Thronfolge (Liechtenstein)
Thronfolge im Fürstentum Liechtenstein
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Die Erb- und Thronfolge des Fürstentums Liechtenstein wurde erstmals 1606 durch Familienvertrag des Hauses Liechtenstein geregelt. Bis 2026 beruhte die Thronfolge auf der patrilinearen (agnatischen) Primogenitur (Erstgeburtsrecht), d. h. Frauen waren von der Erbfolge ausgeschlossen und innerhalb der ältesten Linie folgte jeweils der erstgeborene Sohn.
Nach diversen Ergänzungen des Familienvertrages erfolgte 1993 die Zusammenfassung der Hausgesetze in einem neuen einheitlichen Gesetz, dem «Hausgesetz des Fürstlichen Hauses Liechtenstein vom 26. Oktober 1993».[1] Mit der dynastischen Nachfolge sind auch der Stammbesitz des Hauses und weitere Vorrechte, darunter der Titel, das Hausarchiv und die Sammlungen, verbunden.[2]
Am 12. August 2026 erreichte eine Änderung des Hausgesetzes die erforderliche Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Fürstenhauses; Erbprinz Alois gab die Reform am 15. August 2026 beim Staatsakt zum Staatsfeiertag bekannt.[3] Sie stellt die Thronfolge von der agnatischen auf die absolute Primogenitur um, sodass künftig das erstgeborene Kind unabhängig vom Geschlecht thronfolgeberechtigt ist.[4] Die Neuregelung gilt jedoch nur für künftig geborene Nachkommen der vier Kinder von Erbprinz Alois und Erbprinzessin Sophie, sodass die bestehende Thronfolge vorerst unverändert bleibt.[4]
Die Thronfolge von Liechtenstein
- Erbprinz Alois (geb. 1968, seit 2004 Stellvertreter des Fürsten)
- Prinz Joseph Wenzel (geb. 1995)
- Prinz Georg (geb. 1999)
- Prinz Nikolaus (geb. 2000)
- Prinz Maximilian (geb. 1969)
- Prinz Alfons (geb. 2001)
(†) Prinz Constantin (1972–2023) - Prinz Moritz (geb. 2003)
- Prinz Benedikt (geb. 2008)
- Prinz Philipp (geb. 1946)
- Prinz Alexander (geb. 1972)
- Prinz Wenzeslaus (geb. 1974)
- Prinz Rudolf (geb. 1975)
- Prinz Karl Ludwig (geb. 2016)
- Prinz Nikolaus (geb. 1947)
- Prinz Josef-Emanuel (geb. 1989)
- Prinz Leopold (geb. 2023)
- Prinz Nikolai (geb. 2025)
Auf den nächsten Plätzen folgt die weitere Nachkommenschaft von Johann I. Josef, dem ersten souveränen Fürsten von Liechtenstein. Dazu gehört u. a. auch Prinz Stefan (geb. 1961), ein Sohn von Alexander von und zu Liechtenstein (1929–2012) und Nachfahre von Eduard Franz von Liechtenstein (1809–1864).
Weblinks
- Wilfried Marxer: Hausgesetz. In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein