Studienakkreditierungsstaatsvertrag

regelt das Akkreditierungssystem an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag (im vollen Wortlaut: Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen) regelt das Akkreditierungssystem an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Vertrag wurde zwischen den Ländern geschlossen und von den Länderparlamenten ratifiziert[1]. Er trat am 1. Januar 2018 in Kraft.[2]

Vertragsgegenstände

Der Studienakkredierungsstaatsvertrag regelt u. a.[2]

Näheres zu den Verfahren in der Qualitätssicherung regelt die Musterrechtsverordnung.

Einzelnachweise

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