Stefan Hessel (Rechtsanwalt)

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Stefan Hessel (* 2. Juni 1991 in Saarbrücken) ist ein deutscher Rechtsanwalt und Experte für IT-Recht. Er ist geschäftsführender Gesellschafter bei der Kanzlei reuschlaw und leitet dort die Praxisgruppe Digital Business. Überregionale Bekanntheit erlangte er insbesondere durch seine maßgebliche Rolle beim Verbot der vernetzten Spielzeugpuppe „My Friend Cayla“.

Leben und Ausbildung

Hessel besuchte das Ludwigsgymnasium in Saarbrücken, wo er 2009 das Abitur ablegte.[1] Von 2009 bis 2017 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes mit dem Schwerpunkt „IT-Recht und Rechtsinformatik“.[2] Nach dem Ersten Staatsexamen absolvierte er das Referendariat am Saarländischen Oberlandesgericht mit Stationen unter anderem beim Sonderdezernat Cybercrime, der Staatsanwaltschaft Saarbrücken und beim Unabhängigen Datenschutzzentrum des Saarlandes.[3]

Er schloss überdies einen Master of Laws (LL.M.) im Studiengang „Informationstechnologie und Recht“ ab.

Beruflicher Werdegang

Seine berufliche Laufbahn begann Hessel als wissenschaftlicher Mitarbeiter an verschiedenen Forschungseinrichtungen, zuletzt am CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit in Saarbrücken.

Im Jahr 2017 war er Mitgründer und Geschäftsführer des Cybersicherheits-Start-ups Defendo GbR (heute Defendo IT GmbH). Im Jahr 2020 wechselte er zur Kanzlei reuschlaw. Dort stieg er kontinuierlich auf und wurde im Januar 2026 zum Equity Partner ernannt. Als Head of Digital Business berät er Unternehmen und die öffentliche Hand zu komplexen Fragestellungen der Digitalisierung, insbesondere zu KI-Anwendungen, Clouddiensten und der Bewältigung von Cyberangriffen (Legal Incident Response).

Wirken und Expertise

Hessel wird in der Fachpresse als Experte an der Schnittstelle von Recht und Technologie rezipiert; so führte ihn die WirtschaftsWoche im Jahr 2024 als „einen der renommiertesten Anwälte für IT- und Datenschutzrecht“.[4] Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) sowie zertifizierter ISMS-Sicherheitsbeauftragter und Auditor nach ISO/IEC 27001.

Im Jahr 2017 erstellte er eine vielbeachtete juristische Analyse, die nachwies, dass die vernetzte Spielzeugpuppe „My Friend Cayla“ aufgrund unzureichender Absicherung gegen unbefugte Zugriffe als verbotene Sendeanlage im Sinne des § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) einzustufen sei. Diese Einschätzung führte zu einem Verkaufsverbot durch die Bundesnetzagentur.[5] Die Einstufung des Spielzeugs als „spionagefähige Sendeanlage“ löste schlussendlich ein weltweites Medienecho aus.[6][7][8] Der Fall fand nachhaltigen Einzug in die Populärkultur und die Zeitgeschichte; so rezipierte die Tatort-Folge Wir kriegen euch alle (2018) die Geschichte um die Puppe.[9] Zudem wird ein Exemplar der Puppe im Deutschen Spionagemuseum in Berlin als Exponat geführt.[10]

Im Mai 2021 trat Hessel als geladener Sachverständiger im Deutschen Bundestag vor dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur auf, um eine gutachterliche Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren – abzugeben.[11][12]

Hessel ist zudem Vorstandsmitglied und Schatzmeister des Deutschen EDV-Gerichtstags e. V.[13] und engagiert sich als Lehrbeauftragter für IT-Sicherheit und Recht, unter anderem an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.

Publikationen (Auswahl)

Hessel ist regelmäßiger Autor in Fachmedien wie der NJW, MMR und dem iX Magazin.

  • Cybersecurity Compliance, in: Marly/Bomhard/Schreiber (Hrsg.), Praxishandbuch Softwarerecht, 8. Aufl., München 2024, ISBN 978-3-406-80524-0.
  • Beck'scher Online-Kommentar Produktrecht (Mitherausgeber), 5. Edition 2026 (ausschließlich digital verfügbar).[14]
  • juris PraxisKommentar BGB (Mitautor), 2019, ISBN 978-3-86330-388-4 (aktuelle Gesamtausgabe).
  • Saarbrücker Tabelle für Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, in: juris Praxiskommentar BGB, 2019.[15]
  • Cybersicherheit als Risiko und Governance-Pflicht, ZCG, S. 11–15, Februar 2026.[16]
  • BSIG: Wer ist (besonders) wichtig? – Anwendungsbereich der NIS-2-RL und des deutschen Umsetzungsgesetzes, MMR 2026, S. 258 ff., März 2026.[17]

Auszeichnungen

  • 2017: Wissenschaftspreis der Rechtsinformatik des Wiener Zentrums für Rechtsinformatik für die Arbeit zu Smart Toys.[18]
  • 2024: Auszeichnung als „TOP Anwalt 2024“ im Datenschutzrecht durch die WirtschaftsWoche.
  • 2025: Aufnahme in das Ranking Best Lawyers: Ones to Watch in Germany (Data Security and Privacy Law).[19]

Einzelnachweise

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