Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen
Institution für den zusätzlichen Rentenversicherungsschutz für überwiegend künstlerisch tätige Mitarbeiter an deutschen Theatern
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Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen – auch kurz „Bühnenversorgung“ oder „VddB“ genannt – bietet den überwiegend künstlerisch tätigen Mitarbeitern der deutschen Theater im Alter, bei Berufsunfähigkeit und ihren Hinterbliebenen bei Tod einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung.[1] Die Bühnenversorgung gilt als Pensionskasse und erfüllt die Voraussetzungen für die staatliche Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.[2]
Versorgung
Die VddB zahlt vorrangig Dauerleistungen in Form von[3]:
- Altersruhegeld (Altersruhegeld wegen Erreichens der Regelaltersgrenze und flexibles Altersruhegeld)[4]
- Ruhegeld bei Erwerbsunfähigkeit[5]
- Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit[6]
- Witwen- oder Witwergeld[7]
- Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartner[8]
- Waisengeld[9]
Daneben erbringt die VddB auch einmalige Leistungen in Form von:
- Heilkostenzuschüssen[10]
- Sterbegeld[11]
- Tänzerabfindung[12] und Beitragserstattung[13]
Organisation
Die Bühnenversorgung ist als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgung organisiert, d. h. die Versicherungsverhältnisse entstehen von Gesetz wegen bei Aufnahme der Tätigkeit.[14]
Organe der Bühnenversorgung
Organe sind der Verwaltungsrat[15] als satzungsgebendes Organ und Vertretung der Versicherten und Mitglieder und die Bayerische Versorgungskammer als Geschäftsführung[16].[17]
Rechtsgrundlagen
Selbstverwaltung
Die Bühnenversorgung regelt ihre Angelegenheiten in autonomer Selbstverwaltung. Hierbei fungiert der aus 30 Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat als Normsetzungs- und Kontrollorgan, das insbesondere über die Satzung[21] und die Richtlinien der Versorgungspolitik[22] beschließt.[23]
Aufsicht
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales[24] führt die Rechts- und Versicherungsaufsicht über die VddB, die im Wege der Organleihe vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration[25] ausgeübt wird.[26]
Finanzierung
Die Bühnenversorgung finanziert ihre Leistungen aus den Beiträgen der Versicherten und den Erträgen der Vermögensanlagen[27]. Sie erhält keine staatlichen Zuschüsse. Die Beiträge tragen zur Hälfte jeweils das Mitglied (der Arbeitgeberanteil) und der Versicherte (Arbeitnehmer)[28]. Sie belaufen sich auf 9 % des beitragspflichtigen Einkommens. Die vom Versicherten entrichteten Beiträge dienen zur Ansparung seines eigenen Ruhegeldes (Kapitaldeckungsverfahren).[23]