Trassenmanagement (Eisenbahn)
Planung und Koordinierung von Fahrplantrassen
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Trassenmanagement bezeichnet bei der Eisenbahn die möglichst konfliktfreie Planung und Koordinierung von Fahrplantrassen unter Berücksichtigung der verfügbaren Fahrwegkapazität als Bestandteil der Fahrplanung. Gesetzliche Grundlage hierfür bilden die Richtlinie 2012/34/EU sowie in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz und das Eisenbahnregulierungsgesetz.[1.1]
Der Begriff Trassenmanagement wird in Deutschland bei der DB InfraGO[2] und in Österreich bei der ÖBB-Infrastruktur[3] verwendet. In der Schweiz wird derselbe Prozess unter den Begriffen Trassenplanung[4], Trassenzuteilung und Kapazitätsverteilung durchgeführt. Dabei bilden Netznutzungskonzept (NNK) und Netznutzungspläne (NNP) die Grundlage.[5]
Grundsätze
- Der Prozess der Fahrplanerstellung erfolgt diskriminierungsfrei. Dies wird von der Bundesnetzagentur überwacht.
- Durch das Beachten von Konstruktionsregeln und Qualitätsvorgaben soll die Pünktlichkeit des Fahrplans unterstützt werden.
- Der Prozess wird auf der Basis von Schienennetz-Nutzungsbedingungen (Infrastrukturnutzungsbedingungen bei der DB InfraGO) durchgeführt.
- Die optimale Nutzung der Infrastruktur ist anzustreben.
- Von Eisenbahnverkehrsunternehmen angemeldete Fahrplantrassen werden nur im Einvernehmen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen oder auf Grundlage von Regelungen der Schienennetz-Nutzungsbedingungen geändert.[6]
Rechtliche Grundlagen

Die Vergabe und Koordinierung von Fahrplantrassen im europäischen Eisenbahnverkehr ist durch europäische und nationale Rechtsvorschriften geregelt. Ziel dieser Regelungen ist insbesondere ein diskriminierungsfreier Zugang zur Eisenbahninfrastruktur für Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie eine effiziente Nutzung der vorhandenen Streckenkapazität.
Der Infrastrukturbetreiber führt die Verfahren zur Zuweisung von Fahrwegkapazität durch. Insbesondere gewährleistet der Infrastrukturbetreiber, dass die Fahrwegkapazität gerecht und nichtdiskriminierend unter Einhaltung des Unionsrechts zugewiesen wird. EU Richtlinie 2012/34/EU, Kapitel IV, Abschnitt 3, Artikel 39[7]
Die zentrale europäische Grundlage bildet die Richtlinie 2012/34/EU, mit der ein einheitlicher europäischer Eisenbahnraum geschaffen werden soll. Die Richtlinie legt unter anderem Verfahren zur Zuweisung von Fahrwegkapazität (Fahrplantrassen), zur Erhebung von Infrastrukturentgelten sowie zur Regulierung des Netzzugangs fest. Sie ersetzt unter anderem die zuvor geltende Richtlinie 2001/14/EG, die ebenfalls Regelungen zur Zuweisung von Infrastrukturkapazität und zur Erhebung von Entgelten enthielt.
In Deutschland werden diese Vorgaben insbesondere durch das Eisenbahnregulierungsgesetz umgesetzt. Das Gesetz regelt unter anderem das Verfahren zur Beantragung und Vergabe von Trassen, die Erstellung von Netzfahrplänen, die Behandlung von Kapazitätskonflikten sowie die Transparenz der Nutzungsbedingungen der Eisenbahninfrastruktur.
Die Aufsicht über die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben obliegt in Deutschland der Bundesnetzagentur. Sie überwacht insbesondere die diskriminierungsfreie Trassenvergabe und kann bei Streitigkeiten zwischen Infrastrukturbetreibern und Eisenbahnverkehrsunternehmen eingreifen.
Weitere Regelungen ergeben sich aus den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Infrastrukturbetreiber, beispielsweise den „Schienennetz-Nutzungsbedingungen“ (SNB), in denen konkrete Verfahren zur Trassenbestellung, Koordinierung und Vergabe beschrieben sind.[1.1]
Vergabe und Nutzung von Fahrplantrassen
Trassenanmeldung
Die Trassenanmeldung ist der Vorgang, bei dem ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) beim Eisenbahninfrastrukturbetreiber (EIU) eine Trasse beantragt.
Bei der Trassenanmeldung wird grundsätzlich zwischen zwei Arten unterschieden:
Erstens der Netzfahrplan wird einmal im Kalenderjahr erstellt. Anträge von Eisenbahnverkehrsunternehmen können bis zum zweiten Montag des Monats April um 24 Uhr erfolgen.[1]
Zweitens im Fahrplan für Gelegenheitsverkehr sind alle Trassen außerhalb der Antragsfrist enthalten. Darunter können Sonderzüge für Fußballspiele oder Entlastungszüge fallen.[1]
Für die Trassenanmeldung stellt das EIU Zugangsbedingungen für die Infrastruktur. Bei der DB Infra GO sind das die Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB). Diese sind verpflichtend gemäß § 19 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG).
In den Infrastrukturnutzungsbedingungen wird folgendes geregelt:
Regeln, Fristen, Verfahren, Entgeltgrundsätze und Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Streckennetzes der DBInfra GO.[8]
Das EVU muss in der Trassenanmeldung folgende Angaben machen:
Baureihenbezeichnung, Höchstgeschwindigkeiten, Last des Triebfahrzeug und der Wagen, Vorhandene Bremshundertstel, Bremsstellung, Technische Details wie Notbremsüberbrückung und Verkehrliche Details wie Start und Zielpunkt oder Laufweg und Wünsche zur Haltedauer.[1]
Trassen- und Fahrplankonstruktion

Siehe Fahrplanung.
Literatur
- Malte Hammerl: Trassenmanagement im Taktverkehr: Innovative, netzweite Trassensuche mit Restriktionsermittlung. VDM Verlag Dr. Müller, 2008. ISBN 978-3-639-01709-0
- Jörn Pachl: Fahrplankonstruktion. Springer Verlag, 2025. ISBN 978-3-658-45731-0
- Aneas Oetting (Hrsg.), Nils Nießen (Hrsg.): Planungs- und Betriebsmanagement für das System Bahn. Bahn Fachverlag, 2023. ISBN 978-3-943214-29-1
- Ulrich Marks-Fährmann, Andreas Hegger: Grundwissen Bahn. 12. Auflage. Verlag Europa-Lehrmittel Nourmey, Vollmer GmbH & Co. KG, Haan-Gruiten 2025. ISBN 978-3-7585-7639-3
Weblinks
- Zugzahlenspielereien: Kapazität von Eisenbahninfrastruktur (Video)
- Wie wird bei der DB ein Fahrplan erstellt? (Video)
- System||Bahn: Beiträge zum Thema Trassenmanagement
- DB InfraGO: Informationen zu Produkten, Preisen, Anmeldungen und Abrechnung von Trassen
- DB InfraGO: Richtlinie 402.0101 Trassenmanagement Grundlagen
- DB InfraGO: Trassenfinder