Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen

Institution für den zusätzlichen Rentenversicherungsschutz für überwiegend künstlerisch tätige Mitarbeiter an deutschen Theatern From Wikipedia, the free encyclopedia

Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen – auch kurz „Bühnenversorgung“ oder „VddB“ genannt – bietet den überwiegend künstlerisch tätigen Mitarbeitern der deutschen Theater im Alter, bei Berufsunfähigkeit und ihren Hinterbliebenen bei Tod einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung.[1] Die Bühnenversorgung gilt als Pensionskasse und erfüllt die Voraussetzungen für die staatliche Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.[2]

Versorgung

Die VddB zahlt vorrangig Dauerleistungen in Form von[3]:

Daneben erbringt die VddB auch einmalige Leistungen in Form von:

Organisation

Die Bühnenversorgung ist als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgung organisiert, d. h. die Versicherungsverhältnisse entstehen von Gesetz wegen bei Aufnahme der Tätigkeit.[14]

Organe der Bühnenversorgung

Organe sind der Verwaltungsrat[15] als satzungsgebendes Organ und Vertretung der Versicherten und Mitglieder und die Bayerische Versorgungskammer als Geschäftsführung[16].[17]

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG)[18] und die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (DVVersoG)[19] sowie die Satzung der VddB[20].

Selbstverwaltung

Die Bühnenversorgung regelt ihre Angelegenheiten in autonomer Selbstverwaltung. Hierbei fungiert der aus 30 Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat als Normsetzungs- und Kontrollorgan, das insbesondere über die Satzung[21] und die Richtlinien der Versorgungspolitik[22] beschließt.[23]

Aufsicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales[24] führt die Rechts- und Versicherungsaufsicht über die VddB, die im Wege der Organleihe vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration[25] ausgeübt wird.[26]

Finanzierung

Die Bühnenversorgung finanziert ihre Leistungen aus den Beiträgen der Versicherten und den Erträgen der Vermögensanlagen[27]. Sie erhält keine staatlichen Zuschüsse. Die Beiträge tragen zur Hälfte jeweils das Mitglied (der Arbeitgeberanteil) und der Versicherte (Arbeitnehmer)[28]. Sie belaufen sich auf 9 % des beitragspflichtigen Einkommens. Die vom Versicherten entrichteten Beiträge dienen zur Ansparung seines eigenen Ruhegeldes (Kapitaldeckungsverfahren).[23]

Einzelnachweise

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