archiv) an.[10]

Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag, ein Amt, das im Juni 2021 geschaffen wurde und derzeit von Evelyn Zupke ausgeübt wird, hat die Aufgabe, sich als Ombudsperson für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur einzusetzen.

Weiteres Beispiel

  • Die Waldheimer Prozesse 1950, bei denen mehrere Tausend Menschen wegen NS-Verbrechen verurteilt wurden, entsprachen nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Literatur

Film

Podcast

Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen oder die Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur

Beratung in Rehabilitierungsfragen bieten folgende Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen (LStU) an:

Einzelnachweise

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