Verfassung von Berlin

Verfassung des deutschen Landes Berlin From Wikipedia, the free encyclopedia

Die Verfassung von Berlin (VvB) ist die Landesverfassung des deutschen Landes Berlin.

Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten
Titel:Verfassung von Berlin
Abkürzung: VvB, BlnVerf
Art: Landesverfassung
Geltungsbereich: Berlin
Rechtsmaterie: Verfassungsrecht
Fundstellennachweis: BRV 100-1
Ursprüngliche Fassung vom: 1. September 1950
(VOBl. I S. 433)
Inkrafttreten am: 1. Oktober 1950
Letzte Neufassung vom: 23. November 1995
(GVBl. S. 779)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
29. November 1995
Letzte Änderung durch: Achtzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin
(GVBl. S. 269)[1]
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2026
Weblink: Volltext der Verfassung von Berlin
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
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Aktuell ist die Verfassung vom 23. November 1995, die am 8. Juni 1995 vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen und von den Berlinern in der Volksabstimmung am 22. Oktober 1995 mehrheitlich bestätigt wurde, mit nachfolgenden Änderungen (siehe im Infokasten mit den Basisdaten).

Geschichte

Sie löste die Verfassung vom 1. September 1950 ab. Erhebliche Ergänzungen gegenüber der vorher geltenden Verfassung gab es im Abschnitt II: Der Grundrechtskatalog wurde erweitert, Staatsziele in die Verfassung neu eingeführt und das Verbot von Diskriminierung erstmals festgeschrieben. Im Abschnitt III wurden die Rechte der Abgeordneten ausgedehnt und das Amt eines Datenschutzbeauftragten festgeschrieben. Der Abschnitt V wurde um Möglichkeiten einer Volksgesetzgebung in einem dreistufigen Verfahren von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid erweitert. Durch Abschnitt VII schließlich wurde die Basis für den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gelegt.

Bereits die Verfassung von 1950 beanspruchte in ihrem Artikel 4 Gültigkeit für Gesamtberlin, konnte bis zur Wiedervereinigung de facto aber nur auf West-Berliner, nicht aber auf Ost-Berliner Gebiet durchgesetzt werden. Seit dem 11. Januar 1991 galt sie dann für ganz Berlin.

Struktur und Inhalt

Die Verfassung von Berlin ist in 9 Abschnitte und 101 Artikel gegliedert:

Vorspruch:

In dem Willen, Freiheit und Recht jedes einzelnen zu schützen, Gemeinschaft und Wirtschaft demokratisch zu ordnen und dem Geist des sozialen Fortschritts und des Friedens zu dienen, hat sich Berlin, die Hauptstadt des vereinten Deutschlands, diese Verfassung gegeben:

IGrundlagen
IIGrundrechte, Staatsziele
IIIDie Volksvertretung (das Abgeordnetenhaus von Berlin)
IVDie Regierung (der Senat von Berlin)
VDie Gesetzgebung
VIDie Verwaltung
VIIDie Rechtspflege
VIIIDas Finanzwesen
IXÜbergangs- und Schlussbestimmungen

Die Verfassung von Berlin hat keinen Gottesbezug.

In Artikel 10 Absatz 2 wurde ein Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität aufgenommen.[2]

Literatur

Siehe auch

Einzelnachweise

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