Tagenbaren
niedersächsischer Rechtsbegriff
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Ursprünglich ist Tagenbaren ein niedersächsischer Rechtsbegriff des 16. und 17. Jahrhunderts mit der Bedeutung von freien Eltern gezeugt und geboren.[1][2] Seit dem 19. Jahrhundert[2] wird die Bezeichnung auf Bremer bezogen, die von in Bremen geborenen Eltern abstammen und auch selbst in Bremen aufgewachsen sind.[1] Das Wort wird auch als Adjektiv (tagenbaren Bremer) verwendet.
Der Begriff ist nur eine der Definitionen des „echten Bremers“ in der Tradition der sozialen Abgrenzung (z. B. Achtklassenwahlrecht).[3] Andere sind mündlich überliefert[4], womit sich engere Auslegungen des Tagenbaren erklären.