Ultraleichtfluggelände Bürstadt
Ultraleichtfluggelände in Hessen
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Das Ultraleichtfluggelände Bürstadt, in der luftrechtlichen Genehmigung als Ultraleichtfluggelände Bürstadt II bezeichnet, liegt in der Stadt Bürstadt im Landkreis Bergstraße in Hessen. Der Platzhalter und Betreiber ist die Interessengemeinschaft Ultraleichtfliegen Bürstadt.[1][2]
| Ultraleichtfluggelände Bürstadt | ||
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| Kenndaten | ||
| Flugplatztyp | Sonderlandeplatz | |
| Koordinaten | 49° 39′ 21″ N, 8° 28′ 28″ O | |
| Höhe über MSL | 88 m (289 ft) | |
| Verkehrsanbindung | ||
| Entfernung vom Stadtzentrum | 2 km nordöstlich von Bürstadt | |
| Basisdaten | ||
| Eröffnung | 1997 | |
| Betreiber | Interessengemeinschaft Ultraleichtfliegen Bürstadt | |
| Start- und Landebahn | ||
| 03/21 | 333 m × 20 m Gras | |
Geschichte
Lage
Das Ultraleichtfluggelände liegt etwa 2 km nordöstlich von Bürstadt.
Flugbetrieb
Das Ultraleichtfluggelände besitzt eine Betriebsgenehmigung für:[1]
- Ultraleichtflugzeuge, soweit diese von den Mitgliedern der Interessengemeinschaft Ultraleichtfliegen Bürstadt geflogen werden,
- Hängegleiter und Gleitsegler,
- Gleitschirme,
- Motorschirme und
- Ultraleicht-Segelflugzeuge mit Hilfsmotor (Gleitflugzeuge).
Als Startarten sind Eigenstart und Flugzeugschleppstart zugelassen.[1] Die Anzahl der Starts ist auf 300 pro Jahr beschränkt.[1] Das Ultraleichtfluggelände ist mit einer 333 m langen und 20 m breiten Start- und Landebahn aus Gras (Richtung 03/21) ausgestattet.[3][2] Es dient der Durchführung von Flügen mit Luftfahrzeugen des Platzhalters sowie Dritter mit vorheriger Zustimmung des Platzhalters (PPR).[1]

