Studienakkreditierungsstaatsvertrag
regelt das Akkreditierungssystem an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland
From Wikipedia, the free encyclopedia
Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag (im vollen Wortlaut: Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen) regelt das Akkreditierungssystem an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Vertrag wurde zwischen den Ländern geschlossen und von den Länderparlamenten ratifiziert[1]. Er trat am 1. Januar 2018 in Kraft.[2]
Vertragsgegenstände
Der Studienakkredierungsstaatsvertrag regelt u. a.[2]
- Maßstäbe und Verfahren der Qualitätssicherung von Studiengängen,
- die Aufgaben der Stiftung Akkreditierungsrat, deren Finanzierung und Organe,
- Aufgaben und Zusammensetzung des Akkreditierungsrats als beschlussfassendes Organ.
Näheres zu den Verfahren in der Qualitätssicherung regelt die Musterrechtsverordnung.