UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen

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Die Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen (englisch Working Group on Arbitrary Detention, (WGAD), französisch Groupe de travail sur la détention arbitraire, spanisch Grupo de Trabajo sobre la Detención Arbitraria) ist ein UN-Gremium unabhängiger Menschenrechtsexperten, das Fälle von willkürlicher Festnahme oder Verhaftung untersucht. Dies umfasst Fälle der Inhaftierung einer Person durch einen Staat ohne gesetzliche Grundlage, ohne Rücksicht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren oder im Widerspruch zu internationalen Menschenrechten, zum Beispiel aus politischen Gründen.

Schnelle Fakten Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen Working Group on Arbitrary Detention ...
Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen
Working Group on Arbitrary Detention
 
Organisationsart Arbeitsgruppe
Kürzel WGAD
Leitung Matthew Gillett
Neuseeland Neuseeland
seit 2022
Gegründet 5. März 1991[1]
Hauptsitz Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
ohchr.org/en/special-procedures/wg-arbitrary-detention
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Die Arbeitsgruppe wurde 1991 durch eine Resolution der früheren UN-Menschenrechtskommission eingesetzt. Sie wird heute als eines der thematischen Sonderverfahren vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen überwacht und ist daher ein Nebenorgan der Vereinten Nationen.

Das UN-Mandat

Die UN-Menschenrechtskommission schuf dieses Gremium am 5. März 1991 mittels einer Resolution,[2] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Das UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Nachdem die UN-Menschenrechtskommission im Jahr 2006 durch den UN-Menschenrechtsrat ersetzt wurde,[3][4] ist dieser nun zuständig und übt die Aufsicht aus. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 7. Oktober 2016.[5]

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind keine Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern werden von den UN mit einem Mandat beauftragt.[6][7] Dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[8] Der unabhängige Status der Mandatsträger ist für die unparteiische Wahrnehmung ihrer Aufgaben[9] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[10]

Die Arbeitsgruppe erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Sie macht Länderbesuche[11] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[12] Zu ihren Aufgaben gehört auch die Prüfung von Mitteilungen[13] und sie unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können.[12] Sie führt auch Anschlussverfahren durch,[14] in welchen sie die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt sie Jahresberichte[15] zu Händen des UN-Menschenrechtsrates[10] und der UN-Generalversammlung.[10]

Mitglieder der WGAD

Weitere Informationen Name, Land ...
Name[16]LandSeit
Miriam Estrada-CastilloEcuador Ecuador2020
Mumba MalilaSambia Sambia2020
Priya GopalanMalaysia Malaysia2021
Mathew GillettNeuseeland Neuseeland2022
Ganna YudkivskaUkraine Ukraine2022
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Ehemalige Mitglieder der Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen

  • Elina Steinerte[16] Lettland Lettland, 2016–2022
  • Leigh Toomey Australien Australien, 2015–2022
  • Seong-Phil Hong Korea Sud Südkorea, 2014–2021
  • Sètondji Roland Adjovi Benin Benin, 2014–2020
  • José Guevara Bermúdez Mexiko Mexiko, 2014–2020
  • Vladimir Tochilovsky Ukraine Ukraine, 2010–2016
  • Mads Andenas Norwegen Norwegen, 2009–2015
  • Shaheen Sardar Ali Pakistan Pakistan, 2008–2014
  • El Hadji Malick Sow Senegal Senegal, 2008–2014
  • Aslan Abashidze Georgien Georgien, 2008–2010
  • Manuela Carmena Castrillo Spanien Spanien, 2004–2009
  • Seyyed Mohammad Hashemi Iran Iran, 2002–2008
  • Soledad Villagra de Biedermann Paraguay Paraguay, 2002–2008
  • Leïla Zerrougui Algerien Algerien, 2001–2008
  • Tamás Bán Ungarn Ungarn, 2001–2008
  • Roberto Garretón Chile Chile, 1992–2002 and 2008–2014
  • Louis Joinet Frankreich Frankreich, 1992–2003
  • Laity Kama Senegal Senegal, 1992–2001
  • Kapil Sibal Indien Indien, 1992–2001
  • Petr Uhl Tschechien Tschechien, 1992–2001

Fußnoten

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